(MOZ, 4.6.) Bad Freienwalde (rr/MOZ) Das Schöffengericht hat am Donnerstag nach zwei
Verhandlungstagen drei sich zur linken extremistischen Szene rechnende
Männer aus Neuhardenberg zu Freiheitsstrafen verurteilt. Angeklagt waren
gegenüber einem angeblich Rechtsradikalen begangene Körperverletzungen in
Tateinheit mit Sachschädigung, Diebstahl und Bedrohung. Der Haupttäter soll
nach dem Willen des Gerichts ins Gefängnis, seine beiden Kumpane kamen mit
Bewährung davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Eindruck, den die drei Männer auf der Anklagebank machten war alles
andere als der, den Mütter für ihre Töchter bevorzugen, wenn sich diese in
den Stand der Ehe verabschieden. Andersherum ausgedrückt: Im Dunkeln möchte
man ihnen auch nicht unbedingt begegnen. Im Laufe der Beweisführung
offenbarte sich allerdings, dass sie sich zumindest sehr gut artikulieren
konnten und über einen reichlichen und teilweise sogar teilweise gepflegten
Wortschatz verfügten. Er hätte mehr als ausgereicht, um das Opfer mit Worten
in seine Schranken zu weisen. Denn der inzwischen in Seelow wohnende
28-Jährige hinkte nicht nur körperlich, sondern auch geistig dem Trio weit
hinterher. Wobei alle vier Männer ein Problem haben, das sie eigentlich
verbinden könnte — der Alkohol. Dieser spielte auch am Tattag, dem 2.
Dezember, eine nicht unwesentliche Rolle.
Der Alkohol sorgte aber ebenfalls dafür, dass alle vier Beteiligten vor
Gericht deutliche Erinnerungslücken aufwiesen, so dass es zu recht
unterschiedlichen Aussagen kam. Nach der Beweisaufnahme konnte jedoch
festgehalten werden, dass sich die drei Männer, wie der Haupttäter am
Tatabend bei der Blutentnahme gegenüber der Polizei sagte, “an dem
Rechtsradikalen rächen” wollten. Unter anderem deshalb, weil dieser des
Öfteren auf seinem Balkon rechtsradikale Lieder abspiele. Da sie sich zur
radikalen Linken bekannten, hätten sie dies nicht nur als gesetzwidrig und
störend empfunden. Vielmehr müsse dem Mann ein Denkzettel verpasst werden.
Was dann auch am 2. Dezember gegen 18 Uhr in einer in der Thälmann-Straße
gelegenen Wohnung geschah. Dort trat das Trio die Tür des Opfers auf und
ohne größere Diskussion zog der Haupttäter den 28-Jährigen auf die Couch.
Dort wurde das Opfer mit Faustschlägen traktiert und mit Springerstiefeln
getreten. Danach nahmen sie aus der Küche noch 19 Flaschen Bier mit und
verschwanden. Doch um 19 Uhr kehrte der Haupttäter erneut zurück. Dabei traf
er die Mutter des Opfers und bedrohte sie. “Wenn Sie Strafanzeige erstatten,
werden Sie umgebracht”, soll er gesagt haben.
Das Opfer, wie erwähnt bei der Vergabe der kleinen grauen Gehirnzellen etwas
zu spät erschienen, wollte trotz seiner Verletzungen weder zu einem Arzt,
noch die Polizei informieren. Beides geschah erst auf Drängen seiner Mutter,
“sie hatte mich hingeschleppt”. Auch vor Gericht tat der 28-Jährige so, als
sei alles nicht so schlimm gewesen. Der Staatsanwalt hatte jedenfalls den
Eindruck, dass er die Täter schonen wollte.
Hierfür konnte das Gericht allerdings kein Verständnis aufbringen. Auch aus
der Sicht, dass der 26-jährige Haupttäter schon einmal — und zwar am 23.
September 2003 — wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung eine
achtmonatige Bewährungsstrafe erhalten hatte und die erneute Tat in die
Bewährungszeit fiel. Deshalb soll er nunmehr für ein Jahr und vier Monate
hinter schwedische Gardinen. Es wird allerdings damit gerechnet, dass er
gegen dieses Urteil Berufung einlegt.
Seine Kumpane kamen mit acht bzw. sieben Monaten auf Bewährung ausgesetzten
Haftstrafen davon. Wobei nunmehr die kleinste Straftat reicht, um sie
ebenfalls im Kittchen unterzubringen.