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InformantIn des LKA in Frankfurter linker Szene

(Soli­gruppe Frank­furt (Oder)) In der Nacht vom 5. auf den 6. Sep­tem­ber 2004 kam es in Frank­furt (Oder) zu einem Bran­dan­schlag auf den Wahlkampf­bus des bran­den­bur­gis­chen Wirtschaftsmin­is­ters Ulrich Jung­hanns (CDU). Die Ermit­tlun­gen in dieser Sache hat das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Bran­den­burg über­nom­men. Dass sich die Ermit­tlun­gen dabei offen­bar auss­chließlich gegen die Frank­furter linke Szene richt­en, zeigen zahlre­iche Vor­ladun­gen, die Per­so­n­en in den zurück­liegen­den Monat­en erhal­ten haben. Wer den her­zlichen Ein­ladun­gen nicht gefol­gt ist, erhielt promt eine Ladung von der Staatsanwaltschaft. 

Derzeit ver­sucht das LKA Eltern von Per­so­n­en vorzu­laden, denen offen­bar eine Beteili­gung an dem Bran­dan­schlag zur Last gelegt wird. Inzwis­chen ist auch bekan­nt gewor­den, dass das LKA mit hohem Aufwand Per­so­n­en observiert hat, um her­auszufind­en, mit welchen anderen Per­so­n­en diese in Kon­takt stehen.

Dazu der Press­esprech­er der Soli­gruppe Frank­furt (Oder) Sebas­t­ian Fech­n­er: „Offen­bar geht es den Behör­den um eine akribis­che Durch­leuch­tung und Dif­famierung der linken Szene Frank­furts. Auf­gabe der Soli­gruppe Frank­furt (Oder) wird es sein, dieser ver­sucht­en Ein­schüchterung poli­tisch mißli­biger Per­so­n­en ent­ge­gen­zuwirken, um weit­er­hin linke Poli­tik in der Oder­stadt möglich zu machen.“

Welche Brisanz die Ermit­tlun­gen haben, zeigt auch der Umstand, dass von Beginn an die Bun­de­san­waltschaft von den Ermit­tlungsergeb­nis­sen unter­richtet wird. Eine Über­nahme des Ver­fahrens hat­te der Gen­er­al­bun­de­san­walt jedoch zunächst abgelehnt, weil nach sein­er Ein­schätzung keine Anhalt­spunk­te für eine Vere­ini­gung vorliegen.

Der Ermit­tlungsaufwand den das LKA seit einem Jahr betreibt, ist in seinen vollen Aus­maßen noch nicht abzuse­hen. Bekan­nt gewor­den ist jet­zt aber, dass sich das LKA bei seinen Ermit­tlun­gen seit ger­aumer Zeit einer/eines Infor­man­tIn bedi­ent, die/der offen­bar Zugang zur Frank­furter linken Szene hat. So find­en sich in den Akten Aus­sagen der/des Infor­man­tIn, die darauf gerichtet sind, einzelne Per­so­n­en zu belas­ten. Der Umfang dieser Aus­sagen ist derzeit nicht abschätzbar.

Krim­i­nal­isierung von AntifaschistenInnen

(Rote Hil­fe Frank­furt (Oder)) Seit etwa einein­halb Jahren ermit­telt in Frank­furt (Oder) das 2. Kommissariat
der Krim­i­nalpolizei, zuständig für poli­tisch motivierte Straftat­en, gegen
Per­so­n­en, die der örtlichen linken Szene zugerech­net wer­den. Die Polizei hat
ins­ge­samt etwa 30 Sachver­halte aus den let­zten drei Jahren, überwiegend
Sachbeschädi­gun­gen, zum Anlass genom­men, um gegen offen­bar willkürlich
aus­gewählte Per­so­n­en vorzuge­hen und diese mit verschiedensten
Ermit­tlungsmeth­o­d­en einzuschüchtern. Die Betrof­fe­nen sind immer die gleichen.
Was diese Per­so­n­en verdächtig macht, bleibt bis heute ein Geheim­nis der
Ermittlungsbehörden.

Nach monate­lan­gen Ermit­tlun­gen sind die Kon­struk­tio­nen der Krim­i­nal­is­ten wie
Karten­häuser in sich zusam­menge­fall­en. Die Aktenein­sicht durch die beauftragte
Recht­san­wältin hat ergeben, dass sämtliche Vor­würfe halt­los sind. Die
Kon­struk­te der Ermit­tlungs­be­hör­den beruhen auf Ver­mu­tun­gen und Spekulationen.
Fol­gerichtig musste im Som­mer 2005 eine ganze Rei­he von Ver­fahren eingestellt
wer­den. Inzwis­chen sind bis auf wenige Aus­nah­men fast alle Verfahren
eingestellt.

Die Ver­fahren waren von Ermit­tlungs­maß­nah­men gekennze­ich­net, die von Amts- und
Landgericht für rechtswidrig erk­lärt wur­den. Dies betrifft
erken­nungs­di­en­stliche Maß­nah­men, DNA-Ent­nah­men und Haus­durch­suchun­gen. So
soll­ten erken­nungs­di­en­stliche Maß­nah­men durchge­führt und DNA ent­nom­men werden,
obwohl Ver­gle­ichsspuren nicht vorhan­den waren. Die vom Amts­gericht zunächst
genehmigte Durch­suchung ist vom Landgericht für rechtswidrig erk­lärt worden,
weil ein entsprechen­der Tatver­dacht gegen den Betrof­fe­nen nicht vorgele­gen hat
und die Ermit­tlun­gen gän­zlich auf Mut­maßun­gen basierten. Ziel der Durchsuchung,
so das Landgericht, sei offen­bar die Suche nach Zufalls­fun­den gewe­sen. Dies sei
jedoch klar rechtswidrig.

Derzeit ermit­telt darüber hin­aus das Lan­deskrim­i­nalamt wegen eines
Bran­dan­schlages auf den Wahlkampf­bus des bran­den­bur­gis­chen Wirtschaftsministers
Ulrich Jung­hanns (CDU). Offen­bar richt­en sich die Ermit­tlun­gen von Beginn an
gegen die Frank­furter linke Szene. So beka­men mehrere Per­so­n­en, die dieser
Szene zugerech­net wer­den, Vor­ladun­gen zu Zeu­gen­vernehmungen, ohne dass
erkennbar ist, was diese Per­so­n­en bezeu­gen sollen kön­nen. Dass auch diese
Verdäch­ti­gun­gen über Ver­mu­tun­gen und Speku­la­tio­nen nicht hin­aus­ge­hen, zeigt
deut­lich der Umstand, dass die betrof­fe­nen Per­so­n­en bis heute nicht offiziell
über die gegen sie erhobene Beschuldigung informiert wur­den. Vielmehr forscht
das LKA mit Obser­va­tio­nen und dem Ein­satz ein­er Informantin/eines Informanten
die Frank­furter linke Szene aus. Ob dies zur Aufk­lärung der Brandstiftung
beiträgt, darf bezweifelt wer­den. Hier geht es wohl vielmehr darum, die
Betrof­fe­nen einzuschüchtern und auf­grund der inzwis­chen entstandenen
Anwalt­skosten finanziell zu ruinieren.

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