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Halbe zurzeit verboten

Aufmärsche von Recht­sex­trem­is­ten in Halbe verboten

(BM, 08.11.03) Frank­furt (O.) — Ein von Recht­sex­trem­is­ten geplanter Auf­marsch zum
Volk­strauertag am 16. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) ist verboten
wor­den. Das teilte ein Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt gestern mit.
Gegen das Ver­bot sei kein Wider­spruch ein­gelegt wor­den. Auch ein zweit­er vom
gle­ichen Ver­anstal­ter für den 15. Novem­ber geplanter Neon­azi-Auf­marsch sei
ver­boten wor­den. Dage­gen habe der Ver­anstal­ter geklagt. 

Das Ver­bot am Volk­strauertag sei mit dem Feiertags­ge­setz begrün­det worden,
das Ver­bot am Tag davor mit dem Kriegs­gräber­stät­tenge­setz, das die Würde der
Toten sowie ihrer Hin­terbliebe­nen und Ange­höri­gen schütze. 

Nach Polizeiangaben liegt auch eine Anmel­dung für eine Gegenveranstaltung
link­er Grup­pen vor. Sollte sie genehmigt wer­den, würde die Polizei dafür
Sorge tra­gen, dass die Grup­pen nicht aufeinan­der träfen, Straftaten
ver­hin­dert und die Bevölkerung geschützt würde, sagte der Sprecher. 

Der Wald­fried­hof Halbe ist der größte deutsche Soldatenfriedhof. 

Rechter Auf­marsch in Halbe verboten

(MOZ, 08.11.03) Frank­furt (Oder) (dpa) Der von Recht­sex­trem­is­ten geplante Auf­marsch zum
Volk­strauertag am 16. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) ist verboten
wor­den. Das teilte ein Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) am
Fre­itag mit und bestätigte damit Medi­en­berichte. Gegen das Ver­bot sei kein
Wider­spruch ein­gelegt wor­den, sagte er. Auch ein zweit­er vom gleichen
Ver­anstal­ter am 15. Novem­ber geplanter Neon­azi-Auf­marsch sei verboten
wor­den. Dage­gen habe der Ver­anstal­ter jedoch geklagt. Vom Verwaltungsgericht
Frank­furt (Oder) war am Fre­itag keine Stel­lung­nahme zu erhalten. 

Das Ver­bot für den Auf­marsch am Volk­strauertag sei mit dem Feiertagsgesetz
begrün­det wor­den, erläuterte der Sprech­er. Das Ver­bot für den Tag davor mit
dem Kriegs­gräber­stät­tenge­setz, das die Würde der Toten sowie ihrer
Hin­terbliebe­nen und Ange­höri­gen schütze. Die Polizei werde mit allen Mitteln
ver­suchen, das Ver­bot der Demon­stra­tion durchzusetzen. 

Vor diesem Hin­ter­grund hat Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
nach einem Bericht des “Berlin­er Kuri­er” eine Änderung des
Demon­stra­tionsrechts gefordert. “An solchen Orten mit hohem Sym­bol­w­ert und
ein­er enor­men außen­poli­tis­chen Wirkung muss das Demonstrationsrecht
eingeschränkt wer­den”, zitiert das Blatt den Min­is­ter. Dafür wolle er sich
in der Innen­min­is­terkon­ferenz stark machen. 

Nach Polizei-Angaben liegt auch eine Anmel­dung für eine Gegenveranstaltung
link­er Grup­pen vor. Sollte sie genehmigt wer­den, würde die Polizei dafür
Sorge tra­gen, dass die Grup­pen nicht aufeinan­der träfen, Straftaten
ver­hin­dert und die Bevölkerung geschützt würde, sagte der Sprech­er. In
diesem Fall seien dann mehr als 1000 Polizis­ten im Einsatz. 

Der Wald­fried­hof Halbe ist der größte deutsche Sol­daten­fried­hof. Auf ihm
sind etwa 22 000 Sol­dat­en und Zivilis­ten bestat­tet, die bei ein­er der
let­zten Kesselschlacht­en des Zweit­en Weltkrieges im Früh­jahr 1945 ums Leben
kamen. 

Polizei ver­bi­etet Auf­marsch auf Soldatenfriedhof

Recht­sex­trem­is­ten woll­ten in Halbe demonstrieren

(Berlin­er Zeitung, 7.11.03, Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Die Polizei hat den für den Volk­strauertag am 16. November
geplanten Auf­marsch rechter Grup­pierun­gen auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe
(Dahme-Spree­wald) ver­boten. “Wir haben uns auf das Feiertags­ge­setz berufen”,
sagte Klaus Kandt, amtieren­der Präsi­dent des Frank­furter Polizeipräsidiums,
am Donnerstag. 

Die Anmelder hät­ten gegen dieses Ver­bot keinen Wider­spruch ein­gelegt. “Sie
haben eine Auswe­ichver­anstal­tung auf dem Fried­hof für Sonnabend, den 15.
Novem­ber angemeldet”, so der Polizei­di­rek­tor. Auch diese Demon­stra­tion unter
dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” sei unter­sagt worden,
da der Sol­daten­fried­hof ein beson­ders schutzwürdi­ger Ort sei. Gegen dieses
Ver­bot hät­ten die Organ­isatoren beim Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder)
geklagt. “Eine richter­liche Entschei­dung erwarten wir an diesem Fre­itag”, so
Kandt. Wenn das Gericht das polizeiliche Ver­bot aufheben sollte, werde man
bei der näch­sthöheren Instanz Ein­spruch einlegen. 

“Sollte der Neon­azi-Auf­marsch den­noch ges­tat­tet wer­den, so wer­den rund 1 000
Polizis­ten im Großein­satz sein”, sagte Hans-Jür­gen Mörke, der zuständige
Polizeiführer. Es komme dann darauf an, Auss­chre­itun­gen zwischen
Recht­sex­trem­is­ten sowie linken Grup­pen, die eben­falls zwei Aktio­nen in Halbe
angemeldet haben, zu ver­hin­dern. “Jed­er­mann wird an diesem Tag in Halbe von
der Polizei kon­trol­liert”, so Mörke. Alle Zufahrtsstraßen wür­den gesperrt.
Käme es zu der geplanten Neon­azi-Demon­stra­tion, dann müsse diese vor dem
Fried­hof been­det wer­den. “Trom­meln, Fah­nen und Uni­for­men sind verboten”,
sagte Mörke. 

Auf dem größten deutschen Sol­daten­fried­hof in Halbe liegen die sterblichen
Über­reste von 22 000 deutschen und sow­jetis­chen Sol­dat­en sowie mehreren
Tausend Zwangsarbeitern. 

Das wird unser größter Einsatz”

Möglicher­weise über 1000 Polizis­ten am 15. Novem­ber in und um Halbe

(MAZ, 07.11.03) FRANKFURT (ODER) — “Das wird unser größter Ein­satz, wenn der rechte
Auf­marsch genehmigt wer­den sollte”, sagt Klaus Kandt. Gestern informierte
der amtierende Präsi­dent des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder)
Pres­sev­ertreter darüber, wom­it am 15. Novem­ber in und um Halbe zu rechnen
ist: ein Großaufge­bot von über 1000 Polizisten. 

Rechte Grup­pierun­gen wollen auf­marschieren und ein “Heldenge­denken”
abhal­ten. Nicht nur am Volk­strauertag (16. Novem­ber), son­dern auch am 15.
Novem­ber. Anmelder ist Lars Jacobs, ein Strohmann des Hamburger
Recht­sex­trem­is­ten Chris­t­ian Worch. Die Polizei hat Ver­anstal­tun­gen an beiden
Tagen ver­boten. “Gegen das Ver­bot für den Volk­strauertag wird der Anmelder
ver­mut­lich nicht vorge­hen”, meint Kandt. Diese Entschei­dung basiere auf dem
Feiertags­ge­setz und sei juris­tisch wasserdicht. 

Anders sieht es mit dem 15. Novem­ber aus. Hier begrün­det die Polizei ihr
Ver­bot mit der beson­deren Schutzwürdigkeit des Wald­fried­hofes. “Auf ihm
dür­fen laut Kriegs­gräber­stät­tenge­setz von 1965 keine politischen
Ver­anstal­tun­gen stat­tfind­en”, so Kandt. Gegen dieses Ver­bot zog der Anmelder
vor das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder). Kandt: “Wenn wir verlieren,
gehen wir in die näch­ste Instanz.” 

Das Gle­iche dürfte Lars Jacobs tun, sollte das Ver­bot Bestand haben. Der
Hal­ber Wald­fried­hof sei die let­zte Hochburg, welche die rechte Szene mit
juris­tis­chen Mit­teln stür­men will, sagt Polizei­di­rek­tor Hans-Jür­gen Mörke.
Er leit­et den Ein­satz am 15. Novem­ber. Mörke rech­net mit der Genehmi­gung von
zwei linken Gegen­ver­anstal­tun­gen mit bis zu 500 Teil­nehmern. “Wenn die
Neon­azis ihre Klien­tel mobil­isieren”, schätzt Mörke ein, “haben wir es mit
800 bis 1000 Anhängern zu tun”. 

Denkbares Polizei-Szenario ist, die linken Gegen­ver­anstal­tun­gen auf der
Kirch­straße zu bün­deln. In Sichtweite würde der rechte Marsch ohne Trommeln,
Uni­for­men, Fah­nen und Nazi-Sym­bole vom Bahn­hof bis zum Fried­hof führen. Auf
die Ruh­estätte dürfte nur eine Abor­d­nung mit Kränzen, bevor der Zug
geschlossen zum Bahn­hof zurück muss. 

Tritt diese Sit­u­a­tion ein, sind mehr als 1000 Polizis­ten im Ein­satz. Einige
von ihnen durch­suchen an Kon­troll­stellen aus­nahm­s­los alle Anreisenden auf
Base­ballschläger, Schlagstöcke, Springmess­er und weit­ere waffenähnliche
Gegen­stände. “Dann”, so Mörke, “dreht sich in Halbe am 15. Novem­ber nichts
mehr.” 

Sen­si­bler Tag

(MAZ, 07.11.03) Wie wird de
r 15. Novem­ber in Halbe ver­laufen? Darüber entschei­den wieder
ein­mal die Gerichte in let­zter Instanz und Sekunde. Im Gegen­satz dazu steht
für die Polizei bere­its fest, dass sie an diesem Tag für Ruhe und Ord­nung um
und in Halbe sor­gen will. 

Sen­si­bler Punkt ist der Wald­fried­hof. Hier fan­den 22 000 deutsche Soldaten
und Zivilis­ten, die in ein­er der let­zten Kesselschlacht­en des Zweiten
Weltkrieges star­ben, ihre let­zte Ruhe. Eben­so ermordete sowjetische
Zwangsar­beit­er und Wehrma­chts­de­ser­teure, aber auch Men­schen, die nach dem 8.
Mai 1945 in sow­jetis­chen Lagern umkamen. 

Wer all dieser Ver­stor­be­nen fried­voll gedenken möchte, ist in Halbe stets
willkom­men. Doch die Nach­wende-Erfahrung lehrt, was geschieht, wenn man
Recht­sex­trem­is­ten gewähren lässt. Dann miss­brauchen sie wie 1990/91 den
Wald­fried­hof als Aufmarschplatz. 

Aufmärsche wur­den sei­ther ver­boten — am Volk­strauertag. Deshalb wollen
Neon­azis dies­mal ihr “Heldenge­denken” schon am Vortag insze­nieren. Kommen
sie damit vor Gericht durch, gle­icht Halbe am 15. Novem­ber ein­er grünen
Fes­tung. Dann ist es Auf­gabe der Polizei, rechte und linke Demonstranten
kon­se­quent zu trennen.

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