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Infos zum Zuwanderungsgesetz

Am 1.1.2005 tritt das “Zuwan­derungs­ge­setz” in Kraft. Dazu bietet der Flüchtlingsrat Bran­den­burg eine 2‑tägige Schu­lung mit Her­rn Ste­fan Keßler an. 

The­men wer­den sein: 

Kurzüberblick über da Zuwanderungsgesetz

Die neuen Aufenthaltstitel

Der neue Flüchtlings­be­griff in § 60 Abs. 1 AufenthG

Die Abschiebung­shin­dernisse in § 60 Abs. 2–7 AufenthG

Wichtige Änderun­gen im Asylverfahren

Die Härte­fall­regelung in § 23a AufenthG

Von der Dul­dung zur Aufen­thalt­ser­laub­nis — der § 25 AufenthG

Die übergangsvorschriften 

Weit­ere The­men wer­den sich im Laufe des Sem­i­nars ergeben und kön­nen wenn möglich mit behan­delt werden. 

Referent:

Ste­fan Keßler, Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Deutschland 

Ort:

Jugend­her­berge Pots­dam, Schul­str. 9,
14482 Pots­dam-Babels­berg (direkt an der S‑Bahn)

Datum:

Fre­itag, 26.11.2004, 10–16 Uhr

Sam­stag, 27.11.2004, 10–14 Uhr

Kosten: Keine 

Anmeldung:

Bitte unbe­d­ingt anmelden bis 19.11.2004
per Tele­fon , Fax, email unter Angabe
des Namens und der Erreichbarkeit :
Tel/Fax: 0331 — 716 499
fluechtlingsratbrb@jpberlin.de

Bitte den Text des Zuwan­derungs­ge­set­zes mit­brin­gen, weit­ere Mate­ri­alien wer­den verteilt.

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