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Im Krankenhaus provoziert und einen Arzt leicht verletzt

Pren­zlau (ipr) 31.7.2008: Gestern wurde der Tem­plin­er Chris­t­ian W. vom Amts­gericht Pren­zlau wegen Belei­di­gung und Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Frei­heitsstrafe von sieben Monat­en ohne Bewährung verurteilt.

Der 21-jährige Angeklagte wurde aus dem Gefäng­nis in den Gerichtssaal gebracht. Er befind­et derzeit in Unter­suchung­shaft, weil er verdächtigt wird am Mon­tag let­zter Woche in Tem­plin gemein­sam mit dem 18-jähri­gen Sven P., den 55-jähri­gen Bernd K. auf bru­tale Weise getötet zu haben.

Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass Chris­t­ian W. am 2. Jan­u­ar 2008 in der Notauf­nahme des Stadtkranken­haus­es Tem­plin einen Mann belei­digt und ihn anschließend an die Wand gestoßen hat. Es soll dabei das Wort „Wichser“ gefall­en sein.

Chris­t­ian W. war laut Polizeibericht am Vor­mit­tag des 2. Jan­u­ar in der Notauf­nahme erschienen und gab an, gesund­heitliche Prob­leme zu haben. Den Warter­aum ver­ließ er nach kurz­er Zeit. Ein Arzt des Haus­es ver­wies ihn der Behand­lungsräume. Daraufhin belei­digte ihn der junge Mann und schub­ste ihn. Der geschädigte prallte gegen eine Wand und stürzte. Dabei zog er sich Hautab­schür­fun­gen zu.

Warum das Urteil so streng aus­ge­fall­en ist, wollte der zuständi­ge Richter gegenüber „gegenrede.info“ nicht erläutern. Auch die Staat­san­waltschaft war zu kein­er größeren Stel­lung­nahme bere­it. Möglicher­weise spielte das erhe­bliche Vorstafen­reg­is­ter des Angeklagten dabei eine Rolle, und dass Chris­t­ian W. zur Tatzeit noch unter Bewährung stand.

Auch der Anwalt von Chris­t­ian W. wollte sich nicht zu der Urteils­be­grün­dung äußern und war ohne Rück­sprache mit seinem Man­dan­ten zu kein­er Stel­lung­nahme bere­it. Bei Chris­t­ian W. hat­te das Amts­gericht Bad Freien­walde im ver­gan­genen Jahr die Strafen für mehrere Delik­te zu ein­er Haft von drei Jahren und vier Monat­en zusam­menge­zo­gen. Kurz darauf wurde der schon länger ein­sitzende W. auf Bewährung freige­lassen. Bei den aufge­lis­teten Delik­ten han­delt es sich um schwere Brand­s­tiftung, gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Volksver­het­zung, Dieb­stahl und Tierquälerei.

Der aktuelle Fall spielte im Rah­men dieses Prozess­es keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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