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Offiziell sieben rechte Morde seit Oktober 2001

Gezielte Stiefel­tritte zertrüm­mern den Kopf von Klaus Dieter Lehmann

 

Bun­desweit sind seit Okto­ber 2001 sieben Tötungs­de­lik­te aktenkundig gewor­den, bei denen die Tatum­stände auf recht­sex­treme Motive hinweisen

 

In sieben neuen Fällen sehen Frank­furter Rund­schau und Tagesspiegel
gewichtige Anhalt­spunk­te dafür, dass Gewalt­tat­en mit tödlichem Ausgang
einer
recht­sex­tremem Gesin­nung zuzurech­nen sind. In der Liste vom Oktober
2001
hat­ten die Zeitun­gen bere­its neun solch­er “Ver­dachts­fälle” genan­nt. In
den
meis­ten Fällen, die hier nicht erneut aufge­führt wer­den kön­nen, bleibt
der
Ver­dacht beste­hen. In zwei Fällen stellt sich die Sache nach Urteilen
anders
dar.

 

Den Mord an Frank Hack­ert vom Juli 2001 in Wit­ten wertete das
Landgericht Bochum plau­si­bel als wahn­hafte Tat eines Satanistenpaares.
Bei
der Tötung von Fred Blanke in Grim­men im März 2001 schloss das
Landgericht
Stral­sund einen recht­sex­tremen Hin­ter­grund aus, obwohl bei­de Täter der
Szene
zuge­ord­net wur­den. Als Motiv nan­nte das Gericht räu­berische Erpressung.

 

Am 27. Jan­u­ar 2003 stirbt in Erfurt der 48-jährige Hart­mut Balzke nach
einer
Auseinan­der­set­zung zwis­chen Punks und polizeibekan­nten Recht­en. Balzke
hatte
seinen Sohn zwei Tage zuvor zu ein­er Punker-Par­ty nach Erfurt
begleitet.
Dort wird er, als er mit Punks auf der Straße ste­ht, über­raschend von
einer
größeren Gruppe Recht­sex­tremer ange­grif­f­en. Zeu­gen find­en Hartmut
Balzke und
einen 26-jähri­gen Punk blutüber­strömt und mit schw­eren Kopfverletzungen
auf
der Straße. Die Obduk­tion ergibt, dass die tödlichen Ver­let­zun­gen Folge
eines Sturzes waren. Vertreter der Neben­klage ver­weisen darauf, dass
der
Sturz eine Folge der Schläge war und war­nen vor “Bagatel­lisierung”.

 

Die Staat­san­waltschaft Erfurt ermit­telt wegen Kör­per­ver­let­zung mit
Todes­folge gegen fünf Tatverdächtige im Alter zwis­chen 19 und 49
Jahren.
Ein­er der Verdächti­gen ist wegen recht­sex­tremer Delik­te vorbestraft.
“Ein
poli­tis­ch­er Hin­ter­grund wird nicht aus­geschlossen”, sagt Michael Heß,
Sprech­er der Staat­san­waltschaft Erfurt.

 

Am Abend des 9. August 2002 ver­set­zt ein Recht­sex­trem­ist auf einem
Volksfest
in Sulzbach (Saar­land) dem Türken Ahmet Sar­lak min­destens sechs
Messerstiche
in Bauch und Brust. Das 19 Jahre alte Opfer erliegt tags darauf seinen
Ver­let­zun­gen. Bei der Durch­suchung der Woh­nung des 25-jährigen,
deutsch-kroat­is­chen Täters find­et die Polizei Fah­nen mit Hakenkreuzen
und
SS-Runen. Die Staat­san­waltschaft Saar­brück­en nimmt zunächst an, der
Messer­stech­er habe aus Frem­den­feindlichkeit gehandelt.
Generalbundesanwalt
Kay Nehm prüft, ob er den Fall an sich ziehen soll, sieht aber keine
aus­re­ichen­den Hin­weise für ein frem­den­feindlich­es Motiv. Die
Staat­san­waltschaft Saar­brück­en klagt den Täter nur wegen Totschlags an.
Im
Jan­u­ar 2003 verurteilt das Landgericht Saar­brück­en den Täter zu sechs
Jahren
Haft. “Was den Angeklagten zu sein­er Tat ver­an­lasst hat, weiß nur er
selb­st”, heißt es in der Begrün­dung. Der Anwalt der Eltern des Opfers
beantragt Revision.

 

Der Dachdeck­er Ronald Masch (29) wird in der Nacht zum 1. Juni 2002 auf
einem Feld in der Nähe des bran­den­bur­gis­chen Ortes Neu Mahlisch von
vier
Recht­sex­trem­is­ten zusam­mengeschla­gen. Ein­er der Täter sticht dem Opfer
etwa
40 Mal in Nieren, Brustko­rb und Hals. Erst am 12. Juli find­et der
Fahrer
eines Mäh­dresch­ers die Leiche. Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder)
klagt
zwei Täter wegen Mordes an: einen von ihnen, den die
Sicher­heits­be­hör­den den
“Leit­wolf der recht­en Szene in Fürsten­walde” nen­nen, wegen Anstiftung
zum
Mord, den anderen wegen Bei­hil­fe. Die Täter hät­ten den betrunkenen
Dachdeck­er aus­rauben wollen, sagt die Anklage­be­hörde. Ein recht­es Motiv
gebe
es nicht. Allerd­ings sei die extreme Bru­tal­ität der Täter ohne ihre
men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung nicht vorstell­bar, heißt es in
bran­den­bur­gis­chen Sicher­heit­skreisen. Die Angeklagten hät­ten bei den
Ver­hören durch die Polizei die Men­schheit in “Kam­er­aden” und einen
min­der­w­er­ti­gen Rest unterteilt.

 

Der 19-jährige Klaus Dieter Lehmann stirbt am 15. Mai 2002 in
Neubrandenburg
infolge geziel­ter Stiefel­tritte ins Gesicht. “Es sah so aus, als wäre
mit
dem Kopf Fußball gespielt wor­den”, sagt Ober­staat­san­walt Rain­er Moser
aus
Neubran­den­burg. Der kör­per­lich und geistig behin­derte Teenag­er lebte in
ein­er betreuten Wohnge­mein­schaft. Außen­ste­hende hät­ten Lehmann, der
schon
früh in “Fan­tasiewel­ten und ‑iden­titäten” lebte, oft “Trot­tel” genannt,
sagt
eine Betreuerin. Er lädt zwei alko­holisierte Naziskins, den zur Tatzeit
17-jähri­gen Jens D. und den 20-jähri­gen Andreas L., in sein Zim­mer ein.
Dort
reißen sie Poster afroamerikanis­ch­er Hip-Hop-Sänger ab. Gegen 23 Uhr
gehen
sie mit Klaus Dieter Lehmann zu einem See. Später sagen sie, er habe
“gen­ervt”. Nach­dem sie ihn zu Boden geschla­gen haben, zertrüm­mert Jens
D.
durch min­destens zehn Tritte mit den Stahlkap­pen sein­er Springerstiefel
den
Kopf des Opfers. Pas­san­ten find­en Lehmann. Er stirbt auf dem Weg zur
Klinik
an Hirnquetschungen.

 

Das Landgericht Neubran­den­burg verurteilt bei­de Täter am 16. Dezember
2002
zu Jugend­strafen von dreiein­halb Jahren sowie sechs Jahren und neun
Monaten.
Es meint, Lehmanns Behin­derung komme als Tataus­lös­er nicht in Betracht,
das
Opfer habe nor­mal gewirkt. Anklage und Vertei­di­gung leg­en Revi­sion ein.

Der aus Kasach­stan stam­mende Aussiedler Kajrat Batesov wird am 4. Mai
2002
in Witt­stock von mehreren jun­gen Män­nern ver­prügelt. Nach massiven
Schlägen
und Trit­ten der Gruppe wirft ein­er der Angreifer einen fast 18
Kilogramm
schw­eren Feld­stein auf Batesov. Knapp drei Wochen danach stirbt er im
Kranken­haus Pritzwalk. Die Schläger attack­ieren auch den Begleiter
Batesovs,
eben­falls ein Aussiedler, der die Mis­shand­lung über­lebt. Der Anlass für
die
Schlägerei lässt sich am Landgericht Neu­rup­pin nicht genau klären. Die
Strafkam­mer ver­weist auf “dif­fuse Frem­den­feindlichkeit”, kann aber kein
ras­sis­tis­ches Motiv erken­nen. Der Haupt­täter wird zu zehn Jahren Haft
wegen
Totschlags verurteilt, die vier Mitangeklagten erhal­ten Strafen
zwischen
sieben Jahren und einem Jahr auf Bewährung. Die Anwältin­nen von
Batesovs
Mut­ter und seines Begleit­ers beze­ich­nen die Tat als Mord, began­gen aus
Fremdenhass.

 

In den späten Abend­stun­den des 5. Novem­ber 2001 trak­tieren drei
angetrunkene
Recht­sex­trem­is­ten in ein­er Berlin­er Woh­nung den herzkranken Ingo B.
(36) mit
Schlä­gen und Trit­ten. Der Mann wird auch gewürgt. Am näch­sten Tag
erleidet
er einen Infarkt und stirbt. Die Angreifer woll­ten ange­blich 40 Mark
Schulden bei Ingo B. ein­treiben, der mit der Mut­ter von zwei der drei
Täter
zusam­men­lebte. Das Landgericht Berlin verurteilt das Trio zu
Frei­heitsstrafen zwis­chen dreiein­halb und sech­sein­halb Jahren. Der
Gewal­texzess wird nur als Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge gew­ertet. In
welchem Maße die men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung der Täter ihr Motiv und
ihre
Bru­tal­ität bee­in­flusst haben kön­nte, the­ma­tisiert das Landgericht nicht
-
obwohl ein­er der Täter wegen ein­er weit­eren, ein­schlägi­gen Tat
verurteilt
wird. Der Recht­sex­trem­ist hat­te im Jan­u­ar 2001 einen Jugendlichen
gefragt,
ob er Aus­län­der sei, und dann zugetreten.

 

Der 52-jährige Obdachlose Bernd Schmidt stirbt am 31. Jan­u­ar 2000 im
säch­sis­chen Weißwass­er an seinen Kopfver­let­zun­gen. Der stadtbekannte
arbeit­slose Glas­de­sign­er war von zwei recht­en Jugendlichen über einen
Zeitraum von drei Tagen in sein­er Baracke zu Tode geprügelt wor­den. Die
bei­den 15-jähri­gen Haupt­täter hat­ten den alkoholk
ranken Mann am 28.
Januar
2000 gemein­sam mit einem 16-Jähri­gen geschla­gen und mis­shan­delt. Vor
Gericht
geben sie an, sie hät­ten 900 Mark für ein Moped erpressen wollen.

 

Als Bernd Schmidt das Geld nicht zahlen kann, zer­schla­gen und zertreten
die
bei­den 15-Jähri­gen sämtliche Hab­seligkeit­en des Obdachlosen, urinieren
laut
Gericht­surteil “als Aus­druck ihrer Ger­ingschätzung” in den Raum,
schlagen
ihr Opfer zu Boden und treten ihm mehrfach ins Gesicht. Bernd Schmidt
stirbt
an Hirn­blu­tun­gen und ein­er Lun­genentzün­dung, die er sich durch Einatmen
von
Blut zuge­zo­gen hat. Die Polizei geht zunächst davon aus, der Obdachlose
sei
betrunk­en gestürzt. Erst als Jugendliche, die Schmidt kan­nten, Anzeige
erstat­ten, ermit­telt die Jus­tiz. Im Urteil vom 10. Juli 2000 stellt die
Jugend­kam­mer des Landgerichts Gör­litz fest, ein­er der Täter besitze
“die
bish­er unko­r­rigierte Fehlhal­tung, dass Obdachlose, sozial Schwache und
Aus­län­der wenig wert sind und kein Recht auf Unversehrtheit haben”.
Gegenüber den Ermit­tlern hat­te der 15-Jährige angegeben, “solche Leute”
seien als “men­schlich­er Schrott” anzuse­hen. Die Haupt­täter wer­den zu
Jugend­strafen von sieben und viere­in­halb Jahren verurteilt, der
16-Jährige
erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

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