Kategorien
Uncategorized

Heute will die NPD in Potsdam gegen jüdische Zuwanderer aus den GUS-Staaten demonstrieren

POTSDAM Mit einem Aufruf, die jüdis­che Gemeinde in Pots­dam angesichts anti­semi­tis­ch­er Bedro­hun­gen nicht allein zu lassen, hat sich das Moses-Mendelssohn-Zen­trum an der Uni­ver­sität Pots­dam gestern an die Öffentlichkeit gewandt. Der Grund: Heute will die NPD unter dem Mot­to “Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden. Deutsch­land den Deutschen” in Bran­den­burgs Lan­deshaupt­stadt demonstrieren. 


Das Oberver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) bestätigte am Fre­itagabend eine entsprechende Entschei­dung der Vorin­stanz, den Auf­marsch zu genehmi­gen. Am Don­ner­stag hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam die anti­semi­tis­che Demon­stra­tion der Neon­azi­partei erlaubt. Die Richter hoben mit ihrer Entschei­dung ein Ver­bot des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam auf, das sich expliz­it auf den anti­semi­tis­chen Tenor der NPD-Parole bezog. Nach Ansicht des Polizeiprä­sid­i­ums erfüllt der NPD-Aufruf unter anderem den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung. Außer­dem greife “der Bezug auf die Zuwan­derung jüdis­ch­er Emi­granten Kernbe­standteile nation­al­sozial­is­tis­chen Gedankengutes auf”. 

 

Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat­te deshalb ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Volksver­het­zung ein­geleit­et. Die Richter am Ver­wal­tungs­gericht woll­ten sich dieser Entschätzung nicht anschließen. Es lägen keine “hin­re­ichen­den Tat­sachen” für den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung vor. 

 

Das OVG schloss sich dem nunan. Das NPD-Mot­to sei als “poli­tis­che Mei­n­ungsäußerung” inter­pretier­bar. “Dieses Mot­to lasse sich nicht nur als ein Auf­s­tacheln gegen Teile der Bevölkerung, son­dern auch als Äußerung ein­er ablehnen­den Hal­tung […] gegen eine bes­timmte Ein­wan­derungspoli­tik ver­ste­hen”, so die Richter. 

 

Als “einen unerträglichen Freib­rief für anti­semi­tis­che Gedankengänge” beze­ich­nete Michel Fried­man, der Vizevor­sitzende des Zen­tral­rats der Juden in Deutsch­land, die Entschei­dung der Richter. Es han­dle sich um eine “nicht nachvol­lziehbare juris­tis­che Fehlentschei­dung”. Fried­man sagte, er wün­sche sich, “dass die Jus­tiz ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wird, und nicht — wie mit diesem Urteil — die Falschen ermutigt und ihnen auch noch einen Freib­rief ausstellt”. Pots­dams Ober­bürg­er­meis­ter Jakobs (SPD) und die Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung, Bir­git Müller (PDS), rufen zu zivilge­sellschaftlichem Protest auf. Unter dem Mot­to “Pots­dam beken­nt Farbe” soll eine Demon­stra­tion stat­tfind­en, die auch Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) unter­stützt. Mit­glieder der Jüdis­chen Gemeinde in Pots­dam wollen sich eben­falls an Gege­nak­tiv­itäten beteili­gen. Die “Antifaschis­tis­che Aktion Pots­dam” kündigte an, “anstelle von Tol­er­anzfesten weitab der Neon­azis” wolle man “den Auf­marsch mit allen Mit­teln verhindern”. 

 

Die knapp 800 Mit­glieder der mehrheitlich aus GUS-Zuwan­der­ern zusam­menge­set­zten jüdis­chen Gemein­den in Bran­den­burg sind nicht erst seit dem Bran­dan­schlag auf die Below­er Gedenkstätte bei Witt­stock verun­sichert. Vor zwei Wochen hat­ten bis­lang unbekan­nte Täter am Vor­abend des jüdis­chen Neu­jahrs­festes die Ausstel­lung zum Todes­marsch von KZ-Häftlin­gen schw­er beschädigt und dazu “Juden haben kurze Beine” gesprüht. Schon im Jan­u­ar 2001 hat­te ein Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam für Entset­zen gesorgt. Damals bekan­nte sich eine neon­azis­tis­che “Nationale Bewe­gung” zu dem Anschlag. Den Sicher­heits­be­hör­den gelang im Zusam­men­hang mit der Gruppe, die zwis­chen 1999 und 2001 18 anti­semi­tis­che und frem­den­feindliche Anschläge in Pots­dam und Umge­bung verübte, bis­lang kein Fahndungserfolg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot