HALBE. Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat am Donnerstag einen Eilantrag
auf Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Soldatenfriedhofs in Halbe für einen
Aufmarsch rechtesextremistischer Gruppen abgelehnt. Damit gab das Gericht
dem Amt Schenkenländchen Recht, das die für Sonnabend geplante Veranstaltung
untersagt hatte. Unklar ist aber, ob die Rechten in der Ortschaft Halbe
demonstrieren dürfen. Die bei der Polizei angemeldete Veranstaltung war
bereits verboten worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte dieses
Verbot jedoch wieder aufgehoben. Über die Beschwerde dagegen der Polizei
entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
Kategorien