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Hoffnung für Härtefälle


PDS legt dem Land­tag Antrag für Kom­mis­sion vor / CDU und SPD dagegen

(MAZ, Stephan Brei­d­ing) POTSDAM Noch Mitte des Monats Juli — nach Ver­ab­schiedung des Zuwan­derungs­ge­set­zes im
Bun­desrat — war CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm ablehnend gewe­sen. Eine
Härte­fal­lkom­mis­sion sei unnötig, hat­te er erk­lärt. Ein solches
Mis­strauensvo­tum hät­ten die Richter nicht ver­di­ent, die bislang
ver­ant­wor­tungsvoll über Einzelfälle entsch­ieden hät­ten. Das war vor dem 19.
Sep­tem­ber. Nach der Land­tagswahl zer­bröselte der jahre­lange Wider­stand der
Union bin­nen weniger Tage. Bere­its Anfang Okto­ber einigten sich die
rot-schwarzen Part­ner in ihrer Koali­tionsvere­in­barung unter Punkt 4.5.2 auf
die Ein­rich­tung ein­er Härtefallkommission. 

Mehr ist seit­dem nicht geschehen. Im fed­er­führen­den Innen­res­sort sieht man
sich nicht unter Zeit­druck. Die Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion sei
laut Zuwan­derungs­ge­setz “eine Kann‑, keine Muss-Bes­tim­mung”, so
Min­is­teri­umssprech­er Wolf­gang Brandt. Deswe­gen müsse die dafür notwendige
Rechtsverord­nung auch nicht zwangsläu­fig par­al­lel zum Gesetz am 1. Januar
2005 in Kraft treten. Man müsse jet­zt erst mal klären, wie groß etwa die
Kom­mis­sion sein soll oder welche Fälle sie bear­beit­en soll. 

Der innen­poli­tis­che Sprech­er der CDU-Land­tags­frak­tion ist da schon weiter.
Wichtig sei, dass auf jeden Fall kom­mu­nale Vertreter in der künftigen
Härte­fal­lkom­mis­sion sitzen, fordert Sven Petke. “Die Kom­munen müssen nämlich
die finanzielle Last tra­gen, wenn ein Asyl­be­wer­ber doch bleiben darf und
dann vor Ort Sozial­hil­fe beantragt.” 

Noch weit­er ist die oppo­si­tionelle PDS. Die hat bere­its einen Entwurf für
die Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion erar­beit­et, der näch­ste Woche im
Land­tag berat­en wer­den soll und der MAZ vor­liegt. Inhalt: Das achtköpfige
Gremi­um soll mit je einem Mit­glied der bei­den Kirchen, der
Wohlfahrtsver­bände, des Flüchtlingsrates, des Innen- und des
Sozialmin­is­teri­ums sowie mit einem Arzt und einem Juris­ten beset­zt werden.
Plau­si­ble Härte­fall­gründe für abgelehnte und aus­reisepflichtige Asylbewerber
kön­nten “ein langjähriger Aufen­thalt, hier aufgewach­sene Kinder oder ein
festes Arbeitsver­hält­nis sein”. Kommt die Runde zu der Entschei­dung, dass es
sich um einen Härte­fall han­delt, geht eine Empfehlung an das
Innen­min­is­teri­um. Akzep­tiert dies das Votum, wird die Aus­län­der­be­hörde vor
Ort angewiesen, dem stattzugeben. “Wichtig ist, dass das Gremi­um kein
Anhängsel des Innen­min­is­teri­ums ist”, so PDS-Recht­spoli­tik­er Ste­fan Sarrach. 

Bei der SPD stößt der Vorstoß der Linkssozial­is­ten auf Ablehnung. “Der
Antrag der PDS ist ein Schnellschuss aus der Oppo­si­tions-Hüfte”, kritisiert
SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske. Die von der SPD lange geforderte
Härte­fal­lkom­mis­sion werde gegrün­det, “aber nicht im Hau-Ruck-Verfahren”. 

Die Aus­län­der­beauf­tragte des Lan­des, Almuth Berg­er, hofft, dass die
Kom­mis­sion ab 1. Jan­u­ar tagen kann. Sie rech­net damit, dass mehrere 100 der
lan­desweit rund 7000 Asyl­be­wer­ber oder Flüchtlinge mit ein­er Dul­dung eine
Härte­fall­regelung beantra­gen wer­den. Bere­its seit März tagt regelmäßig der
von Kirchen und Ver­bän­den sowie von SPD‑, PDS- und Grünen-Politikern
gegrün­dete und von der CDU scharf kri­tisierte Härte­fall­beirat. Obwohl man
nur rein bera­tende Hin­weise an die Aus­län­der­be­hör­den geben könne, habe man
in mehreren Fällen bere­its pos­i­tive Ergeb­nisse erzielt, freut sich Berger.

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