Ein Bild des Jammers in der Kreuzstraße in Hörlitz: Wo am Freitag noch leckere Fritten und Kebab über die Theke gingen, ist nur ein Haufen Asche übrig. In der Nacht zu Samstag war die Dönerbude von Mehmet A. lichterloh in
Flammen aufgegangen. Zwei Jugendliche aus Schipkau hatten Molotow-Cocktails gegen das Holzhäuschen geworfen. Nach ihrer Festnahme gaben sie zu Protokoll: «Wir können Ausländer nicht leiden.»
Leichtes Spiel für die Polizisten: Die Übeltäter, 18 und 20 Jahre alt, hatten ganz in der Nähe des Tatorts Position bezogen, um sich an den Flammen zu ergötzen. Kurz nachdem das Feuer gelöscht war, klickten die Handschellen.
Die Vernehmungsprotokolle lagen der Staatsanwaltschaft in Cottbus schon gestern vor: Nach einer Fete bei einem Freund in Schipkau sei ihnen die Idee gekommen, die Dönerbude anzuzünden. Die beiden Azubis waren hier
Stammkunden. «In der Garage des 20-Jährigen haben sie Benzin vom Moped in zwei Bierflaschen gezapft» , so Staatsanwalt Hans-Josef Pfingsten. Mit den brennbaren Geschossen im Gepäck marschierten sie Richtung Hörlitz.
Um 2.59 Uhr, als die Flammen schon hoch schlugen, alarmierte ein Zeuge Polizei und Feuerwehr. «Sonst wäre das noch viel schlimmer ausgegangen» , glaubt Albert Liesk — der Holzhändler hat die Imbissbude vor drei Jahren an
den Türken Mehmet A. verpachtet. Seine Werkstatt steht nur wenige Meter daneben.
Der Hörlitzer ist mit einem blauen Auge davon gekommen, Mehmet A. verlor alles. Sein ganzes Erspartes, 9 000 Euro, hatte der 49-Jährige Vater zweier Kinder damals in die Ausstattung des Imbiss gesteckt — und nicht versichert.
Eine neue Existenz: unerschwinglich. «Aber wir helfen, das steht fest» , so Liesk. Spätestens Ende März soll eine neue Bude stehen, und Bürgermeister Sigurd Heinze will so schnell wie möglich finanzielle Linderung für die
Familie besorgen.
Die Brandstifter haben in den nächsten Wochen reichlich Muße, mit ihrem schlechten Gewissen zu kämpfen: «Bis zur Verhandlung sitzen sie in U‑Haft» , so Staatsanwalt Pfingsten. Wegen Brandstiftung und Verstoß gegen das
Waffengesetz drohen bis zu zehn Jahren Gefängnis.