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Havanna-Prozess: Plädoyers gesprochen – Heute Urteil

NEURUPPIN Für die Staat­san­waltschaft war der Ein­satz der Polizei am Abend des 13. Okto­ber 2001 in Witt­stock recht­mäßig. Das stellte die Staat­san­wältin gestern in ihrem Plä­doy­er klar. Deshalb seien die Angeklagten auch wegen Land­friedens­bruchs in einem beson­ders schw­eren Fall zu bestrafen. Seit dem 8. März müssen sich neun junge Män­ner im Alter zwis­chen 18 und 28 Jahren für den zweiein­halb Jahre zurück­liegen­den Vor­fall vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht verantworten. 

Damals hat­ten Polizeibeamte bei ein­er Kon­trolle aus den Räu­men des Jugend­clubs „Havan­na“ ver­botene Lieder gehört. Sie wollte die Feier auflösen. Doch die Jugendlichen ver­schanzten sich im Club, indem sie die Ein­gangstür mit Tis­chen und Stühlen ver­stell­ten. Als die Beamten ver­sucht­en die Bar­rikade von außen abzubauen, flo­gen ihnen Flaschen und ein Feuer­lösch­er entgegen. 

So spielte es sich jeden­falls aus Sicht der Staat­san­waltschaft ab. Als Beweis dafür führte die Staat­san­wältin das Ein­satzvideo an, das im Gerichtssaal gezeigt wurde. „Da war eine gewalt­bere­ite Jugend­gruppe, die sich ver­schanzt hat. Ein Flaschen­hagel ging auf die Polizei nieder, Jugendliche gröl­ten. Das ist Lands­friedens­bruch in einem beson­ders schw­eren Fall“, sagte die Staat­san­wältin. Anhand von Licht­bild­vor­la­gen seien die Angeklagten von Zeu­gen als Ran­dalier­er wieder­erkan­nt wor­den. Der Club sei kurz und klein geschla­gen wor­den. Und auch heute noch wür­den sich die neun der recht­en Szene zuge­hörig fühlen und geschlossen auftreten. Sie forderte für fünf Angeklagte Bewährungsstrafen von acht Monat­en bis zu zwei Jahren, für vier Ver­war­nun­gen und Geldstrafen. 

Die Vertei­di­gung dage­gen erhob Vor­würfe gegen den Polizeiein­satz: „Das war keien Meis­ter­leis­tung.“ Es sollte ein Exem­pel sta­tu­iert wer­den. Anstatt wie im Vor­feld verabre­det, zunächst die Jugend­clublei­t­erin zu informieren, habe man es darauf angelegt, eine gewalt­tätige Auflö­sung zu provozieren. „Erst wer­den die Jugendlichen aufge­fordert, den Club zu ver­lassen. Dann wird die Tür zuge­hal­ten. Dass danach Panik aufkam, ist doch nachvol­lziehbar“, sagte eine Vertei­di­gerin. Das Zuhal­ten der Tür durch die Beamten war nicht „glück­lich“. Das sah auch die Staat­san­wältin so. In ihren Augen aber erlaubt, weil wenige Beamte die große Gruppe drin­nen nicht hätte kon­trol­lieren können. 

Für die Vertei­di­gung war der Polizeiein­satz nicht recht­mäßig. Ihre Man­dan­ten seien deswe­gen auch nicht wegen Land­frieden­bruchs zu bestrafen und freizus­prechen. Heute soll das Urteil verkün­det werden.

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