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Drei Verurteilungen im Prozess gegen Wittstocker Nazis

Der Prozess gegen Witt­stock­er Nazis vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht endete heute mit drei Verurteilun­gen und einem Freis­pruch. Nach ins­ge­samt vier Ver­hand­lungsta­gen sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die Brüder Den­nis und Daniel E. sowie der Neustre­litzer Karsten S. der “gemein­schaftlichen ver­sucht­en gefährlichen Kör­per­ver­let­zung” und des Haus­friedens­bruch­es schuldig gemacht haben. 

 

Zur Erin­nerung: Unter dem Ruf “Wo ist der Neger” war im Mai 2001 eine Gruppe Neon­azis in eine Woh­nung einge­drun­gen, in der sich ein dunkel­häutiger Jugendlich­er und sein Fre­und — der Woh­nungsin­hab­er — aufhiel­ten. Zuvor hat­ten sie in der darunter liegen­den Woh­nung gefeiert und Naz­imusik (u.a. “Her­ren­rasse” von “Macht und Ehre”) gehört. Der Dunkel­häutige flüchtete sich aus Angst auf den Balkon, ver­suchte her­abzuk­let­tern, stürzte dabei aus dem drit­ten Stock und zog sich Ver­let­zun­gen zu, wegen der er mehrere Tage im Kranken­haus ver­brin­gen musste. Der Woh­nungsin­hab­er wurde verprügelt. 

 

Karsten S. wurde zu einem Jahr und einem Monat Gefäng­nis verurteilt — sein Vertei­di­ger Wol­fram Narath (ehe­ma­liger Chef der “Wik­ing Jugend”, er war u.a. auch Anwalt im Prozess wegen der tödlichen Guben­er Het­z­jagd) hat­te sich in seinem Plä­doy­er erdreis­tet, Freis­pruch zu fordern. Auch die Vertei­di­ger von Sven K. und Den­nis E. plädierten auf Freis­pruch. Den­nis E.(Jahrgang 1979) und Daniel E. (Jahrgang 1978) wur­den zu einein­halb bzw. einein­vier­tel Jahren verurteilt. Die Strafen wur­den alle­samt nicht zur Bewährung aus­ge­set­zt. Der Richter begrün­dete dies zum einen u.a. mit den ein­schlägi­gen Vorstrafen der Angeklagten, zum anderen bezog er sich auf einen Son­der­para­graphen, der Bewährungsstrafen auschließt, wenn dadurch sin­ngemäß for­muliert “das öffentliche Ver­trauen in die Recht­sprechung beein­trächtigt wer­den kön­nte”. Der vierte Angeklagte, Sven K. (Jahrgang 1978), wurde aus Man­gel an Beweisen freige­sprochen. Staat­san­walt Clement und die bei­den Neben­klagev­ertreter hat­ten für ihn zwei Jahre und vier Monate Gefäng­nis ohne Bewährung gefordert. Sie gin­gen davon aus, dass Sven K. am Tatort war und sich auch am Ver­prügeln des Woh­nungsin­hab­er beteiligte, aber von den Mitangeklagten gedeckt würde. Dass die Verurteil­ten in Revi­sion gehen wer­den bzw. Beru­fung ein­le­gen wer­den ist unbe­d­ingt zu erwarten. Die erneute Ver­hand­lung würde dann vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht stattfinden. 

 

Lei­der ver­säumte es der Richter, aus­re­ichend auf die ras­sis­tis­che Moti­va­tion der Täter einzuge­hen. Es war lediglich davon die Rede, dass den Angeklagten “die Haut­farbe des Geschädigten nicht passte”, der ide­ol­o­gis­che Hin­ter­grund der Neon­azis wurde unzure­ichend beleuchtet. 

 

Wie bei den vorherge­hen­den Prozesster­mi­nen war das Pub­likum wieder mit Nazis gespickt, die sich erneut gründlich daneben benah­men. Ein­er ver­suchte zu Beginn im Trep­pen­haus des Amts­gericht­es zu fil­men, das wurde ihm aber rel­a­tiv schnell von einem Jus­ti­zangestell­ten untersagt. 

 

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen:

 

21.03.02
Drit­ter Prozesstag

15.3.02
Zweit­er Prozesstag

06.03.02
Erster, gescheit­ert­er Verhandlungstag

25.02.02
Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive zum Prozess

11.11.01
Erster, sep­a­rater Prozess gegen Haupt­täter Den­nis S.

 

20.03.02
Ver­stärk­te Nazi-Aktiv­itäten in Wittstock

07.03.02
Nazis marschierten wieder durch Wittstock

16.02.02
Wieder Über­griff gegen Aus­län­der in Wittstock

10.12.01
1000 Kerzen­hal­terIn­nen gegen Rechts

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