Neuruppin — Mit der Anhörung von drei Zeugen wird heute Nachmittag vor dem
Neuruppiner Landgericht der Prozess um die Ermordung des 16-jährigen Marinus
Schöberl in Potzlow (Uckermark) fortgesetzt. Dabei soll unter anderem
geklärt werden, ob die Eltern von zwei der Angeklagten die Möglichkeit
erhalten hatten, an der polizeilichen Vernehmung ihrer damals minderjährigen
Söhne teilzunehmen.
Im Anschluss könnte das Gericht über den Antrag der Verteidigung
entscheiden, die Aussagen der mutmaßlichen Täter bei der Polizei für die
Urteilsfindung nicht zu berücksichtigen, falls den Eltern die Möglichkeit
zur Anwesenheit bei den Verhören nicht gegeben worden sein sollte. Dazu gibt
es gegensätzliche Aussagen von Eltern und Polizisten. Die Staatsanwaltschaft
Neuruppin kündigte daher an, “vor Ende der Hauptverhandlung gegen eine der
beiden Seiten ein Ermittlungsverfahren einleiten”.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei 18- bis 24-jährigen Angeklagten aus
Potzlow und Templin vor, Schöberl aus niederen Beweggründen und zur
Verdeckung einer vorangegangenen Körperverletzung ermordet und seine Leiche
in einer Jauchegrube in Potzlow vergraben zu haben. Die Anklage geht von
einem rechtsextremistischen Motiv aus.
Die ursprünglich für den 4. Juli geplante Verlesung der psychiatrischen
Gutachten über die drei Angeklagten soll nun am 18. Juli stattfinden. Die
Plädoyers und das Urteil sind jetzt für Mitte August vorgesehen.