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Junger Antifaschist vom Vorwurf der Gewaltdarstellung freigesprochen

Im Mai diesen Jahres wurde ein junger Antifaschist aus Pots­dam in Berlin
festgenom­men, weil er ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Good Night White Pride“
und einem aufge­druck­ten Bild trug. 

Der Ausspruch „Good Night White Pride“
stammt aus der so genan­nten Hard­core-Szene, einem poli­tis­chen Ableger der
Punk-Musik­be­we­gung. In dieser Hard­core-Szene etablierte sich in den 90er Jahren
die soge­nan­nte „Good Night, White Pride“-Bewegung, die sich gegen die
Ver­suche von Neon­azis richtete, die Hard­core-Szene zu unter­wan­dern und in ihr
Fuß zu fassen. „White Pride“ oder „White Pow­er“ ist dabei beson­ders bei weißen
Ras­sistin­nen und Ras­sis­ten in den USA ein beliebter Aus­druck ihres
Über­legen­heits­ge­fühls gegenüber Men­schen, die sie für min­der­w­er­tig halten.
Als Sym­bol wählte die Good Night White Pride-Bewe­gung eine Szene aus dem beim
Hard­core üblichen Tanzstil. Während die meis­ten Betra­ch­terIn­nen darin nur eine
Tanzszene sehen, welche die Able­hung der HC-Bewe­gung gegenüber Nazis und
Ras­sistIn­nen zum Aus­druck bringt, sah die Staat­san­waltschaft Berlin darin eine
„verkör­perte Darstel­lung grausamer oder unmen­schlich­er Gewalt gegen Menschen“. 

Diese Ver­fol­gung des anti­ras­sis­tis­chen „Good Night, White Pride“-Symbols reiht
sich damit in die aktuelle staatliche Ver­fol­gungswelle von Anti-Nazi-Symbolen
ein. So wurde vor kurzem der Besitzer eines linken Musikver­sandes wegen des
Verkaufs von durchgestrich­enen oder zer­schla­ge­nen Hak­enkreuzen in Stuttgart
verurteilt (nachzule­sen bei www.rote-hilfe.de). Auf vie­len antifaschistischen
Demon­stra­tio­nen, z.B. in Berlin, Leipzig oder Ham­burg wur­den ins­ge­samt hunderte
Nazigeg­ner­In­nen wegen des Tra­gens von zer­schla­ge­nen Hak­enkreuzen, dem „Good
Night White Pride“-Symbol oder anderen antifaschis­tis­chen Darstellungen
ver­haftet und angezeigt. 

Der betrof­fene Jugendliche aus Pots­dam zeigte sich über die Ein­leitung eines
Ermit­tlungsver­fahrens entsetzt:
„Ich wollte den öffentlichen Aufrufen fol­gen, gegen Recht­sex­trem­is­mus und
Ras­sis­mus offen Flagge zu zeigen. Jet­zt habe ich es getan und werde dafür
angezeigt, dass ich zu Gewalt­tat­en aufrufen würde – obwohl ich nie jemandem
etwas getan habe. Ich habe den Ein­druck, dass hier gezielt das Engage­ment gegen
Rechts ver­fol­gt wer­den soll.“ 

Der junge Mann erhob Beschw­erde gegen die dem Ermit­tlungsver­fahren vorausgehende
Beschlagnahme, das Ver­fahren durch­lief mehrere Instanzen. Doch am 26. August
entsch­ied das Landgericht Berlin: „Die
Gewalt­darstel­lung muss entwed­er eine Ver­her­rlichung oder Ver­harm­lo­sung der
grausamen oder unmen­schlichen Gewalt­tätigkeit zum Aus­druck brin­gen oder durch
die Art und Weise der Darstel­lung selb­st die Men­schen­würde ver­let­zen, etwa
indem sie Per­so­n­en oder Grup­pen als men­sche­nun­wert erscheinen lässt.
Diesen Anforderun­gen genügt der hier fragliche Auf­druck, der in stilisierter
Form eine Kampf­szene zwis­chen zwei Per­so­n­en zeigt, NICHT.“ Und weit­er: „Eine
Bil­li­gung grausamer oder unmen­schlich­er, mithin exzes­siv­er Gewalt­täigkeit als
Kampfmit­tel ist der hier fraglichen Abbil­dung auch unter Berücksichtigung
zwis­chen dem Text und der bildlichen Darstel­lung nicht zu ent­nehmen.“ – der
Angeklagte wurde von allen Vor­wür­fen freige­sprochen. Alles andere wäre auch
absurd gewe­sen, denn schon das Kinder­pro­gramm der meis­ten Fernsehsender enthält
mehr Szenen, die Gewalt ver­her­rlichen, als die Darstel­lung auf dem „Good Night,
White Pride“ Symbol. 

Den­noch geht die Ver­fol­gung antifaschis­tis­ch­er Sym­bole auch in Berlin weiter.
Vor weni­gen Tagen gab es – trotz des Urteils – wieder Festnahmen
bei Aktio­nen gegen den Nazi­auf­marsch in Tegel. Auch hier war die Begrün­dung das
Tra­gen des „Good Night White Pride“-Symbols.

Damit muss ab sofort Schluss sein!
Die Rote Hil­fe Pots­dam fordert umge­hende Freis­prüche für alle Men­schen, die
wegen des Tra­gens von antifaschis­tis­chen oder anti­ras­sis­tis­chen Symbolen
einem Ermit­tlungsver­fahren aus­ge­set­zt sind. Wir wen­den uns gegen jeden Versuch
der Krim­i­nal­isierung antifaschis­tis­chen Engagements! 

Kon­takt: potsdam@rote-hilfe.de

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