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Julia S.-Verfahren eingestellt

(Hen­ri Kramer)
Im so genan­nten „Julia S.“-Verfahren ist das Ver­fahren gegen den mut­maßlichen Haupt­täter Patrick B. drei Jahre nach der Tat vom Pots­damer Landgericht eingestellt wor­den. Das sagte Frank Thie­mann, der Sprech­er des Gerichts, den PNN – und betonte: „Dies ist kein Freispruch.“

Der Fall „Julia S.“ hat­te im Som­mer 2005 für Bestürzung gesorgt, die Staat­san­waltschaft ermit­telte wegen ver­sucht­en Mordes von Link­sex­tremen an einem Neon­azi. Linke hat­ten den immer noch in der recht­en Szene aktiv­en Ben­jamin Oe. aus Fahrland vor dem Café Hei­der zusam­mengeschla­gen. Mit Julia S. saß eine der Verdächti­gen fünf Monate lang in Unter­suchung­shaft, es gab Proteste in der linken Szene. Sie wurde später zusam­men mit anderen am Pots­damer Landgericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Max­i­mal wur­den Bewährungsstrafen ver­hängt. Allerd­ings hob der Bun­des­gericht­shof das Urteil gegen Patrick B. in diesem Jahr auf, weil die Bewe­is­führung des Pots­damer Gerichts ein­er rechtlichen Über­prü­fung „nicht stand“ halte und ein „Rechts­fehler“ vorliege.

Die Ein­stel­lung sei allerd­ings nicht man­gels Beweisen, son­dern vor allem wegen der lan­gen Ver­fahrens­dauer vorgenom­men wor­den, sagte Thie­mann. Dadurch sei die zu erwartende Strafe nur noch ger­ing, „unab­hängig von der Wahrschein­lichkeit der Verurteilung.“

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