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Halbe: Rechte Demo auf Friedhof verweigert


HALBE Zwei Demon­stra­tionsanträge für den Volk­strauertag in Halbe beschäfti­gen Gerichte und Polizei. Sowohl eine rechte als auch eine linke Demon­stra­tion wur­den für den 17. Novem­ber beantragt.Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en” rufen Neon­azis um den Ham­burg­er Chris­t­ian Worch zum “Helde­nauf­marsch” auf dem Sol­daten­fried­hof auf. “Mit Uni­for­men und Fah­nen”, so der schenken­ländis­che Amts­di­rek­tor Rain­er Onck­en. Auch deshalb sei der Antrag abgelehnt wor­den. Grund­lage dafür ist die kom­mu­nale Fried­hof­sor­d­nung, die solche Aufmärsche grund­sät­zlich nicht zulässt. Aus­nah­men ausgenom­men. So eine Aus­nahme woll­ten die recht­en Anmelder per Eil­ver­fahren vor dem Cot­tbuser Ver­wal­tungs­gericht erzwin­gen. Darüber wurde am 25. Okto­ber ver­han­delt. Das Amt Schenken­länd­chen wurde beau­flagt, “bis zum 4. Novem­ber zu begrün­den, warum es keine Aus­nahme zulässt”, sagte Gerichtssprech­er Matthias Vogt. “Wir prüfen das ger­ade”, so Onck­en: “Vielle­icht gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht.” 

 

Außer­halb des Fried­hofes endet die Zuständigkeit des Amtes. Möglich wäre es, dass der rechte Auf­marsch ander­swo in Halbe stat­tfind­et. Darüber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder). “Der Bescheid erge­ht in den näch­sten Tagen”, sagte ein Sprech­er gestern. Über die linke Gegen­demon­stra­tion wird Anfang Novem­ber in der Königs-Wuster­hausen­er Polizei-Hauptwache befunden.

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