Jeder sechste Brandenburger im Fahndungs-Raster
(Lausitzer Rundschau) Fast jeder sechste Brandenburger wird durch die Rasterfahndung erfasst. Gestützt auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde seien mehr als 460 000 Datensätze an das Landeskriminalamt zur Auswertung übermittelt worden, antwortete Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) jetzt
auf parlamentarische Anfrage.
Es wurde allerdings noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Zusammenhang mit der Rasterfahndung haben bisher fünf Betroffene beim LKA Beschwerde eingelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung verletzt. Klagen bei den Gerichten seien dagegen bisher nicht eingegangen. Die Rasterfahndung in Brandenburg wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeleitet. Die Polizei verspricht sich dadurch, mutmaßliche “Schläfer” aus der Terrorszene aufzugreifen. Die Maßnahmen dauern laut Schönbohm weiter an.
Der brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte kürzlich den umgehenden Abbruch der Rasterfahndung gefordert. Mit höchster Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass keine so genannten Schläfer enttarnt werden.
Keine “Schläfer” in Brandenburg gefunden
POTSDAM (DDP/Berliner Morgenpost) Die Rasterfahndung nach terroristischen Schläfern hat in Brandenburg bisher zu keinem einzigen Ermittlungsverfahren geführt. Doch dauere «die Maßnahme noch an», sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage. Nach den Anschlägen vom 11. September seien die Datensätze von 460 270 Brandenburgern ans Landeskriminalamt übergeben worden. Davon hätten 27 683 Personen den «Rasterkriterien» entsprochen. Die anderen Daten seien gelöscht worden.
Jeder Sechste kam in Rasterfahndung
Fünf Beschwerden liegen vor
POTSDAM (DPA/ Berliner Zeitung) Fast jeder sechste Brandenburger wird nach Angaben von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) durch die Rasterfahndung erfasst. Gestützt auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde seien mehr als 460 000 Datensätze an das Landeskriminalamt (LKA) zur Auswertung übermittelt worden, sagte Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Es wurde allerdings noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Fünf von der Rasterfahndung Betroffene hätten beim LKA Beschwerde eingelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Klagen bei den Gerichten seien bisher nicht eingegangen. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeleitet, um mutmaßliche “Schläfer” aufzugreifen. Die Maßnahmen dauern laut Schönbohm weiter an. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte den schnellen Abbruch der Rasterfahndung gefordert.