(Henri Kramer)
Im so genannten „Julia S.“-Verfahren ist das Verfahren gegen den mutmaßlichen Haupttäter Patrick B. drei Jahre nach der Tat vom Potsdamer Landgericht eingestellt worden. Das sagte Frank Thiemann, der Sprecher des Gerichts, den PNN – und betonte: „Dies ist kein Freispruch.“
Der Fall „Julia S.“ hatte im Sommer 2005 für Bestürzung gesorgt, die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Mordes von Linksextremen an einem Neonazi. Linke hatten den immer noch in der rechten Szene aktiven Benjamin Oe. aus Fahrland vor dem Café Heider zusammengeschlagen. Mit Julia S. saß eine der Verdächtigen fünf Monate lang in Untersuchungshaft, es gab Proteste in der linken Szene. Sie wurde später zusammen mit anderen am Potsdamer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Maximal wurden Bewährungsstrafen verhängt. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Patrick B. in diesem Jahr auf, weil die Beweisführung des Potsdamer Gerichts einer rechtlichen Überprüfung „nicht stand“ halte und ein „Rechtsfehler“ vorliege.
Die Einstellung sei allerdings nicht mangels Beweisen, sondern vor allem wegen der langen Verfahrensdauer vorgenommen worden, sagte Thiemann. Dadurch sei die zu erwartende Strafe nur noch gering, „unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung.“