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Heimliche zweite Staatsbürgerschaft

Pots­dam — Nach Auf­fas­sung der bran­den­bur­gis­chen Lan­desregierung muss Deutsch­land das heim­liche Beschaf­fen ein­er zweit­en Staats­bürg­er­schaft erschw­eren. Dafür werde sich das Land auf Bun­de­sebene ein­set­zen, kündigte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) an. Derzeit erhiel­ten die deutschen Behör­den keine Ken­nt­nis von der Ein­bürgerung eines deutschen Staat­sange­höri­gen in einem aus­ländis­chen Staat. Durch die Ein­bürgerung in anderen Län­dern sei aber die deutsche Staat­sange­hörigkeit hin­fäl­lig. Wer in Deutsch­land leben wolle, brauche dann eine Aufen­thalts­genehmi­gung. ddp

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