Potsdam . Bei der Bekämpfung rechtsextremer Gesinnung ist das Verbot (die
Indizierung) einschlägiger Musik für Brandenburg ein rege genutztes Mittel.
Auch ganz allgemein soll auf diese Weise solche Musik keine Chance erhalten,
die “zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass” anstachelt.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mitteile, haben brandenburgische
Polizeibehörden mehr als die Hälfte aller Verbotsanträge bei der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gestellt.
Märkische Polizeibehörden, insbesondere das Landeskriminalamt, stellten
demzufolge im vergangene Jahr 77 so genannte Indizierungsanträge, aus der
gesamten Bundesrepublik gingen in diesem Zeitraum zu 120 Tonträger
entsprechende Anregungen bei der BPjM ein.
Der Minister bestätigte, dass im Juni dieses Jahres die Musikgruppe “Böhse
Onkelz” ein Lied vortrug, das im Jahr 1986 auf den Index gesetzt worden war.
Deshalb sei durch das Landeskriminalamt Anzeige wegen des Verstoßes gegen
das Jugendschutzgesetz erstattet. Allerdings habe das bewusste Lied keinen
Bezug zu rechtsextremistischem Gedankengut gehabt, unterstrich der Minister.
Das Lied sei verboten worden, weil im Text Grausamkeiten und schwerste
Gewalttätigkeiten dargestellt würden.
Laut Schönbohm hat die Musikgruppe “Böhse Onkelz” vor zehn Jahren dem
Rechtsextremismus abgeschworen. Ihm lägen “keine Erkenntnisse vor, dass die
Musikgruppe dennoch gezielt rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet”.
Er hob hervor, dass bei einem Konzert auf den Eurospeedway Lausitz jene
Konzertbesucher entfernt wurden, die verfassungsfeindliche Symbole
präsentierten. Auch habe die Musikgruppe mitten im Konzert solche
Konzertbesucher aufgefordert, die Veranstaltung zu verlassen.
Im Internet verbreitet die “Szene” ihre Produkte
Sie heißen “Zillerthaler Türkenjäger”, “Störkraft” oder “Landser”. Und sie
predigen in ihren Gesängen Hass, Rassismus und Verachtung. Ihre “Angebote”
finden einen Markt. Um ihre Spuren zu verwischen, nutzen Rechtsextreme große
Internet-Tauschbörsen, um ihre Produkte an den rechtsgesinnten Mann zu
bringen.
Vor einigen Jahren wurde bekannt, dass von einem V‑Mann des
brandenburgischen Verfassungsschutzes eine verbotene CD “Noten des Hasses”
mit verbreitet worden war. Der Antrag, diese CD zu verbieten, war am 5. März
2001 gestellt, das Verbot sei am 11. April gleichen Jahres erfolgt und am
28. April veröffentlicht worden. Auf der CD ist zum Mord an Politiker und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aufgerufen worden.
Von der Bundesprüfstelle verboten werden Träger von Ton oder Schrift, wenn
sie gewaltverherrlichende, rechtsradikale, pornografische und sexualethisch
desorientierende Inhalte haben.
Das brandenburgische Bildungsministerium machte auch in der Vergangenheit
von seinem Recht zur Abwehr von jugendgefährdenden Produkten Gebrauch und
hat laut Bildungsministerium in den ersten 12 Jahren nach der Wende 153 so
genannte Idizierungsanträge bei der Bundesprüfstelle eingereicht. Das betraf
ein Buch sowie sieben Magazine, drei Videos, zwei Computerspiele, 39
sonstige Tonträger und 102 Onlineangebote.