(Verfassungsschutz Brandenburg) Zwölf Jahre nach dem letzten Aufmarsch versammelten sich wieder Rechtsextremisten in Halbe. Zwar durften sie nicht, wie ursprünglich geplant, am Volkstrauertag marschieren. Also verlegten sie ihre “Heldengedenkfeier” um einen Tag nach vorn. Auch der Waldfriedhof Halbe blieb ihnen verschlossen. Also hielten sie ihre Kundgebung auf dem Vorplatz. Außerdem mussten sie strenge Auflagen beachten.
Nachdem die Erlaubnis für die Veranstaltung vor Gericht erstritten worden war, folgten dem Aufruf des Hamburger Neonazi-Kaders Christian Worch immerhin 650 Rechtsextremisten, überwiegend Neonazis, aus dem gesamten Bundesgebiet. Rund 350 Gegendemonstranten aus dem linken Spektrum standen ihnen gegenüber und protestierten lautstark. Ein massives Polizeiaufgebot verhinderte ein Aufeinandertreffen der verfeindeten Lager.
So unterblieben Ausschreitungen. Aber viele fragen sich: Müssen wir Neonazi-Aufzüge hinnehmen, nur weil sie nicht in Straftaten enden?
Wagner und Smetana statt Trommelwirbel
Die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) war vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) mit Beschluss vom 10. November aufgehoben worden. Auch dem Widerspruch hiergegen vor dem Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) war kein Erfolg beschieden. Die Rechtsextremisten durften sich nur nicht auf dem Friedhofsgelände selber versammeln, denn das Versammlungsverbot, das hierfür das Amt Schenkenländchen ausgesprochen hatte, hielt vor dem Verwaltungsgericht Cottbus stand.
Die strengen Auflagen, keine Waffen, Trommeln und Fackeln mitzuführen, nicht in Springerstiefeln aufzutreten, nicht im Gleichschritt zu marschieren, wurden von den Rechtsextremisten eingehalten. Sämtliche an die NS-Zeit erinnernde Symbole mussten überklebt werden. Statt martialischen Trommelwirbels waren Klänge von Wagner und Smetana zu hören. Die 38 Platzverweise, die die Polizei erteilte, betrafen denn auch größtenteils die linken Gegendemonstranten.
40 Kränze jedoch, die Rechtsextremisten vor dem Friedhof ohne Erlaubnis abgelegt hatten, wurden unter Hinweis auf die Abfallverordnung entsorgt.
Warum “Heldengedenken” ausgerechnet in Halbe?
Die Bedeutung des Waldfriedhofs Halbe war schon Thema unserer Meldungen zum Volkstrauertag vor einem und vor zwei Jahren. Die wichtigsten Feststellungen seien hier wiederholt:
In dem Kessel von Halbe kamen in den letzten Tagen des 2. Weltkrieges 22.000 deutsche Soldaten und Zivilisten ums Leben. Halbe wurde zum Synonym für sinnloses Sterben. Nicht zu vergessen sind aber auch die Toten, derer hier gleichfalls gedacht wird: die 57 hingerichteten Wehrmachtsdeserteure, die 37 sowjetischen Zwangsarbeiter, die ermordet wurden, und die etwa 6.000 Opfer im sowjetischen Internierungslager Ketschendorf ganz in der Nähe.
Schon die Nationalsozialisten verfügten 1934 die Umbenennung des Volkstrauertages zum Gedenken der Toten des 1. Weltkrieges in “Heldengedenktag” und bezogen die “Gefallenen der Bewegung” gleich mit ein. Trauer wurde zunächst zu vorbereitender Kriegs‑, später immer mehr zu Durchhaltepropaganda pervertiert. Am “Heldengedenktag” 1940 präsentierte Hitler ganz im Sinne seiner völkisch-kollektivistischen Weltanschauung die Gefallenen als Vorbilder, die “bereit waren, sich selbst aufzugeben, um der Gemeinschaft das Leben zu erhalten”.
Halbe und der so genannte “Heldengedenktag” sind für Neonazis fest miteinander verknüpft. Ihnen dienen die Aufmärsche zur Inszenierung eines Totenkultes um die Gefallenen, zur Verklärung und Heroisierung des sinnlosen Selbstopfers der letzten Wehrmachts- und SS-Verbände, die von fanatischen Offizieren für eine verlorene Sache verheizt wurden. Die Wiederbelebung des nazistischen Untergangsmythos ist ein wichtiges Element in der Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Weitere rechtsextremistische Gedenkfeiern
Ebenfalls am 15. November legte eine kleine Abordnung der “Deutschen Volksunion” (DVU) einen Kranz auf dem Soldatenfriedhof in Halbe ab. Dieser Akt, der ähnliche Auftritte aus früheren Jahren wiederholte, stand nicht im Zusammenhang mit dem Aufzug der Neonazis.
Am Volkstrauertag selbst sah man kleinere Gruppen von Rechtsextremisten bei Kranzniederlegungen an verschiedenen Orten Brandenburgs. Etwa 25 Mitglieder der “Nationaldemokratischen Partei Deutschlands” (NPD) und des “Nationalen Bündnisses Preussen” (NBP) hinterließen am Kriegerdenkmal in Teschendorf ein Gebinde. Eine etwa gleich große Zahl von Personen, die sich dem “Nationalen Widerstand Prignitz-Ruppin” zurechnen, tat desgleichen am Kriegerdenkmal in Dossow. Der Landesvorsitzende der NPD, Mario Schulz, legte auf dem Friedhof in Wittstock einen Kranz nieder.
Halbe — eine Zwischenbilanz
War der Aufzug in Halbe nun ein Erfolg für die Neonazis? Angesichts der starken Restriktionen — Zeit, Ort und Art der Versammlung waren nicht nach dem Geschmack aktionsorientierter Rechtsextremisten — wohl nur eingeschränkt. Andererseits ist es ihnen erstmals seit zwölf Jahren wieder gelungen, in der Nähe des für sie so symbolträchtigen Ortes wieder präsent zu sein. Und so nimmt es nicht Wunder, dass sie dies als Erfolg auf ihre Fahnen schreiben.
In ihrem Aufruf zum “Heldengedenken 2003” hatten sie erklärt: “Halbe gilt als die letzte für die Nationale Opposition noch nicht eingenommene Bastion”. Sie bezogen sich dabei auf Wunsiedel, wo sie ihre Rudolf-Heß-Gedenkmärsche nun schon seit zwei Jahren wieder abhalten können, da auch hier die Gerichte Verbotsverfügungen gekippt hatten. Nun also ist auch “die Bastion Halbe” gefallen, triumphieren die Neonazis. Ihr militärischer Jargon verrät, dass es ihnen gar nicht um ein Totengedenken ging, sondern um einen Sieg im politischen Kampf. Freilich war es nur ein halber Sieg, da ihrem Auftritt rechtlich enge Grenzen gezogen waren.
Solange sie aber bei weiteren Aufzügen keine Gesetze brechen und sich dazu an die behördlichen Auflagen halten, werden sie von der Demonstrationsfreiheit, die ihnen wie jedermann der demokratische Rechtsstaat einräumt, Gebrauch machen können. Nur wenn der Gesetzgeber das Versammlungsrecht änderte, also z. B. bestimmte Orte unter besonderen Schutz stellte, könnte ihnen ein Aufzug in Halbe dauerhaft verwehrt werden.