HALBE Zwei Demonstrationsanträge für den Volkstrauertag in Halbe beschäftigen Gerichte und Polizei. Sowohl eine rechte als auch eine linke Demonstration wurden für den 17. November beantragt.Unter dem Motto “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsoldaten” rufen Neonazis um den Hamburger Christian Worch zum “Heldenaufmarsch” auf dem Soldatenfriedhof auf. “Mit Uniformen und Fahnen”, so der schenkenländische Amtsdirektor Rainer Oncken. Auch deshalb sei der Antrag abgelehnt worden. Grundlage dafür ist die kommunale Friedhofsordnung, die solche Aufmärsche grundsätzlich nicht zulässt. Ausnahmen ausgenommen. So eine Ausnahme wollten die rechten Anmelder per Eilverfahren vor dem Cottbuser Verwaltungsgericht erzwingen. Darüber wurde am 25. Oktober verhandelt. Das Amt Schenkenländchen wurde beauflagt, “bis zum 4. November zu begründen, warum es keine Ausnahme zulässt”, sagte Gerichtssprecher Matthias Vogt. “Wir prüfen das gerade”, so Oncken: “Vielleicht gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht.”
Außerhalb des Friedhofes endet die Zuständigkeit des Amtes. Möglich wäre es, dass der rechte Aufmarsch anderswo in Halbe stattfindet. Darüber entscheidet das Polizeipräsidium Frankfurt (Oder). “Der Bescheid ergeht in den nächsten Tagen”, sagte ein Sprecher gestern. Über die linke Gegendemonstration wird Anfang November in der Königs-Wusterhausener Polizei-Hauptwache befunden.