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Harte Strafen für Schläger gefordert

(Tagesspiegel, 06.03.04) Neu­rup­pin. Im Prozess gegen fünf junge Män­ner und eine Frau, die einen alko­holkranken Arbeit­slosen bru­tal mis­shan­delt haben, hat die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin harte Strafen gefordert. Der mut­maßliche Haupt­täter, der Skin­head Enri­co B., müsse mit siebenein­halb Jahren Haft bestraft wer­den, sagte Ankläger Kai-Uwe Scholz am Fre­itag vor der Jugend­kam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin. Enri­co B. habe mit seinen
Stahlkap­pen­stiefeln mehrfach dem Opfer Karsten B. gegen den Kopf getreten und darauf eine Bier­flasche zer­schla­gen. Dies sei ver­suchter Totschlag. 

Karsten B. war in der Nacht zum 16. August 2003 nahe Glöwen (Prig­nitz), wie berichtet, dreimal attack­iert wor­den. Der Mann wurde durch Schläge und Tritte so übel zugerichtet, dass er in Lebens­ge­fahr schwebte. Nur eine zufäl­lig ein­tr­e­f­fende Polizeistreife ret­tete ihn. Für die mitangeklagten Män­ner forderte der Staat­san­walt Strafen zwis­chen 26 Monat­en und viere­in­halb Jahren Haft. Nur die weib­liche Angeklagte Nicole K. soll mit 18 Monat­en auf
Bewährung davonkommen. 

Die Gewal­torgie begann, als der Angeklagte Thomas W. mit seinem Wagen dem auf der Straße torkel­nden Karsten B. auswe­ichen musste. Thomas W. stieg aus und geri­et mit Karsten B. aneinan­der, dem es jedoch gelang, W.
niederzurin­gen. Die Beifahrerin von W., Nicole K., trat dann Karsten B. ins Gesicht. Das Ver­fahren zu dieser ersten Schlägerei stellte das Gericht allerd­ings ein, da sie angesichts der schw­eren Fol­ge­tat­en kaum noch ins
Gewicht fällt. Thomas W. holte näm­lich Ver­stärkung auf ein­er Par­ty von NPD-Sym­pa­thisan­ten. Mit den bul­li­gen Skin­heads Enri­co B. und Ron­ny M. fuhren Thomas W. und Nicole K. los. Die bei­den Kahlköpfe schlu­gen und traten
Karsten B. zusam­men. Dann begab sich die Clique zur Par­ty zurück, wo weit­ere Kumpane Lust beka­men, ein wehrlos­es Opfer zu prügeln. Thomas W. set­zte sich nochmal ans Steuer, Enri­co B. und die Angeklagten Jens K. und Jörg E. fuhren
mit. Wieder wurde Karsten B. mas­siv getreten. Dann ließen sie ihn ohn­mächtig und stark blu­tend liegen. Karsten B. lei­det auch heute noch unter Schmerzen und ein­er Sehstörung. Da durch die Tritte ein Augen­nerv eingek­lemmt wurde, wird Karsten B. nie mehr seinen Beruf als Dachdeck­er ausüben können. 

Die Vertei­di­ger von vier Angeklagten forderten Bewährungsstrafen, die Anwältin von Jens E. plädierte auf Freis­pruch. Nicht mehr als fünf Jahre Haft erbat der Vertei­di­ger von Enri­co B. Der Skin­head demon­stri­erte indes
wieder seine Aggres­siv­ität. Er unter­brach mit “hehehe”-Gerufe das Plä­doy­er des Staat­san­walts und beschimpfte in seinem Schluss­wort den Mitangeklagten Thomas W. Am 15. März will die Strafkam­mer das Urteil verkünden.

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