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Hohe Haftstrafen für Obdachlosen-Mord

berlin­er morgenpost:

Hohe Haft­strafen für Obdachlosen-Mord

Richter nen­nt Angeklagte emo­tion­al verkom­men und verelendet

afp Pots­dam — Wegen des bru­tal­en Mordes an einem Obdachlosen hat das Landgericht Pots­dam am Mittwoch fünf junge Män­ner zu langjähri­gen Haft­strafen verurteilt. Die bei­den 21 und 22 Jahre alten Haup­tangeklagten müssen für 13 Jahre in Haft, zwei weit­ere Mitangeklagte erhiel­ten Jugend­strafen von sieben und acht Jahren. Ein fün­fter Angeklagter wurde wegen gerin­ger­er Tat­beteili­gung zu fünf Jahren Jugend­haft wegen Totschlags verurteilt. Die jun­gen Män­ner hat­ten ihr 61-jähriges Opfer im August 2001 in Dahle­witz bei Berlin der­art mis­shan­delt, dass er an seinem Blut erstickte. 

Der Vor­sitzende Richter sagte in der Urteils­be­grün­dung, der Obdachlose habe ster­ben müssen, weil eine «emo­tion­al verkommene und vere­len­dete Jugend­clique Frust abbauen und Spaß haben wollte». Nach Auf­fas­sung des Gerichts han­delt es sich um ein poli­tisch motiviertes «bru­tales Tat­geschehen». Mit dem Urteil fol­gte die Jugend­strafkam­mer weit­ge­hend den Anträ­gen der Anklage. Die Vertei­di­ger hat­ten ein mildes Straf­maß sowie eine zweite Chance gefordert und auf Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge plädiert. Der Prozess gegen die zwis­chen 17 und 22 Jahre alten Män­ner hat­te im Feb­ru­ar begonnen. 

Die Angeklagten hat­ten ges­tanden, ihr wehrlos­es Opfer bru­tal geschla­gen und getreten zu haben. Der Beweisauf­nahme zufolge war der Obdachlose, der in Dahle­witz, gle­ich hin­ter der Stadt­gren­ze nahe dem Berlin­er Bezirk Tem­pel­hof, mit Dul­dung der Gemeinde in einem Bun­ga­low lebte, unter großen Schmerzen mis­shan­delt wor­den. Der 61-Jährige war schließlich an seinem Blut erstickt, nach­dem ihn die Täter hil­f­los zurück­ge­lassen hat­ten. Als Motiv hat­te die Täter in ein­er früheren Vernehmung angegeben, sie haben den Obdachlosen dort ein­fach weghaben wollen. Er habe dort nicht hingehört. 

Dem Über­fall war erhe­blich­er Alko­hol­genuss der Angeklagten voraus­ge­gan­gen. Die Staat­san­waltschaft betonte in ihrem Plä­doy­er, die fünf Män­ner seien los­ge­zo­gen, um «Pen­ner» zu ver­prügeln. Aus Verzwei­flung über ihre eigene Lebensper­spek­tive hät­ten sie die Tat geplant und sich ein Opfer aus­ge­sucht, das sozial noch schwäch­er gewe­sen sei als sie selbst. 

Der Vor­sitzende Rich­er betonte in sein­er Urteils­be­grün­dung, Tat­en wie diese wür­den sich wohl lei­der wieder­holen, wenn sich die Ein­stel­lung in den Köpfen junger Men­schen in Bran­den­burg gegenüber sozial Schwächeren nicht ändere. Aus­lös­er für die Tat sei gewe­sen, dass das als «Pen­ner» und «Suf­fi» ver­rufene Opfer den in der Nach­barschaft wohnen­den Rädels­führer der Clique störte und schon lange «ein Dorn im Auge» war. 

Obgle­ich der Haupt­täter selb­st bere­its in jun­gen Jahren zu Alko­holmiss­brauch geneigt habe und mit seinem eige­nen Leben nicht zurecht­gekom­men sei, habe er eine tiefe Abnei­gung gegenüber Alko­ho­lik­ern emp­fun­den. Nur in seinem Fall war das Gericht unter der von der Staat­san­waltschaft geforderten Strafe geblieben, da ver­min­derte Schuld­fähigkeit nicht aus­geschlossen wer­den könne. Die jun­gen­haft und schmächtig wirk­enden Angeklagten nah­men das Urteil ohne jede sicht­bare Regung auf. 

berlin­er zeitung:

Hohe Strafen im Prozess um Mord an Obdachlosem

Die zwei Haupt­täter müssen für 13 Jahre ins Gefängnis 

POTSDAM. Dieter Manzke wurde nur 61 Jahre alt. Der obdachlose Mann aus Dahle­witz (Tel­tow-Fläming) starb im ver­gan­genen August als Opfer “ein­er ganz fürchter­lichen Gewal­torgie”. Das sagte am Mittwoch der Vor­sitzende Richter Klaus Przy­bil­la vor dem Landgericht in Pots­dam. Für den Mord verurteilte er die bei­den 21 und 22 Jahre alten Haupt­täter zu jew­eils 13 Jahren Gefäng­nis. Zwei weit­ere junge Män­ner im Alter von 19 und 21 Jahren erhiel­ten wegen Mordes eine Jugend­strafe von acht und sieben Jahren. Einen 17-Jähri­gen sprach der Richter des Totschlags schuldig. Der Gym­nasi­ast muss für fünf Jahre hin­ter Git­ter. Bei einem der Haupt­täter blieb der Richter unter der von der Staat­san­waltschaft geforderten lebenslan­gen Haft­strafe. Das Gericht habe wegen der Per­sön­lichkeits­de­fizite nicht von der uneingeschränk­ten Schuld­fähigkeit der Angeklagten aus­ge­hen können.
Der Vor­sitzende Richter sagte in sein­er Urteils­be­grün­dung, Dieter Manzke habe ster­ben müssen, weil die Täter “Frust abbauen und ihren Spaß haben woll­ten”. Die Angeklagten hat­ten in ihren Geständ­nis­sen angegeben, der “Pen­ner” und “Suf­fi” habe sie gestört. “Dieter Manzke wurde Opfer ein­er verkomme­nen und vere­len­de­ten Jugend­clique”, sagte Przy­bil­la. Einen recht­sradikalen Hin­ter­grund der Tat sah der Richter nicht. Jedoch sei sie poli­tisch motiviert gewe­sen, weil sie sich gegen den “gesellschaftlichen Sta­tus eines Men­schen” gerichtet habe. 

Noch ein­mal zeich­nete der Richter in sein­er mehr als ein­stündi­gen Urteils­be­grün­dung den Lei­densweg des Obdachlosen auf. Dieter Manzke wurde 1998 Witwer. Er fing an zu trinken, ver­lor seine Woh­nung. Danach lebte er mit Bil­li­gung der Gemeinde in einem Bun­ga­low in Dahle­witz. Kurz vor seinem qualvollen Tod habe sich Manzke noch ein­mal an den Bürg­er­meis­ter mit der Bitte gewandt, in eine kleine Woh­nung ziehen zu kön­nen, sagte Przy­bil­la. Der Bürg­er­meis­ter habe Hil­fe versprochen. 

Erstickt am eige­nen Blut 

Doch dann kam jen­er 8. August. Die Angeklagten hät­ten sich an diesem Tag getrof­fen und reich­lich Bier getrunk­en. Danach kam der 21-jährige Rädels­führer, ein ein­stiger Nach­bar Manzkes, auf die Idee, den obdachlosen Mann aus dem Bun­ga­low zu vertreiben — mit Trit­ten und Schlä­gen. Manzke hat die Mis­shand­lun­gen höch­stens noch zwei Stun­den über­lebt. Dann erstick­te er an seinem eige­nen Blut. 

“Die geringe Chance, doch noch zu über­leben, haben die Angeklagten dadurch zunichte gemacht, dass sie den Schw­erver­let­zten ver­steckt haben”, sagte Przy­bil­la. So habe der Mann niemals rechtzeit­ig gefun­den wer­den kön­nen. “Damit haben sie doku­men­tiert, dass sie mit dem Tod ihres Opfers gerech­net haben.” Przy­bil­la unter­strich den Mord­vor­wurf, auch wenn die Täter ihr Opfer nicht töten woll­ten. Den fünf Angeklagten sei jedoch bewusst gewe­sen, dass Manzke die Tritte und Schläge nicht über­leben würde. Sie hät­ten den Tod ihres Opfers bil­li­gend in Kauf genom­men. Nach Przy­bil­las Auf­fas­sung war der Mord auch das Resul­tat ein­er Grup­pen­dy­namik. “Kein­er der Angeklagten hätte die Tat allein ausgeführt.” 

Przy­bil­la wagte, wie er sagte, die schreck­liche Prog­nose, dass es nicht der let­zte der­ar­tige Fall sein werde, mit dem sich die Gerichte befassen müssten. “Die Ein­stel­lung der Jugend gegen sozial Schwache ändert sich nicht.” Trotz­dem hoffe er, dass dieser Spuk bald ein Ende haben werde. Den Angeklagten gab er zum Schluss mit auf den Weg: “Leben und leben lassen, darüber soll­ten Sie in Zukun­ft ein­mal nachdenken.”

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