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In Frankfurt beginnen drei spektakuläre Prozesse

(Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Was für Men­schen müssen das sein, die zwei wehrlose Män­ner bei lebendi­gem Leibe ver­bren­nen? Diese Frage soll an diesem Dien­stag ein psy­chi­a­trisch­er Gutachter vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) beant­worten. Dort müssen sich seit Dezem­ber zwei 30 und 40 Jahre alte mut­maßliche Mörder und ihre zwei 36 und 20 Jahre alte Helfer ver­ant­worten. Die Angeklagten sollen am 17. Mai 2004 in Buck­ow (Märkisch-Oder­land) nach einem Zechge­lage in die Woh­nung ihrer Opfer einge­drun­gen sein, einen der Män­ner bewusst­los gefoltert und ihn zusam­men mit seinem Fre­und, der mit der Polizei gedro­ht hat­te, in einem Wald angezün­det haben. Tat­mo­tiv: Die mut­maßlichen Mörder woll­ten das eine Opfer für eine ange­bliche Verge­wal­ti­gung bestrafen. Unklar ist, ob der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz schon am 9. Feb­ru­ar das Urteil verkün­den wird. 

Noch zwei weit­ere eben­so grausame Ver­brechen ste­hen in den näch­sten zwei Wochen in Frank­furt zur Ver­hand­lung an — auch dort führt Dielitz den Vor­sitz. So begin­nt am 10. Feb­ru­ar der Prozess gegen drei 21, 23 und 29 Jahre alte Män­ner und zwei 25 und 21 Jahre alte Frauen. Nach Angaben eines Gerichtssprech­ers vom Mon­tag sollen sie am 5. Juni 2004 einen 23-jähri­gen Mann verge­waltigt und in Todes­ge­fahr gebracht haben. Die Peiniger über­fie­len Gun­nar S. auf der Straße, ver­schleppten ihn in eine Woh­nung und folterten ihn. Laut Anklage zwan­gen sie ihn, Vogelkot zu essen und Spülmit­tel zu trinken. Sie trak­tierten ihn mit einem Bügeleisen, drück­ten glühende Zigaret­ten auf ihm aus und verge­waltigten ihn mit diversen Gegen­stän­den. “Die Tor­tur dauerte zweiein­halb Stun­den”, so der Gerichtssprecher. 

Ärzte stell­ten bei Gun­nar S. Rip­pen­brüche, Ver­bren­nun­gen und einen Dar­m­durch­bruch fest. Ein kün­stlich­er Dar­maus­gang musste gelegt wer­den. “Ohne Oper­a­tion wäre er mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahrschein­lichkeit verblutet”, sagte der Sprech­er. Rache nan­nten die Män­ner, die stadt­bekan­nte Neon­azis sein sollen, als Motiv. “Das Opfer soll sich ein­er Frau sex­uell genähert haben. Und das störte wohl den 29-jähri­gen Angeklagten”, so der Gerichtssprech­er. Das Urteil soll am 11. März gesprochen wer­den. Laut Opfer­per­spek­tive ist Gun­nar S. seit dem Über­fall psy­chisch am Ende. Er werde die Tat wohl niemals verkraften. 

Mann in Brand gesteckt 

Am 15. Feb­ru­ar begin­nt der Prozess gegen zwei 19 und 23 Jahre alte Män­ner aus Beeskow (Oder-Spree) wegen ver­sucht­en Mordes. Sie sollen laut Gericht am 16. Juni 2004 “heimtück­isch, grausam und aus niederen Beweg­grün­den” ver­sucht haben, einen Obdachlosen zu töten. Jür­gen W. lag auf ein­er Bank im Beeskow­er Stadt­park. Die Angeklagten sollen den schlafend­en Mann nach Geld durch­sucht haben. “Aus Verärgerung darüber, dass sie nichts fan­den, beschlossen sie, ihr Opfer zu töten”, so der Sprech­er. Zuerst hät­ten die Angeklagten vorge­habt, den 35-Jähri­gen mit einem Schrauben­zieher zu erstechen. Doch dann habe man sich geeinigt, das arglose Opfer in Brand zu steck­en. Die Män­ner sollen die Flam­men ihrer Feuerzeuge an den aus syn­thetis­chem Mate­r­i­al beste­hen­den und damit leicht ent­flamm­baren Anorak von Jür­gen W. gehal­ten haben. “Die Angeklagten sahen noch, wie das Feuer den gesamten Oberkör­p­er erfasste”, so der Gerichtssprech­er. Ein Zeuge hat­te die Flam­men mit ein­er Jacke erstickt. Jür­gen W. erlitt schwere Ver­bren­nun­gen. 35 Prozent der Haut seines Oberkör­pers ver­bran­nten. Das Urteil soll am 15. März fallen.

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