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Handfeste Rache an einem Rechtsradikalen

(MOZ, 4.6.) Bad Freien­walde (rr/MOZ) Das Schöf­fen­gericht hat am Don­ner­stag nach zwei
Ver­hand­lungsta­gen drei sich zur linken extrem­istis­chen Szene rechnende
Män­ner aus Neuhard­en­berg zu Frei­heitsstrafen verurteilt. Angeklagt waren
gegenüber einem ange­blich Recht­sradikalen began­gene Kör­per­ver­let­zun­gen in
Tatein­heit mit Sach­schädi­gung, Dieb­stahl und Bedro­hung. Der Haupt­täter soll
nach dem Willen des Gerichts ins Gefäng­nis, seine bei­den Kumpane kamen mit
Bewährung davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Ein­druck, den die drei Män­ner auf der Anklage­bank macht­en war alles
andere als der, den Müt­ter für ihre Töchter bevorzu­gen, wenn sich diese in
den Stand der Ehe ver­ab­schieden. Ander­sherum aus­ge­drückt: Im Dunkeln möchte
man ihnen auch nicht unbe­d­ingt begeg­nen. Im Laufe der Beweisführung
offen­barte sich allerd­ings, dass sie sich zumin­d­est sehr gut artikulieren
kon­nten und über einen reich­lichen und teil­weise sog­ar teil­weise gepflegten
Wortschatz ver­fügten. Er hätte mehr als aus­gere­icht, um das Opfer mit Worten
in seine Schranken zu weisen. Denn der inzwis­chen in Seelow wohnende
28-Jährige hink­te nicht nur kör­per­lich, son­dern auch geistig dem Trio weit
hin­ter­her. Wobei alle vier Män­ner ein Prob­lem haben, das sie eigentlich
verbinden kön­nte — der Alko­hol. Dieser spielte auch am Tattag, dem 2.
Dezem­ber, eine nicht unwesentliche Rolle. 

Der Alko­hol sorgte aber eben­falls dafür, dass alle vier Beteiligten vor
Gericht deut­liche Erin­nerungslück­en aufwiesen, so dass es zu recht
unter­schiedlichen Aus­sagen kam. Nach der Beweisauf­nahme kon­nte jedoch
fest­ge­hal­ten wer­den, dass sich die drei Män­ner, wie der Haupt­täter am
Tatabend bei der Blu­tent­nahme gegenüber der Polizei sagte, “an dem
Recht­sradikalen rächen” woll­ten. Unter anderem deshalb, weil dieser des
Öfteren auf seinem Balkon recht­sradikale Lieder abspiele. Da sie sich zur
radikalen Linken bekan­nten, hät­ten sie dies nicht nur als geset­zwidrig und
störend emp­fun­den. Vielmehr müsse dem Mann ein Denkzettel ver­passt werden. 

Was dann auch am 2. Dezem­ber gegen 18 Uhr in ein­er in der Thälmann-Straße
gele­ge­nen Woh­nung geschah. Dort trat das Trio die Tür des Opfers auf und
ohne größere Diskus­sion zog der Haupt­täter den 28-Jähri­gen auf die Couch.
Dort wurde das Opfer mit Faustschlä­gen trak­tiert und mit Springerstiefeln
getreten. Danach nah­men sie aus der Küche noch 19 Flaschen Bier mit und
ver­schwan­den. Doch um 19 Uhr kehrte der Haupt­täter erneut zurück. Dabei traf
er die Mut­ter des Opfers und bedro­hte sie. “Wenn Sie Strafanzeige erstatten,
wer­den Sie umge­bracht”, soll er gesagt haben. 

Das Opfer, wie erwäh­nt bei der Ver­gabe der kleinen grauen Gehirnzellen etwas
zu spät erschienen, wollte trotz sein­er Ver­let­zun­gen wed­er zu einem Arzt,
noch die Polizei informieren. Bei­des geschah erst auf Drän­gen sein­er Mutter,
“sie hat­te mich hingeschleppt”. Auch vor Gericht tat der 28-Jährige so, als
sei alles nicht so schlimm gewe­sen. Der Staat­san­walt hat­te jeden­falls den
Ein­druck, dass er die Täter scho­nen wollte. 

Hier­für kon­nte das Gericht allerd­ings kein Ver­ständ­nis auf­brin­gen. Auch aus
der Sicht, dass der 26-jährige Haupt­täter schon ein­mal — und zwar am 23.
Sep­tem­ber 2003 — wegen Kör­per­ver­let­zung und Sachbeschädi­gung eine
acht­monatige Bewährungsstrafe erhal­ten hat­te und die erneute Tat in die
Bewährungszeit fiel. Deshalb soll er nun­mehr für ein Jahr und vier Monate
hin­ter schwedis­che Gar­di­nen. Es wird allerd­ings damit gerech­net, dass er
gegen dieses Urteil Beru­fung einlegt. 

Seine Kumpane kamen mit acht bzw. sieben Monat­en auf Bewährung ausgesetzten
Haft­strafen davon. Wobei nun­mehr die kle­in­ste Straftat reicht, um sie
eben­falls im Kittchen unterzubringen.

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