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Video-Erfassung von Kfz-Kennzeichen nur begrenzt möglich

(MOZ, 06.03.04) Pots­dam (dpa) Nach Angaben von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist die Video-Erfas­sung von Kfz-Kennze­ichen zur Ver­brechens­bekämp­fung gegen­wär­tig nur begren­zt möglich. Für eine flächen­deck­ende Überwachung
bedürfe es ein­er Änderung des Polizeige­set­zes, sagte Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Die Nov­el­lierung sei in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode jedoch nicht mehr möglich und bleibe damit dem näch­sten Land­tag vorbehalten. 

Mit mobil­er Tech­nik wur­den laut Schön­bohm bere­its im ver­gan­genen Jahr im Land­kreis Dahme-Spree­wald und auf der Auto­bahn 10 bei Michen­dorf die Kennze­ichen von Fahrzeu­gen ges­can­nt. Dieser Probe­be­trieb habe rund 13 000 Euro gekostet. Gegen­wär­tig sei es gemäß Polizeige­setz nur im Einzelfall möglich, Kennze­ichen im Rah­men der Gefahren­ab­wehr und der Strafver­fol­gung abzu­gle­ichen. Damit kön­nten Kon­troll­stellen zur Ver­hin­derung bestimmter
Straftat­en, wie der Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen, schw­eren Raubes oder räu­berisch­er Erpres­sung ein­gerichtet werden. 

Das Bun­des­land Rhein­land-Pfalz habe inzwis­chen sein Polizeige­setz ver­schärft und ver­füge damit über deut­lich bessere Möglichkeit­en zum Scan­nen von Fahrzeug-Kennze­ichen, erläuterte der Min­is­ter. Mit ein­er vergleichbaren
Regelung in Bran­den­burg kön­nte eine deut­lich effek­ti­vere vor­beu­gende Verkehrsüberwachung erre­icht wer­den. Dazu gehöre der Ein­satz der Videokam­eras an beson­ders gefährlichen Orten. Vorstell­bar sei dies beispiel­sweise im Bere­ich von Flughäfen oder an der Gren­ze des
Bun­des­ge­bi­etes in ein­er Tiefe bis zu 30 Kilometern.

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