Am 1.1.2005 tritt das “Zuwanderungsgesetz” in Kraft. Dazu bietet der Flüchtlingsrat Brandenburg eine 2‑tägige Schulung mit Herrn Stefan Keßler an.
Themen werden sein:
Kurzüberblick über da Zuwanderungsgesetz
Die neuen Aufenthaltstitel
Der neue Flüchtlingsbegriff in § 60 Abs. 1 AufenthG
Die Abschiebungshindernisse in § 60 Abs. 2–7 AufenthG
Wichtige Änderungen im Asylverfahren
Die Härtefallregelung in § 23a AufenthG
Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis — der § 25 AufenthG
Die übergangsvorschriften
Weitere Themen werden sich im Laufe des Seminars ergeben und können wenn möglich mit behandelt werden.
Referent:
Stefan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Deutschland
Ort:
Jugendherberge Potsdam, Schulstr. 9,
14482 Potsdam-Babelsberg (direkt an der S‑Bahn)
Datum:
Freitag, 26.11.2004, 10–16 Uhr
Samstag, 27.11.2004, 10–14 Uhr
Kosten: Keine
Anmeldung:
Bitte unbedingt anmelden bis 19.11.2004
per Telefon , Fax, email unter Angabe
des Namens und der Erreichbarkeit :
Tel/Fax: 0331 — 716 499
fluechtlingsratbrb@jpberlin.de
Bitte den Text des Zuwanderungsgesetzes mitbringen, weitere Materialien werden verteilt.