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Hilfe für die Gepeinigten

Vor zweiein­halb Jahren hat der Kampf gegen die gewalt­täti­gen Exzesse von Recht­sex­trem­is­ten einen Schub bekom­men. Jet­zt müsste nachgelegt wer­den, damit die Bewe­gung nicht erlahmt. Ideen sind gefragt. Eine stammt von
denen, die die Prob­leme haut­nah mit­bekom­men: die Beratungsstellen für Opfer.
Sie fordern ein Bleiberecht für alle Aus­län­der, die von Recht­sex­trem­is­ten ange­grif­f­en und ver­let­zt wer­den. Mit gutem Grund. Denn ein solch­es Recht wäre nicht nur ein deut­lich­es Sig­nal an die Opfer, dass sich dieses
Land um ihr Woh­lerge­hen sorgt. Ein solch­es Recht wäre zugle­ich ein klares Zeichen an die Täter, dass Deutsch­land nicht den Willen von Schlägern vollzieht. 

Die rot-grüne Koali­tion hat sich darauf nicht eini­gen kön­nen. Obwohl die Grü­nen dafür sind. Und obwohl auch namhafte Poli­tik­er der SPD sich dafür stark machen. Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse etwa hat in Erin­nerung an die Auss­chre­itun­gen von Ros­tock-Licht­en­hagen vor zehn Jahren seinen Wun­sch nach einem Bleiberecht für Opfer von recht­sradikaler Gewalt benan­nt. “Dazu ist es nicht gekom­men”, sagte Thierse wenige Tage nach den
Koalitionsverhandlungen: 

“Das bedau­re ich, denn das wäre ein Zeichen von hoher Sym­bol­kraft gewesen.” 

Doch nie­mand ver­baut den Regierungsparteien die Möglichkeit, an diesem Punkt nachzubessern. 

Für Thierse, der so engagiert wie kaum ein ander­er Poli­tik­er den Kampf gegen recht­sex­tremes Denken und Han­deln vorantreibt, ist das The­ma nicht neu. 

Er hat schon vor mehr als einem Jahr mit seinem langjähri­gen Wider­sach­er Jörg Schön­bohm, dem bran­den­bur­gis­chen CDU-Innen­min­is­ter, über Abschiebungen
gestrit­ten und die Pots­damer Prax­is “empörend” genan­nt. Damals set­zte sichThierse dafür ein, dass ein Ägypter bleiben durfte, dessen Imbiss­stand durch frem­den­feindliche Brand­s­tifter in Schutt und Asche gelegt wor­den war.
Und er ver­wandte sich für einen Algerier, der zu den Opfern der recht­sex­tremen Het­z­jagd durch Guben gehörte, bei der sein nordafrikanis­ch­er Lands­mann Omar Ben Noui ums Leben kam. 

Schön­bohm wider­sprach Thierse. Er bezog eine Posi­tion, wie sie bei CDU, FDP und SPD ver­bre­it­et ist: Es dürfe kein automa­tis­ches Bleiberecht für Flüchtlinge geben, denen hier zu Lande Gewalt ange­tan wurde. 

Stattdessen müsse jed­er Einzelfall geprüft wer­den. Bei Rot-Grün set­zt man hier auf die in eini­gen Bun­deslän­dern etablierten “Härte­fal­lkom­mis­sio­nen”.

Doch die Entschei­dun­gen in einzel­nen Fällen ent­fal­ten nicht die Sig­nal­wirkung, die von einem demon­stra­tiv­en Schutz für die Opfer von Frem­den­fein­den aus­ge­hen würde. Jed­er, der von Recht­sex­trem­is­ten gehet­zt oder ver­prügelt wurde, ist ein Härte­fall. Dazu muss man sich nur die Lebenssi­t­u­a­tion der Flüchtlinge vor Augen führen. Sie haben in der Regel
wenig Geld, dür­fen nicht arbeit­en und ihre Gegend wegen der
“Res­i­den­zpflicht” von Asyl­be­wer­bern nicht ver­lassen. Wenn sie Opfer von ras­sis­tis­ch­er Gewalt wer­den, trifft sie das in ein­er ohne­hin schwieri­gen Lage. Da würde es enorm helfen, wenn sie sich wenig­stens auf ein dauerhaftes
Bleiberecht ver­lassen könnten. 

Im Übri­gen ist eine solche kleine Sicher­heit auch die Voraus­set­zung dafür, dass sie ihr Trau­ma ver­ar­beit­en kön­nen, wie Psy­cholo­gen betonen. 

Auf der anderen Seite ste­hen die Täter, die mit roher Gewalt der dumpfen Parole “Aus­län­der raus!” Nach­druck ver­lei­hen. Diese per­verse Fol­gerung kön­nte durch­brochen wer­den durch ein automa­tis­ches Bleiberecht für die
Opfer. Die Peiniger müssten dann erdulden, wie ihre eigene Tat den Opfern dazu ver­hil­ft, in Deutsch­land bleiben zu kön­nen. Dass den Gewal­topfern außer­dem ermöglicht wer­den müsste, in eine andere Stadt umzuziehen, um den Tätern nicht erneut zu begeg­nen, liegt auf der Hand. 

Das automa­tis­che Bleiberecht kann nur funk­tion­ieren, wenn es an klare Regeln gebun­den ist. Es muss vor Miss­brauch geschützt wer­den, damit es nicht diskred­i­tiert wird. Doch das ist möglich: Die Polizei ist dur­chaus in der Lage, vor­getäuschte Straftat­en zu erken­nen. Der poli­tis­che Wille ist entschei­dend. Wer die Todes­opfer beklagt, müsste auch an die anderen Gepeinigten denken. Hil­fe für sie wäre ein starkes Sig­nal, dass Deutsch­land den Recht­sex­trem­is­mus ener­gisch bekämpft.

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