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Juristischer Streit um Neonazi-Aufmarsch

HALBE. Das Ver­wal­tungs­gericht in Cot­tbus hat am Don­ner­stag einen Eilantrag
auf Aus­nah­megenehmi­gung zur Nutzung des Sol­daten­fried­hofs in Halbe für einen
Auf­marsch recht­e­sex­trem­istis­ch­er Grup­pen abgelehnt. Damit gab das Gericht
dem Amt Schenken­länd­chen Recht, das die für Sonnabend geplante Veranstaltung
unter­sagt hat­te. Unklar ist aber, ob die Recht­en in der Ortschaft Halbe
demon­stri­eren dür­fen. Die bei der Polizei angemeldete Ver­anstal­tung war
bere­its ver­boten wor­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt hat­te dieses
Ver­bot jedoch wieder aufge­hoben. Über die Beschw­erde dage­gen der Polizei
entschei­det das Oberverwaltungsgericht.

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