Harte Strafe für Urkundenfälschung
Schwur auf den Koran zählte nicht vor Gericht
Hoyerswerda.
Sein Schwur auf den Koran brachte Karim D. nichts. Zwar beteuerte er bei der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hoyerswerda, dass er nicht, wie ihm vorgeworfen wurde, am 8. November 2000 unberechtigt in einem Bus der Verkehrsgesellschaft Schwarze Elster mitgefahren sei. Gleich gar nicht hätte er die Kontrolleurin beleidigt oder gar angespuckt. Er kenne sie nicht und sei auch nicht in dem besagten Bus gewesen. Aber das sah das Gericht anders. Wegen “Erschleichung von Beförderungsleistungen ” , Urkundenfälschung, Beleidigung und Hausfriedensbruch wurde Karim D. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Denn er wurde nicht nur als “Schwarzfahrer ” erwischt, sondern hatte auch den Entwertungsstempel auf seinem Fahrschein wegradiert, was rein rechtlich eine Urkundenfälschung ist. Die Zeugin erkannte Karim D. wieder, außerdem stimmte die von ihr notierte Nummer des Duldungsdokuments mit jener überein, die die Ausländerbehörde für den Asylbewerber ausgestellt hatte. Also zweifelte Richter Friedrich Graf zu Stolberg Stolberg nicht daran, dass es sich tatsächlich um Karim D. handelte, der zudem die Frau angespuckt haben soll, was schon fast in die Nähe einer Körperverletzung komme. Die Höhe der Strafe jedoch immerhin wurde die Freiheitsstrafe von sieben Monaten nicht zur Bewährungsstrafe ausgesetzt, hatte andere Ursachen. Der nach eigenen Aussagen gebürtige Libyer war bereits mehrfach straffällig geworden. Weil er die ihm auferlegte Aufenthaltsbeschränkung nicht eingehalten hatte, musste er schon einige deftige Geldstrafen zahlen. Außerdem war er schon einmal wegen Diebstahl und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und war gerade noch auf Bewährung, als die Sache im Bus geschah. Weil demnach mehrere Straftaten in die Bewährungszeit fielen, gestattete sich der Richter “keine günstige Sozialprognose ” . “Ohne dass hier symbolisch gesprochen die Klappe mal zufällt, werden Sie offenbar nicht aufhören, Straftaten zu begehen ” , so der Richter.