Kategorien
Uncategorized

Haupttätern droht lebenslänglich

POTSDAM. Die fünf jun­gen Män­ner, die im August ver­gan­genen Jahres den Obdachlosen Dieter Manzke in Dahle­witz zu Tode prügel­ten, hat­ten offen­bar einen Anführer: den 21-jähri­gen Dirk R. Dies ergibt sich aus dem psy­chi­a­trischen Gutacht­en über den mut­maßlichen Haupt­täter, das am Mittwoch im Mord­prozess vor dem Pots­damer Landgericht vorgestellt wurde. Gutachter Alexan­der Böh­le bescheinigte dem Angeklagten einen starken Hang zur Aggres­siv­ität. Seine zahlre­ichen Gewal­ter­fahrun­gen — er wurde bere­its mehrmals wegen Kör­per­ver­let­zung angezeigt — hät­ten die Gruppe offen­bar fasziniert. “Sein Selb­st­ge­fühl war an die Fäuste gebun­den”, sagte der Psy­chi­ater. Gewalt spiele eine zen­trale Rolle in seinem Weltbild.
Laut Gutacht­en ist Dirk R. aber auch psy­chisch krank. Er füh­le sich oft von allen Seit­en ange­grif­f­en, lei­de unter Ver­fol­gungswahn, hieß es. Der 21-Jährige habe eine “tiefe Per­sön­lichkeitsstörung” nah an der Psy­chose, sagte Gutachter Böh­le. Dies äußere sich nicht nur in der Gewalt­nei­gung, son­dern auch in starken Stim­mungss­chwankun­gen und dem Alko­holmiss­brauch kurz vor der Abhängigkeit. 

Ob diese Diag­nose allerd­ings Fol­gen für das zu erwartende Urteil hat, blieb am Mittwoch offen. Dirk R. dro­ht, eben­so wie dem 22-jähri­gen Mitangeklagten Dirk B., im Höch­st­fall eine lebenslange Frei­heitsstrafe wegen Mordes. Gutachter Böh­le bezweifelte dabei, dass Dirk R. nicht zurech­nungs­fähig gewe­sen sei. Die fest­gestellte “schwere seel­is­che Abar­tigkeit” sei für die eigentliche Tat, den bru­tal­en Über­fall auf Dieter Manzke, nicht unbe­d­ingt von erhe­blich­er Bedeu­tung, argu­men­tierte der Psy­chi­ater. Schließlich habe Dirk R. dur­chaus über­legt gehan­delt, indem er etwa plante, noch eine zweites Opfer zu suchen und zusam­men­zuschla­gen. Dies hat­te der Angeklagte sog­ar selb­st vor Gericht eingeräumt. 

Starke Gruppendynamik 

Die anderen Angeklagten seien dage­gen leicht bee­in­fluss­bar gewe­sen, sagte der Gutachter: “Die Grup­pen­dy­namik spielt bei dieser Tat sich­er eine große Rolle.” Die “starke charis­ma­tis­che Wirkung” von Dirk R. habe vor allem bei den drei jün­geren Tätern Begeis­terung aus­gelöst — während der Älteste, Dirk B., mit seinem 21-jähri­gen Rivalen konkur­ri­erte und dadurch auch bei Gewalt­tat­en mithal­ten wollte. Das entspricht auch den Ermit­tlun­gen. So hat­te der Jüng­ste, der 17-jährige Uwe R., nach eige­nen Angaben erst dann das wehrlose Opfer trak­tiert, als Dirk R. ihm dies mit den Worten anbot: “Du kannst ihn ruhig schla­gen, der tut nichts mehr.” Und Dirk B., der Älteste, der eher als ängstlich galt, habe nach der Tat gesagt: “Jet­zt haben wir endlich mal jeman­den zusammengeschlagen.” 

Die Jugendgericht­shil­fe emp­fahl am Mittwoch bei den drei jün­geren Tätern eine Verurteilung nach dem Jugend­strafrecht. Die Höch­st­strafe wären in diesem Fall zehn Jahre Gefäng­nis. Das Urteil soll am 3. April fallen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot