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Heute stehen Verfahrensfragen im Vordergrund

Neu­rup­pin — Mit der Anhörung von drei Zeu­gen wird heute Nach­mit­tag vor dem
Neu­rup­pin­er Landgericht der Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Marinus
Schöberl in Pot­zlow (Uck­er­mark) fort­ge­set­zt. Dabei soll unter anderem
gek­lärt wer­den, ob die Eltern von zwei der Angeklagten die Möglichkeit
erhal­ten hat­ten, an der polizeilichen Vernehmung ihrer damals minderjährigen
Söhne teilzunehmen. 

Im Anschluss kön­nte das Gericht über den Antrag der Verteidigung
entschei­den, die Aus­sagen der mut­maßlichen Täter bei der Polizei für die
Urteils­find­ung nicht zu berück­sichti­gen, falls den Eltern die Möglichkeit
zur Anwe­sen­heit bei den Ver­hören nicht gegeben wor­den sein sollte. Dazu gibt
es gegen­sät­zliche Aus­sagen von Eltern und Polizis­ten. Die Staatsanwaltschaft
Neu­rup­pin kündigte daher an, “vor Ende der Hauptver­hand­lung gegen eine der
bei­den Seit­en ein Ermit­tlungsver­fahren einleiten”. 

Die Staat­san­waltschaft wirft den drei 18- bis 24-jähri­gen Angeklagten aus
Pot­zlow und Tem­plin vor, Schöberl aus niederen Beweg­grün­den und zur
Verdeck­ung ein­er vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung ermordet und seine Leiche
in ein­er Jauchegrube in Pot­zlow ver­graben zu haben. Die Anklage geht von
einem recht­sex­trem­istis­chen Motiv aus. 

Die ursprünglich für den 4. Juli geplante Ver­lesung der psychiatrischen
Gutacht­en über die drei Angeklagten soll nun am 18. Juli stat­tfind­en. Die
Plä­doy­ers und das Urteil sind jet­zt für Mitte August vorgesehen.

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