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Hass-CDs kommen auf Index

Pots­dam . Bei der Bekämp­fung recht­sex­tremer Gesin­nung ist das Ver­bot (die
Indizierung) ein­schlägiger Musik für Bran­den­burg ein rege genutztes Mittel.
Auch ganz all­ge­mein soll auf diese Weise solche Musik keine Chance erhalten,
die “zu Gewalt­tätigkeit, Ver­brechen oder Rassen­hass” anstachelt.

Wie Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) mit­teile, haben brandenburgische
Polizeibehör­den mehr als die Hälfte aller Ver­bot­santräge bei der
Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Medi­en (BPjM) gestellt.

Märkische Polizeibehör­den, ins­beson­dere das Lan­deskrim­i­nalamt, stellten
demzu­folge im ver­gan­gene Jahr 77 so genan­nte Indizierungsanträge, aus der
gesamten Bun­desre­pub­lik gin­gen in diesem Zeitraum zu 120 Tonträger
entsprechende Anre­gun­gen bei der BPjM ein.

Der Min­is­ter bestätigte, dass im Juni dieses Jahres die Musik­gruppe “Böhse
Onkelz” ein Lied vortrug, das im Jahr 1986 auf den Index geset­zt wor­den war.
Deshalb sei durch das Lan­deskrim­i­nalamt Anzeige wegen des Ver­stoßes gegen
das Jugend­schutzge­setz erstat­tet. Allerd­ings habe das bewusste Lied keinen
Bezug zu recht­sex­trem­istis­chem Gedankengut gehabt, unter­strich der Minister.
Das Lied sei ver­boten wor­den, weil im Text Grausamkeit­en und schwerste
Gewalt­tätigkeit­en dargestellt würden.

Laut Schön­bohm hat die Musik­gruppe “Böhse Onkelz” vor zehn Jahren dem
Recht­sex­trem­is­mus abgeschworen. Ihm lägen “keine Erken­nt­nisse vor, dass die
Musik­gruppe den­noch gezielt recht­sex­trem­istis­ches Gedankengut verbreitet”.
Er hob her­vor, dass bei einem Konz­ert auf den Eurospeed­way Lausitz jene
Konz­ertbe­such­er ent­fer­nt wur­den, die ver­fas­sungs­feindliche Symbole
präsen­tierten. Auch habe die Musik­gruppe mit­ten im Konz­ert solche
Konz­ertbe­such­er aufge­fordert, die Ver­anstal­tung zu verlassen.

Im Inter­net ver­bre­it­et die “Szene” ihre Produkte

Sie heißen “Zillerthaler Türken­jäger”, “Störkraft” oder “Landser”. Und sie
predi­gen in ihren Gesän­gen Hass, Ras­sis­mus und Ver­ach­tung. Ihre “Ange­bote”
find­en einen Markt. Um ihre Spuren zu ver­wis­chen, nutzen Recht­sex­treme große
Inter­net-Tauschbörsen, um ihre Pro­duk­te an den rechts­gesin­nten Mann zu
bringen.

Vor eini­gen Jahren wurde bekan­nt, dass von einem V‑Mann des
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes eine ver­botene CD “Noten des Hasses”
mit ver­bre­it­et wor­den war. Der Antrag, diese CD zu ver­bi­eten, war am 5. März
2001 gestellt, das Ver­bot sei am 11. April gle­ichen Jahres erfol­gt und am
28. April veröf­fentlicht wor­den. Auf der CD ist zum Mord an Poli­tik­er und
Per­sön­lichkeit­en des öffentlichen Lebens aufgerufen worden.

Von der Bun­de­sprüf­stelle ver­boten wer­den Träger von Ton oder Schrift, wenn
sie gewaltver­her­rlichende, recht­sradikale, pornografis­che und sexualethisch
des­ori­en­tierende Inhalte haben.

Das bran­den­bur­gis­che Bil­dungsmin­is­teri­um machte auch in der Vergangenheit
von seinem Recht zur Abwehr von jugendge­fährden­den Pro­duk­ten Gebrauch und
hat laut Bil­dungsmin­is­teri­um in den ersten 12 Jahren nach der Wende 153 so
genan­nte Idizierungsanträge bei der Bun­de­sprüf­stelle ein­gere­icht. Das betraf
ein Buch sowie sieben Mag­a­zine, drei Videos, zwei Com­put­er­spiele, 39
son­stige Ton­träger und 102 Onlineangebote.

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