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Jungnazis verurteilt

Am Mittwoch, den 18.04.2004, kam es im Pots­damer Landgericht zur Verkün­dung der Urteile im Pre­Ju-Prozess. Zehn der elf Angeklagten, zwis­chen 18 u. 19 Jahren, wer­den dem­nach eine 3 Jährige Bewährungsstrafe ver­büßen. Peer D., der ende März erst zu 1 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde, wurde unter Ein­beziehung ander­er Haft­strafen zu 2 ½ Jahren Gefäng­nis verurteilt. Im Gegen­satz zu Peer D., auf dem durch Flucht­ge­fahr ein Haft­be­fehl lastet, wird von Ben­jamin K. (wurde eben­falls unter Ein­beziehung ander­er Strafen verurteilt) erwartet, dass er sich sein­er Haft (2 Jahre 4 Monate) stellt. Außer­dem muss jed­er der elf Angeklagten ca.100 ? an „Pro-Asyl“ zahlen und 50 Sozial­stun­den aufwärts, bis 100 Stun­den, wenn möglich in einem Asyl­be­wer­ber­heim abar­beit­en. Zusät­zlich müssen Sören S., Nor­man W., Alexan­der K. und Ramon K. einen Anti-Aggres­sion­skurs beim Hor­i­zont e.V. besuchen. Die Rich­terin fügte der Urteils­be­grün­dung hinzu, dass die Jugendlichen eine „unglaubliche Gewalt­bere­itschaft“ an den Tag gelegt haben. Das die jun­gen Nazis mit solch eher milden Urteilen davon gekom­men sind, liegt an Geständ­nis­sen, dem großen Zeitraum Zwis­chen Tat und Urteilsverkündi­gung, Tat­beitrag und Jugend­strafrecht. Wären sie wie Erwach­sene behan­delt wor­den, wäre eine Haft­strafe ab 3 Jahren ohne Bewährung die Folge gewe­sen. Ob diese Urteile die Jugendlichen abschreckt ist schw­er zusagen, denn ruhiger ist kaum ein­er der Angeklagten nach der Tat gewor­den. Eher im Gegen­teil. Und auch die Reak­tio­nen nach der Verurteilung sagten aus das sie das ganze auf die leichte Schul­ter nehmen. Auch dies­mal bracht­en die Angeklagten „Kam­er­aden“ mit. So fan­den sich im Zuschauer­bere­ich 3 weit­ere „Kam­er­aden“ an.

Eine genaue Auswer­tung des Prozess­es gibt es hier.

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