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Hohe Haftstrafen im Folterprozeß

(Axel Lier, Tagesspiegel) Frank­furt (O.) — Im Prozeß um bru­tale Folterun­gen eines jun­gen Mannes hat die 1. Große Strafkam­mer in Frank­furt (O.) gestern hohe Haft­strafen gegen drei der fünf Angeklagten ver­hängt. Der Haup­tangeklagte Ron­ny B. (29) erhielt wegen gemein­schaftlich began­gener Verge­wal­ti­gung und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Frei­heitsstrafe von 13 Jahren. David K. (21) muß zehn Jahre und Daniel K. (22) neun Jahre in Haft. 

Die bei­den Mit­tä­terin­nen Ramona P. (25) und Stephanie L. (20) wur­den zu ein­er zwei­jähri­gen Haft­strafe auf Bewährung verurteilt. Die drei Haup­tangeklagten zählen zur recht­sex­tremen Szene der Stadt und sind ein­schlägig vorbestraft. 

Die jun­gen Män­ner und Frauen hat­ten ihr Opfer, den arbeit­slosen Gun­nar S. (23), am Mor­gen des 5. Juni 2004 nach einem Diskobe­such zufäl­lig getrof­fen und ihn in eine Neubau­woh­nung in Frank­furt (O.) ver­schleppt. Sie woll­ten für eine ange­bliche Verge­wal­ti­gung ein­er 15jährigen Schü­lerin — die allerd­ings nie stattge­fun­den hat — Rache nehmen. 

Im Wohnz­im­mer zwan­gen sie den ehe­ma­li­gen Punk, sich kom­plett auszuziehen. Ron­ny B. begann sein Opfer mit mehreren Küchengeräten, unter anderem auch einem Mess­er, zu trak­tieren. Mit einem Bügeleisen wur­den ihm außer­dem zahlre­iche Brand­wun­den am ganzen Kör­p­er zuge­fügt. Und er mußte Rasier­schaum, Weich­spüler, ver­dor­be­nen Saft sowie andere Dinge schluck­en. Immer wieder hagelte es Tritte und Schläge von David K. und Daniel K. Die bei­den Frauen feuerten die “aus­get­ick­ten Män­ner”, wie sie im Prozeß aus­sagten, dabei an. Das grausame Mar­tyri­um dauerte über zweiein­halb Stun­den. Gun­nar S. ver­lor mehrmals das Bewußt­sein, doch die Angeklagten ließen nicht von ihm ab. David K. flüsterte ihm ins Ohr: “Du bist weniger arisch als mein Hund!” Erst als Ron­ny B. ver­suchte, gezielt mit ein­er Gabel und einem Mess­er Gun­nar S. zu erstechen, haben ihn die anderen zurück­ge­hal­ten. Er durfte gehen. Die Angreifer dro­ht­en ihm noch, bei ein­er Anzeige seinen drei­jähri­gen Sohn zu töten. Der 23jährige schleppte sich auf die Straße, wurde anschließend mit Ver­bren­nun­gen, Blutergüssen und einem Dar­m­durch­bruch ins Kranken­haus ein­geliefert. Eine Not­op­er­a­tion ret­tete sein Leben. 

Doch die Qualen im Kopf bleiben: Gun­nar S. unter­nahm nach der Tat einen Selb­st­mord­ver­such und bedarf bis heute psy­chol­o­gis­ch­er Betreu­ung. Er lebt jet­zt außer­halb Frank­furts. Aus Angst vor der Dro­hung sein­er fünf recht­sex­tremen Peiniger mied der Vater neun Monate lang jeglichen Kon­takt zu seinem Kind. 


“Weniger wert als ein Hund”


Frankfurt/Oder: Hohe Haft­strafen für Neon­azis wegen Folterung

(AP/junge Welt) Wegen der stun­den­lan­gen Folterung und Verge­wal­ti­gung eines Mannes sind drei Bran­den­burg­er Neon­azis zu Haft­strafen zwis­chen neunein­halb Jahren und 13 Jahren und sechs Monat­en verurteilt wor­den. Das Landgericht Frank­furt (Oder) sprach die Män­ner zwis­chen 20 und 29 Jahren wegen beson­ders schw­er­er Verge­wal­ti­gung, schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, Haus­friedens­bruchs und Belei­di­gung schuldig. Zwei 20 und 25 Jahre alte Frauen erhiel­ten wegen Bei­hil­fe Bewährungsstrafen von zwei Jahren. 

Die Nazis hat­ten am frühen Mor­gen des 5. Juni 2004 einen 23jährigen in Frankfurt/Oder von der Straße ent­führt und während ein­er zweistündi­gen Gewal­torgie in ein­er Woh­nung fast zu Tode gefoltert. Das Opfer über­lebte durch eine Not­op­er­a­tion. Es wird sein Leben lang unter den Fol­gen zu lei­den haben. Dem Mann mußte ein kün­stlich­er Dar­maus­gang gelegt wer­den, er lei­det an ein­er halb­seit­i­gen Bauch­läh­mung und ist noch immer trau­ma­tisiert. Aus Angst lebt er von seinem drei­jähri­gen Sohn getren­nt. Die neo­faschis­tis­chen Täter hat­ten gedro­ht, das Kind umzubrin­gen, falls der Mann zur Polizei gehe. 

Im Prozeß hat­ten die Neon­azis eingeräumt, das Opfer geschla­gen und getreten, mit Küchengeräten mehrfach verge­waltigt, mit einem heißen Bügeleisen und glühen­den Zigaret­ten ver­bran­nt sowie zum Schluck­en von Erbroch­en­em, Spülmit­tel, Öl und Tauben­dreck gezwun­gen zu haben. Ein­er der Nazis soll den Mann als »nicht arisch« und »weniger wert als ein Hund« beschimpft haben. Die Frauen sahen den Folterun­gen zu und schrit­ten nicht ein. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung bis »in die Nähe des Todes«, Frei­heits­ber­aubung und Haus­friedens­bruch vierzehn Jahre und sechs Monate Haft für den Haupt­täter sowie neunein­halb und zehnein­halb Jahre Haft für die anderen bei­den Män­ner beantragt. Für die Frauen hat­te sie zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Dage­gen hat­ten die Vertei­di­ger für Haft­strafen zwis­chen vier und sechs Jahren für die Män­ner und kurze Bewährungsstrafen für die Frauen plädiert. 


Hohe Haft­strafen im Folter-Prozess

Dreizehnein­halb Jahre für Hauptschuldigen

(PNN) Frank­furt (Oder) — Im Prozess um die Folterung eines 23-Jähri­gen hat das Landgericht Frank­furt (Oder) am Fre­itag gegen drei Män­ner hohe Haft­strafen ver­hängt. Sie müssen für dreizehnein­halb, zehn und neunein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Die Kam­mer sprach sie der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung und beson­ders schw­eren Verge­wal­ti­gung für schuldig. Zwei mitangeklagte Frauen wur­den wegen Bei­hil­fe zu Bewährungsstrafen von jew­eils zwei Jahren verurteilt. Für zwei der Män­ner ord­nete das Gericht zugle­ich eine Alko­hol- und Dro­gen­ther­a­pie an. 

„Bes­tialisch“ und „bru­tal“ sei die Tat gewe­sen, sagte der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz in der Urteils­be­grün­dung. „Rohheit und Her­zlosigkeit“ hät­ten die Täter geprägt. Ihr Opfer, das schw­er­ste Ver­let­zun­gen davon getra­gen habe, sei heute „ein Mann, der gebrochen ist“. Entsprechend blieb das Gericht kaum unter den Straf­forderun­gen der Staat­san­waltschaft. „Man muss alle Wege gehen, um jun­gen Men­schen zu zeigen, dass man eine so mas­sive Gewalt nicht pfle­gen darf“, unter­strich Dielitz. Äußer­lich meist regungs­los nah­men die Angeklagten den Schuld­spruch und die Schilderung dessen auf, was sie dem 23-Jähri­gen nach Überzeu­gung des Gerichts am Vor­mit­tag des 5. Juni 2004 ange­tan hat­ten. Der Mann erlitt einen lebens­ge­fährlichen Dar­m­durch­bruch, schwere Ver­bren­nun­gen und bedarf bis heute psy­chol­o­gis­ch­er Hil­fe. Bei der Urteilsverkün­dung war er nicht anwe­send. Schon die gerichtliche Vernehmung des Mannes Anfang März war unter Auss­chluss der Öffentlichkeit per Video in den Saal über­tra­gen wor­den. An seinen Aus­sagen ori­en­tierte sich die Kam­mer weit­ge­hend bei der Urteils­find­ung. Die Tat sei Folge der Verabre­dung gewe­sen, das Opfer wegen der ange­blichen Verge­wal­ti­gung ein­er 15-Jähri­gen zur Rede zu stellen, erläuterte der Vor­sitzende Richter. Nach dem Besuch ein­er Dis­cothek hät­ten die heute 21, 24 und 29 Jahre alten Män­ner ihr Opfer gequält und gedemütigt. Die 20 und 25 Jahre alten Frauen feuerten sie nach Überzeu­gung des Gerichts dabei an. Die Vertei­di­ger kündigten gegen das Urteil Revi­sion an. dpa, 

Wenn dem Gericht die Worte fehlen


Im Prozess um eine beispiel­lose Gewal­torgie in Frank­furt (Oder) ers­paren sich die Richter bei der Urteilsverkün­dung die Schilderung der grauen­haften Details — und verurteilen die Täter zu Haft­strafen von neunein­halb bis dreizehnein­halb Jahren

(Astrid Geisler, taz) FRANKFURT (ODER) Der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz bemühte sich zum Abschluss des Prozess­es um einen sach­lichen Ton. “Was Sie hier geboten haben”, sagte er und blick­te zu den fünf jun­gen Angeklagten, “das sprengt alles, was wir in vie­len Beruf­s­jahren erlebt haben.” Die Details des “grauen­haften Ver
brechens” wolle er lieber gar nicht mehr schildern. “Das ers­pare ich mir.” Die bul­li­gen, zum Teil kahl geschore­nen Män­ner nah­men es mit gelang­weil­ten Blick­en hin. 

Das Landgericht Frank­furt (Oder) verkün­dete gestern das Urteil über drei Män­ner im Alter von 21 bis 29 Jahren aus der örtlichen Neon­azi-Szene. Sie hat­ten vor einem Jahr nach ein­er Par­ty­nacht einen 23-Jähri­gen mehr als zwei Stun­den lang in ein­er Woh­nung fast zu Tode verge­waltigt und gefoltert. Die zwei mitangeklagten 20- und 25-jähri­gen Fre­undin­nen der Täter hat­ten den Gewalt­tat­en vom Sofa aus zugeschaut. Sie waren nicht eingeschrit­ten, son­dern hat­ten gelacht und ihre Kumpels nach Überzeu­gung der Richter sog­ar angefeuert. 

Das Gericht verurteilte gestern die zum Teil ein­schlägig vorbe­straften Män­ner zu Strafen von neunein­halb bis dreizehnein­halb Jahren Haft wegen beson­ders schw­er­er Verge­wal­ti­gung, schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, Haus­friedens­bruch und Nöti­gung. Die Fre­undin­nen der Täter wur­den wegen Bei­hil­fe zu jew­eils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieben die Strafen ger­ingfügig unter den Forderun­gen der Staatsanwaltschaft. 

Warum aber wurde Gun­nar S. zum Opfer dieses — wie das Gericht es for­mulierte — “bes­tialis­chen” Ver­brechens? Fest ste­ht: Die Täter kan­nten den jun­gen Deutschen nur flüchtig, trafen ihn zufäl­lig auf der Straße. Während der Tor­turen musste das Opfer nackt vor den Peinigern herumkriechen. Dabei brüllte der 21-jährige Daniel K.: “Du bist nicht arisch! Du bist weniger wert als ein Hund!” War das Ver­brechen deshalb eine recht­sex­treme Tat? Die Staat­san­waltschaft hat­te in der Anklage die “auf tief­ster Stufe ste­hende dumpfe recht­sex­trem­istis­che Ein­stel­lung” der Män­ner als Motiv gew­ertet. Davon war das Gericht jedoch am Ende des Ver­fahrens nicht überzeugt. 

Zweifel­los seien die Angeklagten alle­samt zeitweise in der Neon­azi-Szene aktiv gewe­sen, sagte der Richter. “Wir wis­sen aber nicht, ob Sie heute noch eine recht­sex­treme Gesin­nung haben.” Kennze­ich­nend für das Ver­hal­ten der Clique sei eher ihre generell gewal­to­ri­en­tierte Hal­tung. Das, so Dielitz, sei in Frank­furt offen­bar keine Beson­der­heit mehr. Die Strafkam­mer habe in der jüng­sten Zeit gehäuft über “mas­sive Gewaltver­brechen” urteilen müssen. 

Das Opfer zu quälen sei für die Täter “let­ztlich ein Spaß gewe­sen”. Warum die Fre­undin­nen frei­willig zusa­hen, wie dem Opfer “das halbe Küchen­in­ven­tar in den After einge­führt” wurde, warum sie ihn dabei noch als “Kinder­fick­er” beschimpften — eine Erk­lärung dafür fand das Gericht nicht. “Ich weiß nicht, wie man in Ihrem Alter so eine Her­zlosigkeit haben kann”, sagte Dielitz. 

Nach dem Ver­brechen schick­ten die Täter den Schw­erver­let­zten nach Hause. Ein Fre­und fand ihn zufäl­lig, er wurde durch eine Not­op­er­a­tion gerettet. Ärzte diag­nos­tizierten einen Darm­riss, Rip­pen­brüche und schwere Ver­bren­nun­gen. Der 23-Jährige nahm nicht an der Urteilsverkün­dung teil, weil er den Tätern nicht noch ein­mal begeg­nen wollte. Er lei­det bis heute an den Fol­gen der Tat, kämpft mit Alb­träu­men, Angstzustän­den und Depres­sio­nen. Sein Anwalt lobte nach der Urteilsverkün­dung, dass das Gericht immer­hin “ein deut­lich­es Sig­nal gegen diese Art von Straftat­en geset­zt” habe.

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