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Hohe Strafen für Mord an ehemaligem Punker

Täter müssen zwis­chen sieben und zwölf Jahren in Haft -
Richter sieht kein poli­tis­ches Motiv

(BM, M. Lukasche­witsch) Den Mann, den sie sucht­en, hat­ten sie nicht gefun­den. Also schlu­gen sie einen anderen so lange, bis er starb. Gestern endete der Prozess gegen drei
Män­ner aus Frank­furt (O.).

Frank­furt (O.) — Drei Män­ner im Alter zwis­chen 20 und 29 Jahren sind gestern
vom Landgericht Frank­furt (O). wegen Mordes an dem 26 Jahre alten
Fam­i­lien­vater Enri­co Sch. zu Frei­heitsstrafen zwis­chen sieben Jahren
Jugend­strafe und zwölf Jahren Gefäng­nis verurteilt wor­den. Das Gericht sah
es als erwiesen an, dass die drei in der Nacht vom 29. auf den 30. März
dieses Jahres ihr Opfer mit Trit­ten, Messer­stichen und mas­siv­en Schlä­gen auf
den Kopf getötet haben. Rein zufäl­lig geri­et das Opfer, Vater eines
sech­sjähri­gen Sohnes, in die Fänge sein­er Peiniger, der Brüder Mar­co (29)
und Daniel Sch. (21) und ihres Fre­un­des Stephan B. (20), alle aus Frankfurt. 

Die drei hat­ten eigentlich den abwe­senden Woh­nungsin­hab­er Frank B. gesucht.
Der sollte nach Angaben der Täter die Fre­undin des Angeklagten Daniel Sch.
unsit­tlich berührt haben. Zudem hat­te es Daniel Sch. auf eine Spielekonsole
Marke Playsta­tion abge­se­hen, die er Frank B. schon länger abnehmen wollte.
Der in zer­rüt­tetem Eltern­haus aufgewach­sene Daniel habe “eine gewisse
Selb­st­be­di­enungs­men­tal­ität”, so Richter Ulrich Gräbert. Wenn er etwas wolle,
nehme er sich das. Der Beutezug endete mit dem Mord an einem Unbeteiligten. 

Der ehe­ma­lige Punker Enri­co Sch. lag betrunk­en auf dem Sofa. Der 21-jährige
Daniel S. trat die Tür ein. Die drei durch­sucht­en die Woh­nung. Als sie Frank
B. nicht fan­den, ver­sucht­en die Täter Enri­co Sch., den sie kan­nten, zu
fra­gen. Der reagierte jedoch kaum. Bei der Obduk­tion wur­den drei Promille
Blutalko­hol fest­gestellt. Die Täter hät­ten dann sofort zugeschla­gen. Sch.
wurde mit ein­er Glas­flasche und einem Mess­er mal­trätiert. Zu dritt traten
und prügel­ten sie den Wehrlosen zweiein­halb Stun­den lang. 

Dann ver­ließen die Täter die Woh­nung für kurze Zeit, kehrten wenig später
aber wieder zurück, um von dem arbeit­slosen Enri­co Sch. die Geheimnummer
sein­er EC-Karte zu erfahren. Doch der regte sich nicht mehr. Auch nicht, als
ihm ein­er der drei neun Stiche mit dem Mess­er in den Ober­schenkel versetzte.
Da fasste Stephan B. den Entschluss, Enri­co zu töten. Richter Gräbert: “Er
set­zte das Mess­er an und begann langsam rück­wärts zu zählen.” Mar­co Sch.
stoppte ihn mit den Worten: “Lass nur, der stirbt eh.” Mit einer
Met­all­stange schlug Stephan B. dem Opfer drei Mal auf den Kopf. Dann verließ
das Trio die Wohnung. 

Um 2.30 Uhr kam Woh­nungsin­hab­er Frank B. nach Hause und fand den
Schw­er­stver­let­zten. Fünf Stun­den später starb Enri­co Sch. im Krankenhaus.
Auch wenn zumin­d­est Daniel S. auf­fäl­lig kurz geschoren war, sah der Richter
keine Anhalt­spunk­te für eine poli­tisch motivierte Straftat. Es habe sich “um
eine wegen Neben­säch­lichkeit­en began­gene Straf­ex­pe­di­tion” gehan­delt, die
erst in der Folge in den Mord überge­gan­gen sei. Die Mut­ter des Opfers, die
den gesamten Prozess ver­fol­gt hat­te, schaute den drei Angeklagten gestern
immer wieder tief in die Augen. Nach ein­er hal­ben Stunde hielt sie es mit
den Mördern ihres Sohnes nicht mehr aus und ging. 

Hohe Strafen für Mörder eines Arbeitslosen

Drei junge Män­ner folterten Enri­co S. zu Tode

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff) Die Män­nern auf der Anklage­bank ver­heim­lichen ihre Gesin­nung nicht. Daniel
S. etwa, den der Staat­san­walt für einen “gefährlichen Intensiv-Kriminellen”
hält, hat sich den Schädel glatt rasiert. Er trägt ein Sweat­shirt mit einem
in der recht­sradikalen Szene typ­is­chen Auf­druck. Das Opfer Enri­co S.
hinge­gen war in der Berlin­er Straße von Frank­furt (Oder) als Punk bekannt.
Doch der Mord soll nicht poli­tisch motiviert gewe­sen sein. Das Opfer “war
ein­fach zur falschen Zeit am falschen Ort”, sagt Gräbert. 

Es war die Nacht zum 29. März dieses Jahres. Das Trio traf sich in der
Woh­nung von Mar­co S. Dort sollte der 29-Jährige auf seine bei­den kleinen
Kinder auf­passen, während seine Frau in der Klinik das dritte Baby
erwartete. Die drei Män­ner feierten “mit viel Alko­hol die Freilas­sung des
jün­geren Brud­ers aus dem Gefäng­nis”, sagt Gräbert. 

Die Fre­undin von Daniel S. rief an und teilte mit, sie sei von einem
Mit­be­wohn­er “begrap­scht” wor­den. Die drei Täter macht­en sich auf, die Tat zu
süh­nen. Sie trat­en, so schildert es der Richter, die Woh­nungstür ein, hinter
der sie den “Grap­sch­er” ver­muteten. Doch sie trafen auf Enri­co S., der in
der Woh­nung seinen Rausch auss­chlief. “Noch bevor der junge Mann zu sich
kom­men kon­nte, wurde er geschla­gen und getreten”, sagt Gräbert. Enri­co S.
kon­nte sich nicht mehr wehren. Auch nicht, als der 110 Kilo­gramm schwere
Stephan B. immer wieder auf ihn sprang. Schließlich stach ein­er der Männer
ein Mess­er in Enri­cos linkes Bein. 

Mit der Geld­börse des Opfers, einem Handy und ein­er Spielkon­sole verließen
die Täter die Woh­nung, ließen den schw­er Ver­let­zten zurück. Doch als sie
eine Kred­itkarte in der Geld­börse fan­den, dreht­en sie um, um die
Geheim­num­mer zu erpressen. In der Woh­nung stachen sie auf das rechte Bein
Enri­cos ein. Doch der rührte sich nicht mehr. Der jüng­ste des Trios hielt
ihm das Mess­er an den Kopf, um ihn zu töten. Doch mit den Worten, lass, der
stirbt sowieso, sei Stephan B. von dieser Tat abge­hal­ten wor­den, sagt der
Richter. “Er hat sich dann eine Met­all­stange geholt und sie dem Opfer
dreimal mit voller Wucht auf den Kopf geschla­gen”, sagt Gräbert. Er habe ihn
umbrin­gen wollen, um zu ver­hin­dern, dass Enri­co S. zur Polizei geht. “Die
Brüder haben die Woh­nung ver­lassen, das ist Mord aus Unter­las­sung”, so
Gräbert. 

Undine Wey­ers, die Anwältin der Mut­ter Enri­cos, sagt, es sei nicht nur für
die Mut­ter bit­ter. Das Opfer hin­ter­lässt einen fün­fjähri­gen Sohn.” 

Punker bru­tal zu Tode geprügelt

Die drei Täter erhal­ten hohe Haftstrafen

(MAZ, Rose Black) FRANKFURT (ODER) “Das Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort”, sagte
Richter Ulrich Gräbert gestern in der Urteilsverkün­dung vor dem Landgericht
Frank­furt (Oder). Wegen Mordes, ver­suchter schw­er­er räu­berisch­er Erpressung,
schw­erem Raub und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­hängte das Gericht
gestern hohe Haft­strafen gegen die drei Angeklagten, die einen Wehrlosen
bru­tal geschla­gen hat­ten, so dass ihr Opfer an den Fol­gen der Gewaltorgie
ver­starb. Der Haupt­täter Stephan B. (20) wurde zu ein­er Jugend­strafe von
acht Jahren, Daniel S. (21) zu sieben Jahren Jugend­strafe und sein Bruder
Mar­co S. (29) zu zwölf Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt. 

Ein “gemein­schaftlich began­gener Mord”

Was war geschehen? Die Täter stür­men am 28. März dieses Jahres eine Wohnung
und find­en dort einen Mann schlafend auf dem Sofa. Sie schla­gen auf ihn ein,
treten ihn und stoßen ihm ein Mess­er in den Ober­schenkel. Dann greifen sie
sich Geld­börse, Handy und Playsta­tion und gehen in eine darüber liegende
Woh­nung. Für ihr Opfer, Enri­co Sch., ist das Mar­tyri­um noch nicht vorbei.
Nach ein­er Weile geht ein­er der Män­ner wieder nach unten. Als er hört, dass
der 25-Jährige röchelt, holt er seine Fre­unde. Ein­er schlägt mit einem
Met­all­stock auf den Kopf des Opfers ein. Erst dann ver­lassen sie endgültig
die Woh­nung. Enri­co Sch., der dort zur Unter­mi­ete lebte, wird erst nach
Mit­ter­nacht gefun­den und in das Klinikum Frankfurt/Oder gebracht. Stunden
später — am 29. März 2003 — stirbt er. 

“Es sieht so aus, als sollte hier mit allen Mit­teln ein Men­sch erledig
t
wer­den”, so Staat­san­walt Christoph Schüler. Über drei Monate hat­te das
Gericht ver­han­delt. Die Angeklagten sind geständig. Viel nutzt das nicht.
Alle hat­ten getrunk­en: Wein­brand, Bier, Wod­ka. Ihre Erin­nerun­gen sind
bruch­stück­haft. Und so kann es über ihr Motiv nur Mut­maßun­gen geben. Bekannt
ist nur der Anlass für das Ver­brechen. Die Drei hat­ten sich in Mar­co S.
Woh­nung getrof­fen, als ein Anruf kam: Die Fre­undin seines Brud­ers erzählte,
sie sei von einem Kumpel belästigt wor­den. Ohne zu über­legen, verteilte
Mar­co S. Mess­er, gab seine zwei Kleinkinder in die Obhut eines Freundes,
dann zogen sie los. Aus unerfind­lichem Grund waren sie überzeugt, der
“Grab­sch­er” müsse sich in der Woh­nung, die unter der der Fre­undin liegt,
aufhal­ten. Als sie ihn nicht antrafen, schlu­gen sie willkür­lich auf ihr
Opfer ein. Für den Staat­san­walt ein “gemein­schaftlich began­gener Mord”, aber
nicht recht­sex­trem­istisch motiviert. Das sieht die Mut­ter des Opfers anders:
Enri­co war Punk, als poli­tisch links ste­hend zu erken­nen. Darum musste er
ster­ben, sagte ihre Anwältin. 

Täter gehören zur recht­en Szene

Von der Hand zu weisen ist das nicht. Die Angeklagten, in Frank­furt (Oder)
aufgewach­sen — alle haben nur einen Förder­schu­la­b­schluss -, gehören zur
recht­en Szene, sind ein­schlägig vorbe­straft: Dieb­stahl, Raub, gefährliche
Kör­per­ver­let­zung, recht­sex­treme Pro­pa­gan­da. Ihre Haare tra­gen sie kurz
geschoren. Aus der Unter­suchung­shaft schrieb ein­er von ihnen einen Drohbrief
nach draußen: “Die Bewe­gung ist überall!” 

Ein zweites Ver­fahren kann diesem fol­gen: Ermit­telt wird gegen einen Arzt
der Ret­tungsstelle des Frank­furter Klinikums. Er hat­te keinen zweiten
Facharzt hinzuge­zo­gen und Enri­co Sch. nicht auf die Inten­sivs­ta­tion verlegt.
Ob es eine Chance gegeben hätte, sein Leben zu ret­ten, sei fraglich, so ein
medi­zinis­ch­er Gutachter. 

Zwölf Jahre Haft für bru­tal­en Mord an einem Punk

Drei Män­ner folterten 25-Jähri­gen zu Tode Gericht sah keine Anze­ichen für
poli­tisch motivierte Straftat

(Tagesspiegel, San­dra Dassler) Frank­furt (Oder). Ungerührt, fast ein wenig tri­um­phierend nehmen die drei
Män­ner auf der Anklage­bank das Urteil hin. Die ihnen gegenüber sitzende,
ver­härmt wirk­ende Frau kann hinge­gen kaum ihre Ent­täuschung ver­ber­gen: “Ich
bin schock­iert”, sagt sie später: “So milde Strafen. Dabei haben sie meinen
Sohn auf bru­tal­ste Weise ermordet.” 

Der 29-jährige Mar­co S. muss zwölf Jahre hin­ter Git­ter. Sein 21-jähriger
Brud­er Daniel erhielt eine Jugend­strafe von sieben Jahren, Stephan B. (20)
eben­falls eine Jugend­strafe von acht Jahren Haft. Das Landgericht Frankfurt
(Oder) befand die drei Män­ner gestern des gemein­schaftlichen Mordes für
schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 29. März
dieses Jahres den 25-jähri­gen Enri­co S. so mas­siv mis­shan­del­ten, dass er
wenig später verblutete. 

Das Opfer hat­te sich zufäl­lig in der Woh­nung eines Bekan­nten aufgehalten.
Dieser hat­te ange­blich die Fre­undin eines der drei Schläger “belästigt”.
Deshalb drangen die drei in seine Woh­nung ein, um ihm einen Denkzettel zu
ver­passen und seine Playsta­tion zu stehlen. Doch der Gesuchte war nicht zu
Hause. Nur Enri­co S. schlief betrunk­en auf ein­er Couch. Die Män­ner schlugen
immer wieder auf ihn ein — mit Fäusten, Bier­flaschen, ein­er Kaf­feekanne. Sie
stachen mit Messern in seinen Unter­schenkel und ließen ihn dann
blutüber­strömt liegen. Aus der Woh­nung entwen­de­ten sie die begehrte
Playsta­tion, ihrem Opfer nah­men sie das Porte­mon­naie ab. Als sie darin eine
EC-Karte fan­den, kehrten sie zu Enri­co S. zurück, um ihm die PIN-Num­mer zu
ent­lock­en. Doch der Bewusst­lose war auch mit weit­eren Messer­stichen nicht
mehr zum Reden zu brin­gen. “Der stirbt sowieso”, sagte ein­er der Schläger.
Dann macht­en sie sich aus dem Staub. 

Von ein­er “Gewal­torgie ohne Beispiel” hat­te der Staat­san­walt gesprochen. Der
Vor­sitzende Richter ging in der Urteils­be­grün­dung auch auf das Umfeld der
Tat in einem Frank­furter Neubauge­bi­et ein. “Die Nach­barn, die das Geschehen
mit­beka­men, macht­en die Türen zu und stell­ten die Fernse­her lauter”, sagte
er. Anwältin Undine Wey­ers, die Enri­cos Mut­ter als Neben­klägerin vertrat,
hat­te in ihrem Plä­doy­er darauf hingewiesen, dass die Täter der rechten
Skin­head­szene ange­hörten und sich ihr Opfer — einen Punk — bewusst
aus­gewählt hät­ten. Das Gericht sah aber keine Anze­ichen für eine politisch
motivierte Straftat — auch wenn die “rechte Gesin­nung der Täter nicht zu
überse­hen war.”

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