Am Mittwoch, den 18.04.2004, kam es im Potsdamer Landgericht zur Verkündung der Urteile im PreJu-Prozess. Zehn der elf Angeklagten, zwischen 18 u. 19 Jahren, werden demnach eine 3 Jährige Bewährungsstrafe verbüßen. Peer D., der ende März erst zu 1 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde, wurde unter Einbeziehung anderer Haftstrafen zu 2 ½ Jahren Gefängnis verurteilt. Im Gegensatz zu Peer D., auf dem durch Fluchtgefahr ein Haftbefehl lastet, wird von Benjamin K. (wurde ebenfalls unter Einbeziehung anderer Strafen verurteilt) erwartet, dass er sich seiner Haft (2 Jahre 4 Monate) stellt. Außerdem muss jeder der elf Angeklagten ca.100 ? an „Pro-Asyl“ zahlen und 50 Sozialstunden aufwärts, bis 100 Stunden, wenn möglich in einem Asylbewerberheim abarbeiten. Zusätzlich müssen Sören S., Norman W., Alexander K. und Ramon K. einen Anti-Aggressionskurs beim Horizont e.V. besuchen. Die Richterin fügte der Urteilsbegründung hinzu, dass die Jugendlichen eine „unglaubliche Gewaltbereitschaft“ an den Tag gelegt haben. Das die jungen Nazis mit solch eher milden Urteilen davon gekommen sind, liegt an Geständnissen, dem großen Zeitraum Zwischen Tat und Urteilsverkündigung, Tatbeitrag und Jugendstrafrecht. Wären sie wie Erwachsene behandelt worden, wäre eine Haftstrafe ab 3 Jahren ohne Bewährung die Folge gewesen. Ob diese Urteile die Jugendlichen abschreckt ist schwer zusagen, denn ruhiger ist kaum einer der Angeklagten nach der Tat geworden. Eher im Gegenteil. Und auch die Reaktionen nach der Verurteilung sagten aus das sie das ganze auf die leichte Schulter nehmen. Auch diesmal brachten die Angeklagten „Kameraden“ mit. So fanden sich im Zuschauerbereich 3 weitere „Kameraden“ an.
Eine genaue Auswertung des Prozesses gibt es hier.