NEURUPPIN Für die Staatsanwaltschaft war der Einsatz der Polizei am Abend des 13. Oktober 2001 in Wittstock rechtmäßig. Das stellte die Staatsanwältin gestern in ihrem Plädoyer klar. Deshalb seien die Angeklagten auch wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zu bestrafen. Seit dem 8. März müssen sich neun junge Männer im Alter zwischen 18 und 28 Jahren für den zweieinhalb Jahre zurückliegenden Vorfall vor dem Neuruppiner Landgericht verantworten.
Damals hatten Polizeibeamte bei einer Kontrolle aus den Räumen des Jugendclubs „Havanna“ verbotene Lieder gehört. Sie wollte die Feier auflösen. Doch die Jugendlichen verschanzten sich im Club, indem sie die Eingangstür mit Tischen und Stühlen verstellten. Als die Beamten versuchten die Barrikade von außen abzubauen, flogen ihnen Flaschen und ein Feuerlöscher entgegen.
So spielte es sich jedenfalls aus Sicht der Staatsanwaltschaft ab. Als Beweis dafür führte die Staatsanwältin das Einsatzvideo an, das im Gerichtssaal gezeigt wurde. „Da war eine gewaltbereite Jugendgruppe, die sich verschanzt hat. Ein Flaschenhagel ging auf die Polizei nieder, Jugendliche grölten. Das ist Landsfriedensbruch in einem besonders schweren Fall“, sagte die Staatsanwältin. Anhand von Lichtbildvorlagen seien die Angeklagten von Zeugen als Randalierer wiedererkannt worden. Der Club sei kurz und klein geschlagen worden. Und auch heute noch würden sich die neun der rechten Szene zugehörig fühlen und geschlossen auftreten. Sie forderte für fünf Angeklagte Bewährungsstrafen von acht Monaten bis zu zwei Jahren, für vier Verwarnungen und Geldstrafen.
Die Verteidigung dagegen erhob Vorwürfe gegen den Polizeieinsatz: „Das war keien Meisterleistung.“ Es sollte ein Exempel statuiert werden. Anstatt wie im Vorfeld verabredet, zunächst die Jugendclubleiterin zu informieren, habe man es darauf angelegt, eine gewalttätige Auflösung zu provozieren. „Erst werden die Jugendlichen aufgefordert, den Club zu verlassen. Dann wird die Tür zugehalten. Dass danach Panik aufkam, ist doch nachvollziehbar“, sagte eine Verteidigerin. Das Zuhalten der Tür durch die Beamten war nicht „glücklich“. Das sah auch die Staatsanwältin so. In ihren Augen aber erlaubt, weil wenige Beamte die große Gruppe drinnen nicht hätte kontrollieren können.
Für die Verteidigung war der Polizeieinsatz nicht rechtmäßig. Ihre Mandanten seien deswegen auch nicht wegen Landfriedenbruchs zu bestrafen und freizusprechen. Heute soll das Urteil verkündet werden.