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Harte Strafe für Urkundenfälschung

Harte Strafe für Urkundenfälschung 

Schwur auf den Koran zählte nicht vor Gericht 

Hoyerswerda. 

Sein Schwur auf den Koran brachte Karim D. nichts. Zwar beteuerte er bei der gestri­gen Ver­hand­lung vor dem Amts­gericht Hoy­er­swer­da, dass er nicht, wie ihm vorge­wor­fen wurde, am 8. Novem­ber 2000 unberechtigt in einem Bus der Verkehrs­ge­sellschaft Schwarze Elster mit­ge­fahren sei. Gle­ich gar nicht hätte er die Kon­trolleurin belei­digt oder gar ange­spuckt. Er kenne sie nicht und sei auch nicht in dem besagten Bus gewe­sen. Aber das sah das Gericht anders. Wegen “Erschle­ichung von Beförderungsleis­tun­gen ” , Urkun­den­fälschung, Belei­di­gung und Haus­friedens­bruch wurde Karim D. zu ein­er Frei­heitsstrafe von sieben Monat­en verurteilt. Denn er wurde nicht nur als “Schwarz­fahrer ” erwis­cht, son­dern hat­te auch den Entwer­tungsstem­pel auf seinem Fahrschein wegradiert, was rein rechtlich eine Urkun­den­fälschung ist. Die Zeu­g­in erkan­nte Karim D. wieder, außer­dem stimmte die von ihr notierte Num­mer des Dul­dungs­doku­ments mit jen­er übere­in, die die Aus­län­der­be­hörde für den Asyl­be­wer­ber aus­gestellt hat­te. Also zweifelte Richter Friedrich Graf zu Stol­berg Stol­berg nicht daran, dass es sich tat­säch­lich um Karim D. han­delte, der zudem die Frau ange­spuckt haben soll, was schon fast in die Nähe ein­er Kör­per­ver­let­zung komme. Die Höhe der Strafe jedoch ­ immer­hin wurde die Frei­heitsstrafe von sieben Monat­en nicht zur Bewährungsstrafe aus­ge­set­zt, hat­te andere Ursachen. Der nach eige­nen Aus­sagen gebür­tige Liby­er war bere­its mehrfach straf­fäl­lig gewor­den. Weil er die ihm aufer­legte Aufen­thalts­beschränkung nicht einge­hal­ten hat­te, musste er schon einige deftige Geld­strafen zahlen. Außer­dem war er schon ein­mal wegen Dieb­stahl und Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Frei­heitsstrafe verurteilt wor­den und war ger­ade noch auf Bewährung, als die Sache im Bus geschah. Weil dem­nach mehrere Straftat­en in die Bewährungszeit fie­len, ges­tat­tete sich der Richter “keine gün­stige Sozial­prog­nose ” . “Ohne dass hier ­ sym­bol­isch gesprochen ­ die Klappe mal zufällt, wer­den Sie offen­bar nicht aufhören, Straftat­en zu bege­hen ” , so der Richter.

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