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Handschuhe für Nazi-Symbole

Hand­schuhe für Nazi-Symbole

Disko­mord-Prozess in Frank­furt (Oder) wurde fortgesetzt

(MAZ) FRANKFURT (ODER) Im Disko­mord-Prozess vor dem Landgericht Frank­furt (Oder)
haben zwei Angeklagte ihre an SS-Runen erin­nernde Finger-Tätowierungen
ver­hüllen müssen. Am gestri­gen zweit­en Ver­hand­lungstag trug der
Hauptbeschuldigte Matthias R. (23) eine Ban­dage über der Hand. Der
Mitangeklagte Maik W. (21) zog erst im Saal Gum­mi-Hand­schuhe über. Der
Staat­san­walt hat­te zu Prozess­be­ginn Ermit­tlun­gen ange­dro­ht, falls die
NS-Zeichen weit­er zu sehen wer­den. Auch der Vor­sitzende Richter stellte
klar, dass er eine Zurschaustel­lung der Zeichen nicht dulden werde. In dem
Prozess müssen sich ins­ge­samt sechs Angeklagte wegen der Vor­würfe des
Mordes, der Bei­hil­fe zum Mord, des Raubes und der unterlassenen
Hil­feleis­tung ver­ant­worten. Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sollen
am 1. Juni des ver­gan­genen Jahres in Neu Mahlisch (Märkisch-Oder­land) einen
29-jähri­gen Mann mis­shan­delt und beraubt haben. Matthias R. habe das Opfer
dann aus Angst vor ein­er Anzeige mit einem Mess­er ermordet. Ein Angeklagter
sagte gestern er habe vom Auto aus beobachtet, wie vier sein­er Kumpa­nen den
Mann zu Boden schlu­gen und dann weit­er auf ihn ein­trat­en. Bei der Bluttat
selb­st sei er nicht dabei gewe­sen. Er habe aber dem blut­be­fleck­ten Matthias
R. anschließend vorgeschla­gen, die Sachen zu ver­bren­nen. Auf die Frage,
warum er getötet habe, habe R. ihm am näch­sten Tag geant­wortet, er wisse das
nicht. Der Prozess wird am Fre­itag fort­ge­set­zt. Das Urteil soll
voraus­sichtlich am 6. März verkün­det werden. 

Warnsignal

Kom­men­tar von Jut­ta Abromeit in der MAZ

Fünf Lud­wigs­felder Jugendliche sind vom Landgericht Pots­dam verurteilt
wor­den, weil sie einen Mosam­bikan­er fast zu Tode prügel­ten: ver­suchter Mord
ein­er “emo­tion­al vere­len­de­ten Jugend­clique mit dif­fuser rechtsradikaler
Ein­stel­lung”. Von einem Schock in der bish­er als besonders
aus­län­der­fre­undlich gel­tenden Stadt Lud­wigs­felde ist nichts zu merken. Ein
Vertei­di­ger der vier Unter-18-Jähri­gen hat­te am Tele­fon gegenüber der
MAZ-Lokalredak­tion gesagt, “da soll ein Exem­pel wegen Ausländerfeindlichkeit
sta­tu­iert wer­den”. Doch eine “ganz nor­male Prügelei”, wie im Gerichtssaal zu
hören, war es mit Sicher­heit nicht. Denn schon bei einem Prozess voriges
Jahr in Zossen ging es um den Haupt­täter. Der wurde nicht in den Saal
gelassen, weil Jugendliche sein­er Clique vor ihm Angst hat­ten. Es deutete
sich an, dass David E. seinen Vasallen Dro­gen verkaufte beziehungsweise sie
Dro­gen verkaufen ließ. Sie sind also in mehrfachem Sinne von ihm abhängig.
Jet­zt sitzt der Neon­azi für achtein­halb Jahre hin­ter Git­tern. Wenn die
Mit­täter auch noch nicht viel in ihrem Leben begrif­f­en haben, aber das ist
die Chance für sie. Für Lud­wigs­felde ist ihre Tat ein Warnsignal — hier sind
die Men­schen nicht bess­er oder schlechter als anderswo. 

Disko­mord-Prozess: Angeklagte müssen Nazi-Sym­bole verhüllen

(MOZ) Frank­furt (Oder). Im Disko­mord-Prozess vor dem Landgericht
Frank­furt (Oder) haben zwei Angeklagte ihre an SS-Runen erinnernde
Fin­ger-Tätowierun­gen ver­hüllen müssen. Am zweit­en Ver­hand­lungstag am
Mittwoch trug der Hauptbeschuldigte Matthias R. (23) eine Ban­dage über der
Hand. Der Mitangeklagte Maik W. (21) zog erst im Saal Gum­mi-Hand­schuhe über.
Der Staat­san­walt hat­te zu Prozess­be­ginn Ermit­tlun­gen ange­dro­ht, falls die
NS-Zeichen weit­er zu sehen wer­den. Auch der Vor­sitzende Richter stellte
klar, dass er eine Zurschaustel­lung der Zeichen nicht dulden werde.
In dem Prozess müssen sich ins­ge­samt sechs Angeklagte wegen der Vor­würfe des
Mordes, der Bei­hil­fe zum Mord, des Raubes und der unterlassenen
Hil­feleis­tung ver­ant­worten. Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sollen
am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jähri­gen Mann
mis­shan­delt und beraubt haben. Matthias R. habe das Opfer dann aus Angst vor
ein­er Anzeige mit einem Mess­er getötet.
Ein Angeklagter sagte am Mittwoch, er habe vom Auto aus beobachtet, wie vier
sein­er Kumpa­nen den Mann zu Boden schlu­gen und dann weit­er auf ihn
ein­trat­en. Bei der Blut­tat selb­st sei er nicht dabei gewe­sen. Er habe aber
dem blut­be­fleck­ten Matthias R. anschließend vorgeschla­gen, die Sachen zu
ver­bren­nen. Auf die Frage, warum er getötet habe, habe R. ihm am nächsten
Tag geant­wortet, er wisse das nicht. Der Prozess wird am Freitag
fort­ge­set­zt. Das Urteil soll voraus­sichtlich am 6. März verkün­det werden. 

Eine Frage der Wahrnehmung

In Pots­dam wer­den fünf Rechte wegen ver­sucht­en Mordes zu hohen Haftstrafen
verurteilt. In Cot­tbus muss ein Gericht ein Ver­fahren wegen eines rechten
Über­falls auf eine Berlin­er Ska-Band ein­stellen, weil schlampig ermittelt
wurde

(TAZ) Der 4. August vorigen Jahres muss eine laue Som­mer­nacht gewe­sen sein. Für
Ali Ibrahim, einen ehe­ma­li­gen mosam­bikanis­chen Ver­tragsar­beit­er, war das,
was sich damals in einem Wald­stück bei Lud­wigs­felde abspielte, die Hölle.
Ahnungs­los tappte der 38-Jährige in die Falle ein­er fün­fköp­fi­gen rechten
Clique. Zwei Stun­den mis­shan­del­ten sie ihn aufs schw­er­ste. Das Landgericht
Pots­dam wertete die Tat am Dien­stag als ver­sucht­en Mord.
Ali Ibrahim kan­nte die bei­den 15- und 16-Jähri­gen, die ihn “zu ein­er Party”
ein­lu­den. Doch statt ein­er Feier erwartete den Mosam­bikan­er bei seiner
Ankun­ft im Wald ein mehrstündi­ges Mar­tyri­um — geplant von ein­er “emo­tion­al
vere­len­de­ten Jugendl­clique mit dif­fusem rechtem Welt­bild”, wie Richter Klaus
Przy­bil­la die fünf Angeklagten im Alter zwis­chen 15 bis 22 Jahren
bezeichnete.
Ins­beson­dere der 22-jährige David E. — wegen rechter Delik­te schon
vorbe­straft — tat sich dabei her­vor. Mit den Rufen “Du Neger! Du schwarze
Sau!” eröffnete David E. nach Ansicht des Gerichts den Reigen
“men­schen­ver­ach­t­en­der Bru­tal­ität”. Nach eige­nen Aus­sagen der fünf
Angeklagten bei der Polizei zertrüm­merte zuerst David E. eine Bierflasche
auf dem Kopf des vor Angst paralysierten Opfers und boxte es ins Gesicht.
Nach weit­eren Trit­ten und Schlä­gen lag der Mosam­bikan­er am Boden. Ein­er der
Angreifer hielt dann seinen Kopf fest, während die anderen ihn aus­zo­gen und
anschließend auf Oberkör­p­er, Bauch und Kopf sprangen. Irgend­wann ver­lor der
Mosam­bikan­er das Bewusst­sein. Seine Peiniger macht­en weit­er; David E. soll
ein bren­nen­des Feuerzeug an die Haut des Opfers gehal­ten haben.
Gegen 5 Uhr mor­gens, als Ali Ibrahim sich nicht mehr regte, ließen die
Angreifer ab. David E. ging zum Schlafen nach Hause und brüstete sich
andern­tags, der Abend sei “geil” gewe­sen; die anderen ver­set­zten ihr Zelt um
einige hun­dert Meter weit­er an eine andere Stelle im Wald. “Sie wollten
nicht töten, aber sie über­ließen es dem Zufall, ob ihr Opfer ster­ben würde”,
so das Gericht. Ali Ibrahim über­lebte. Doch die Mis­shand­lun­gen haben nach
Angaben des Vere­ins Opfer­per­spek­tive bei ihm zu einem schw­eren Trauma
geführt. Jed­er Schritt vor die Tür sei mit Angst beset­zt. Als Ali Ibrahim
vor Gericht seine Erin­nerun­gen an die August­nacht schilderte, schloss das
Landgericht die Angeklagten aus. Zu groß sei die Gefahr einer
Retrau­ma­tisierung, so Richter Przybilla.
In ihrem Plä­doy­er ging die Staat­san­waltschaft von ein­er “poli­tisch
motivierten Tat aus. Dem fol­gte das Gericht. Es verurteilte David E. zu
achtein­halb Jahren Haft, zwei Mitangeklagte zu drei und fünf Jahren
Jugend­haft. Die bei­den jüng­sten Angeklagten erhiel­ten zwei Jahre auf
Bewährung.
Während sich das Landgericht Pots­dam von seinem Urteil eine erzieherische
Wirkung erhofft, offen­barten die Strafver­fol­gungs­be­hör­den in Cot­tbus am
gle­ichen Tag ein völ­lig anderes Vorge­hen im Anschluss an einen
recht­sex­tremen Über­fall. Knapp zweiein­halb Jahre dauerte es, bis der Angriff
auf die Berlin­er Ska-Band “Moth­ers Prid
e” im Anschluss an ein Konz­ert in
Cot­tbus über­haupt vor Gericht kam. Der dunkel­häutige Bassist der Band war
damals als “Nig­ger­schwein”, eine Fre­undin der Band als “Nig­ger­schlampe”
beschimpft wor­den. Vier Band­mit­glieder kamen mit schw­eren Prel­lun­gen ins
Kranken­haus. Trotz­dem schloss die Polizei in Cot­tbus von vorn­here­in einen
recht­en Hin­ter­grund aus. Vor Gericht ges­tanden die vier Angeklagten aus dem
recht­en Hooli­gan-Milieu zwar ihre Tat­beteili­gung. Sie kamen jedoch mit
Geld­strafen davon.

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