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Rechte Marschsaison in Brandenburg

Neon­azis wollen am Sam­stag in Belzig gegen Migranten demon­stri­eren. In Halbe
ver­bi­etet die Polizei rechte Aufmärsche zum Volk­strauertag. In Pots­dam sind
hinge­gen Wehrma­chts­de­ser­teure nicht zur Trauer geladen

(TAZ, 07.11.03) Unmit­tel­bar vor dem 65. Jahrestag der nation­al­sozial­is­tis­chen Pogromnacht
demon­stri­eren am Sam­stag Neon­azis in der bran­den­bur­gis­chen Kle­in­stadt Belzig
mit anti­semi­tis­chen Parolen gegen Migranten und Flüchtlinge. Bei dem
Drahtzieher des Auf­marsches han­delt es sich nach Infor­ma­tio­nen der taz um
den vorbe­straften Neon­azi Pas­cal S. 

Der heute 25-Jährige hat­te mit einem Dutzend Gesin­nungsgenossen im September
1997 eine Punkband in Pritzwalk bru­tal über­fall­en. Ein Band­mit­glied wurde
lebens­ge­fährlich ver­let­zt. Pas­cal S. ver­büßte deshalb bis vor kurzem eine
mehrjährige Frei­heitsstrafe. Vor sein­er Haf­tent­las­sung hat­te Pas­cal S. in
Neon­azi­pos­tillen angekündigt, sich weit­er “am Kampf” zu beteili­gen. Im
Som­mer dro­hte dann eine “Nationale Aktionsgemeinschaft/Freies Deutschland”
auf der alter­na­tiv­en Web­site “infori­ot”, man werde “Belzig wieder zu einer
nation­al befre­it­en Zone für Volksgenossen machen”. Am 6. Okto­ber warfen
Unbekan­nte einen Brand­satz in das Alter­na­tive Info­café “Der Winkel” in
Belzig, wo sich Flüchtlinge, linke Jugendliche und Migranten treffen. 

Belzigs Bürg­er­meis­ter Peter Kiep (SPD) sagte der taz, das “Belziger Forum
gegen Recht­sradikalis­mus und Gewalt” werde nicht gegen die Neon­azis auf die
Straße gehen. 

Der­weil ver­sucht das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) einen der größten
Neon­azi­aufmärsche dieses Jahres in Halbe zu ver­hin­dern. Die
Sicher­heits­be­hör­den haben für den 15. Novem­ber und den darauf folgenden
Volk­strauertag zwei Aufmärsche von Neon­azis auf dem Kriegs­gräber­fried­hof in
Halbe ver­boten. Im ver­gan­genen Jahr hat­te das Bun­desver­fas­sungs­gericht das
Ver­bot des recht­en Gedenkmarsches am Volk­strauertag mit Ver­weis auf das
Bran­den­burg­er Feiertags­ge­setz bestätigt. Kom­pliziert­er ist die Rechtslage
für den 15. Novem­ber. Hier beruft sich das Polizeiprä­sid­i­um auf das
Gräber­schutzge­setz. Das Per­sön­lichkeit­srecht der Toten auf dem
Kriegs­gräber­fried­hof in Halbe sei beson­ders schutzwürdig und würde durch
eine poli­tis­che Demon­stra­tion verletzt. 

Die Neon­azis, die schon Anfang der 90er-Jahre über den Fried­hof zogen,
wollen allerd­ings nicht erneut klein beigeben. Sie erhof­fen sich für den 15.
Novem­ber einen Sieg vor Gericht und durch offene Ver­her­rlichung der SS
mehrere tausend Teil­nehmer an diesem Tag. 

Gegen­demon­stran­ten, die unter dem Mot­to “Den Kessel zum Kochen bringen”
mobil­isieren, haben es in Halbe nicht leicht. Das Amt Schenkenländchen
unter­sagte eine Gedenkver­anstal­tung für 57 in Halbe bestat­tete ermorderte
Zwangsar­beit­er und Deser­teure mit der Begrün­dung, auch hier­mit würde die
Ruhe der Toten gestört. Lud­wig Bau­mann, Vor­sitzen­der der “Bun­desvere­ini­gung
Opfer der NS-Mil­itär­jus­tiz” und Haup­tred­ner bei der geplanten Kundgebung,
hofft, dass es bei dem Ver­bot nicht bleiben wird. Derzeit wird über einen
Auswe­i­chort verhandelt. 

Auch beim offiziellen “Volk­strauern” in Pots­dam ist der ehemalige
Wehrma­chts­de­ser­teur Bau­mann als Red­ner nicht erwün­scht. Potsdams
Ober­bürg­er­meis­ter Jan Jakobs (SPD) lehnte einen Vorschlag der Frakion “Die
Anderen” ab, den 80-Jähri­gen bei der städtis­chen Gedenk­feier sprechen zu
lassen.

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