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In der V‑Mann-Affäre werfen Politiker aus BRB den Berliner Behörden mangelnde Abstimmung vor

POTSDAM Die Verärgerung über die durch Berlin­er Behör­den geplante Ent­tar­nung eines märkischen V‑Manns ist immens. “Ich bin stinksauer”, erregte sich Dierk Home­y­er. Der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der bran­den­bur­gis­chen CDU-Land­tags­frak­tion forderte gestern von der poli­tis­chen Führung in Berlin eine schnelle Aufk­lärung der “mys­ter­iösen Hin­ter­gründe”. Dass das Ver­hal­ten der Berlin­er “durch und durch nicht in Ord­nung” gewe­sen sei, kri­tisierte auch der Vor­sitzende der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion, Christoph Schulze (SPD).

Der Sprech­er der SPD-Frak­tion im Pots­damer Land­tag, Ingo Deck­er, warf den Berlin­er Behör­den vor, sich “wie ein Ele­fant im Porzel­lan­laden” aufge­führt zu haben. Für wenige beschlagnahmte CDs, die nun als Fah­n­dungser­folg präsen­tiert wür­den, habe man einen V‑Mann “ver­bren­nen” lassen, schimpfte Deck­er. Das sei “ein Pyrrhussieg” und eine “polizeiliche Panne, weil es an der unbe­d­ingt erforder­lichen Abstim­mung mit Bran­den­burg mangelte”. 

Den Vor­würfe der man­gel­nder Absprache wies die Sprecherin der Berlin­er Staat­san­waltschaft, Ari­ane Faust, zurück. Die Anklage­be­hörde müsse ein­greifen, wenn sie von straf­baren Hand­lun­gen erfahre. Eine Absprache über Durch­suchungsak­tio­nen mit anderen Behör­den sei außer­dem im Gesetz nicht vorge­se­hen und würde den Ermit­tlungser­folg gefährden. 

Der als V‑Mann ent­tarnte Tilo S. befind­et sich in Unter­suchung­shaft. Vorge­wor­fen wer­den ihm neben Volksver­het­zung die Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen sowie das Ver­wen­den von Kennze­ichen dieser Organ­i­sa­tio­nen, teilte Faust mit. Eine Anklage gegen S. sei noch nicht for­muliert. Laut Staat­san­waltschaft “muss jet­zt zunächst ein­mal das Beweis­ma­te­r­i­al aus­gew­ertet wer­den”, das vor allem bei der Durch­suchung der Woh­nung von S. sichergestellt wurde. 

Der Umgang mit V‑Männern ist heikel. Grund­sät­zlich muss der Ver­fas­sungss­chutz einen straf­fäl­li­gen V‑Mann sofort abschal­ten. Für Bagatell­straftat­en gibt es Aus­nah­meregelun­gen. Um den Erfolg von Ermit­tlun­gen nicht zu gefährden, kann der Geheim­di­enst den Spitzel anzeigen, während danach die Staat­san­waltschaft die Ermit­tlun­gen ruhen lässt. Aufgenom­men wer­den sie wieder nach dem Ende der Oper­a­tion. Dabei ist abzuwä­gen, ob der V‑Mann die Straftat bege­hen musste, um die Aktion nicht zu gefährden. In den Fällen wird das Ver­fahren in der Regel eingestellt und der Spitzel nicht verurteilt. 

Vor dem Hin­ter­grund erscheint es zweifel­haft, dass die Berlin­er Jus­tiz zu dem Zeit­punkt gegen Tilo S. vorge­hen musste. Immer­hin sollte sein Wis­sen zur Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Rings neon­azis­tis­ch­er Musikhändler genutzt werden. 

Der 27-Jährige befind­et sich in Lebens­ge­fahr. “Wenn der rauskommt, ist der Mann tot”, betonte ein Insid­er. Beson­ders gefährlich lebten ent­tarnte V‑Männer, die in der organ­isierten Krim­i­nal­ität sowie der straff organ­isierten recht­sex­tremen Szene einge­set­zt wer­den, wo “richtig viel Geld” ver­di­ent wird — wie im Han­del mit ver­bote­nen Nazi-CDs. 

Zu sein­er Sicher­heit soll S. in einem Per­so­n­en­schutzpro­gramm betreut wer­den. Das bran­den­bur­gis­che Lan­deskrim­i­nalamt soll ihm eine neue Iden­tität, eine Arbeit sowie eine Woh­nung beschaf­fen. Die Kosten für diese Ver­schleierung im Inland betra­gen etwa 40 000 Euro im Jahr. Ein Unter­tauchen im Aus­land ist zwei- bis dreimal teurer.

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