(MOZ, 06.03.04) Potsdam (dpa) Nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ist die Video-Erfassung von Kfz-Kennzeichen zur Verbrechensbekämpfung gegenwärtig nur begrenzt möglich. Für eine flächendeckende Überwachung
bedürfe es einer Änderung des Polizeigesetzes, sagte Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Die Novellierung sei in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr möglich und bleibe damit dem nächsten Landtag vorbehalten.
Mit mobiler Technik wurden laut Schönbohm bereits im vergangenen Jahr im Landkreis Dahme-Spreewald und auf der Autobahn 10 bei Michendorf die Kennzeichen von Fahrzeugen gescannt. Dieser Probebetrieb habe rund 13 000 Euro gekostet. Gegenwärtig sei es gemäß Polizeigesetz nur im Einzelfall möglich, Kennzeichen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung abzugleichen. Damit könnten Kontrollstellen zur Verhinderung bestimmter
Straftaten, wie der Bildung terroristischer Vereinigungen, schweren Raubes oder räuberischer Erpressung eingerichtet werden.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz habe inzwischen sein Polizeigesetz verschärft und verfüge damit über deutlich bessere Möglichkeiten zum Scannen von Fahrzeug-Kennzeichen, erläuterte der Minister. Mit einer vergleichbaren
Regelung in Brandenburg könnte eine deutlich effektivere vorbeugende Verkehrsüberwachung erreicht werden. Dazu gehöre der Einsatz der Videokameras an besonders gefährlichen Orten. Vorstellbar sei dies beispielsweise im Bereich von Flughäfen oder an der Grenze des
Bundesgebietes in einer Tiefe bis zu 30 Kilometern.