Potsdam-West — Die Stadt kann den großflächigen Schriftzug “Achse des Bösen”
und die Nennung der Länder USA, Großbritannien und Israel in diesem
Zusammenhang an einer Hauswand in der Zeppelinstraße nicht entfernen lassen.
Wie Oberbürgermeister Jann Jakobs gestern Abend im Hauptausschuss sage,
weigere sich der Eigentümer des Gebäudes, den Schriftzug entfernen zu
lassen. Es handle sich bei den Worten jedoch juristisch gesehen nicht um
einen Straftatbestand, sondern um eine Meinungsäußerung.
Deshalb könnten
Staatsanwaltschaft und Stadt “hoch und runter springen” — der Eigentümer
müsse den Schriftzug nicht entfernen. Wie Jakobs sagte, gebe es gegen diese
“Meinungsäußerung” zahlreichen Protest. “Ich erhalte unentwegt Briefe.” Axel
Kruschats (Die Andere) Nachfrage, ob es sich bei der Nennung des Staates
Israel im Zusammenhang mit “Achse des Bösen” nicht um Volksverhetzung
handle, verneinte der Oberbürgermeister. Auch dies sei durch die Stadt
rechtlich geprüft worden.