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Kamerad” geständig


Im Bran­den­burg­er Prozess gegen 12 Mit­glieder des ausländerfeindlichen
“Freiko­rps” geste­ht ein Angeklagter

(TAZ, 24.12.) POTSDAM dpa Im Bran­den­burg­er Prozess gegen Neon­azis wegen Bil­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung hat der erste Angeklagte ein Geständnis
abgelegt. Er habe an Bran­dan­schlä­gen auf Imbisse und Geschäfte von
Aus­län­dern im Havel­land teilgenom­men, sagte er gestern vor dem OLG Potsdam.
Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft den zwölf jun­gen Angeklagten, die sich
zur Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” zusam­men­schlossen, zehn Anschläge vor. 

Der Angeklagte habe aus­ge­sagt, dass sich die Jugendlichen häu­fig nach der
Schule in ein­er Sche­une getrof­fen hät­ten, sagte eine Gerichtssprecherin. Die
Schüler hät­ten sich von Kindes­beinen an gekan­nt. Die Sche­une gehört der
Fam­i­lie des 20-jähri­gen Haup­tangeklagten. Vom mut­maßlichen Rädels­führer sei
auch die Ini­tia­tive aus­ge­gan­gen, das aus­län­der­feindliche “Freiko­rps” zu
grün­den. Fünf der Teil­nehmer hät­ten es abgelehnt, an Anschlä­gen mitzuwirken.
Sie seien aber bere­it gewe­sen, sich als Fahrer oder Helfer zu beteiligen.
Aus­ge­sprochen poli­tis­che Debat­ten gab es dem Angeklagten zufolge nicht.
Einziges The­ma sei gewe­sen, Aus­län­der aus dem Havel­land zu vertreiben. 

Erst­mals klagt die Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine Gruppe
Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Der jüng­ste der Angeklagten war
14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn
Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt wur­den. Ver­let­zt wurde niemand.
Der Sach­schaden betrug mehr als 600.000 Euro. Der Prozess wird am 6. Januar
fortgesetzt.

Rädels­führer schw­er belastet

Im Ter­ror-Prozess legt mitangeklagter Neon­azi Geständ­nis ab

(MAZ, 24.12.) FRANK SCHAUKA POTSDAM/NAUEN Im Prozess gegen zwölf junge Neon­azis der mut­maßlichen Terrorgruppe
“Freiko­rps” aus dem Havel­land ist der 20 Jahre alte Rädels­führer Christopher
H. gestern schw­er belastet wor­den. Der Abi­turi­ent aus Nauen habe im Sommer
2003 die Idee zur Grün­dung der Kam­er­ad­schaft gehabt, sagte ein
Mitangeklagter am zweit­en Ver­hand­lungstag vor dem 1. Straf­se­n­at des
Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) aus, der im Gebäude des
Amts­gerichts Pots­dam weit­ge­hend unter Auss­chluss der Öffentlichkeit tagt.
Dies teilte OLG-Sprecherin Ramona Pisal auf Anfrage mit. Dem­nach hat­te H.
auch geplant, Kon­tak­te zu der 1997 ver­bote­nen recht­sex­tremen “Kam­er­ad­schaft
Ober­hav­el” zu knüpfen. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg wirft den Mitgliedern
der Wehrsport­gruppe “Freiko­rps” vor, zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn
Anschläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber mit einem Sach­schaden von etwa
600 000 Euro verübt zu haben. Nach Auf­fas­sung der höch­sten Anklagebehörde
des Lan­des hat­ten die jun­gen Män­ner eine ter­ror­is­tis­che Vereinigung
gebildet, um aus­ländis­che Geschäft­sleute aus Bran­den­burg zu vertreiben.
Deren Exis­ten­z­grund­lage sollte durch Bran­dan­schläge zer­stört werden.
Men­schen wur­den dabei nicht verletzt. 

Nach Erken­nt­nis­sen der Ermit­tlungs­be­hör­den hat­te “Freikorps”-Chef
Christo­pher H. ver­sucht, den Aktion­sra­dius der Gruppe auszuweit­en. H. hätte
Kon­tak­te zu der ver­bote­nen “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” gesucht, deren
ehe­ma­lige Mit­glieder offen­bar ähn­liche Ziele ver­fol­gten. Der einstige
Vor­sitzende der “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el”, der 27-jährige Karsten G., hatte
am 3. Sep­tem­ber 2003 einen Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss­stand in
Hen­nigs­dorf verübt und sich am 6. Sep­tem­ber der Polizei gestellt — nur eine
Woche nach dem “Freikorps”-Anschlag auf den Nor­ma-Markt in Nauen mit einem
Schaden von mehr als 500 000 Euro. 

Die Atten­tate der “Freikorps”-Neonazis wur­den offen­bar von Erwachsenen
gedeckt. Nach Erken­nt­nis­sen des OLG-Sen­ats unter Vor­sitz von Richterin
Gisela Thaeren-Daig hat­te zumin­d­est Christo­pher H.s Mut­ter die jungen
Recht­sex­tremen mit den Anschlä­gen in Verbindung gebracht. Auch nach der
Zer­störung des Nor­ma-Mark­tes habe sie sie lediglich ermah­nt: “Dann lasst
euch nicht erwischen.” 

Dabei macht­en die Jugendlichen und Her­anwach­senden, die sich schon als
Kinder kan­nten, kein Hehl aus ihrer Gesin­nung. Nach der Schule trafen sie
sich oft in ein­er Sche­une auf dem Grund­stück der Fam­i­lie H. in Pausin. In
ein­er Art Uni­form seien sie von dort zu mil­itärischen Spie­len in den nahen
Wald aus­gerückt. Dort hat­ten sie mit den von Christo­pher H. gebastelten
Brand­sätzen experimentiert. 

Ohne Rädels­führer H., meinte der geständi­ge Angeklagte gestern, wäre niemand
auf die Idee gekom­men, Imbissstände in Brand zu set­zen. Eine explizit
recht­sex­treme, frem­den­feindliche Ide­olo­gie habe bei den Tat­en keine
entschei­dende Rolle gespielt. Es sei schön­er gewe­sen, sich zu militärischen
Spie­len zu tre­f­fen, als an der Bushal­testelle herumzuste­hen. Der jüngste
Angeklagte war zur Tatzeit 14 Jahre alt, der älteste, Christo­pher H., 19
Jahre.

Serien­weise Brände gelegt, um Aus­län­der zu vertreiben

In Pots­dam begann der erste Ter­ror­prozess in der Geschichte des
Bun­des­lan­des. Schwere Vor­würfe gegen zwölf junge Rechtsextremisten

(Tagesspiegel, 21.12., Frank Jansen) Pots­dam — Sie sehen nicht aus wie harte Nazis. Keine Glatzen, keine Stiefel,
keine Bomber­jack­en. Zwölf Jünglinge treten im Gebäude des Potsdamer
Amts­gerichts auf, die Haare sind gegelt, manch­mal auch hal­blang, bei der
Bek­lei­dung dominiert Sports­wear ohne ein­schlägige Auf­schrift. Der jüngste
ist ger­ade 16 Jahre alt, der älteste 20. Doch harm­los ist das Dutzend aus
der Region Nauen, die meis­ten sind Schüler und Auszu­bildende, offenbar
nicht. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft nen­nt die Clique eine rechtsextreme
Ter­ror­gruppe. Seit gestern müssen sich die zwölf mut­maßlichen Mit­glieder vor
dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht ver­ant­worten, das aus Platz­grün­den in
den großen Saal des Pots­damer Gerichts gekom­men ist. Der prächtig renovierte
Alt­bau ist nun die Kulisse für den ersten Ter­ror­prozess in Brandenburg. 

Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res trägt die Anklage vor. Die Angeschuldigten
hät­ten sich 2003 zu der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”
zusam­mengeschlossen, um Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Restau­rant- und
Imbiss­be­triebe zu verüben. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Exis­tenz der
Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und somit sie und Aus­län­der über­haupt aus der
Region Nauen zu vertreiben. Dann zählt der Ober­staat­san­walt auf: Von August
2003 bis Mai 2004 bran­nten in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schönwalde
fünf viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restaurants. 

Angezün­det wurde auch ein von Viet­name­sen geführtes Tex­tilgeschäft in Nauen.
Zwei Imbisse und ein Restau­rant wur­den sog­ar je zweimal heimge­sucht. Und in
einem Fall weit­ete sich das Feuer zum Großbrand aus. Als in der Nacht zum
31. August 2003 in Nauen der Imbis­s­wa­gen des Viet­name­sen Lan Hoang Thi
angezün­det wurde, grif­f­en die Flam­men auf den nahen
“Norma”-Verbrauchermarkt, einen Getränkegroß­markt und ein
Einzel­han­dels­geschäft über. Allein bei diesem Brand ent­stand ein Schaden in
Höhe von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Die Schä­den aller Anschläge
sum­mieren sich sog­ar auf über 600 000 Euro. Nur durch Zufall kamen keine
Men­schen zu Schaden. 

Den mit 20 Jahren ältesten Angeklagten, Christo­pher H., hält die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft für den Rädels­führer. H. soll im Som­mer 2003, nur
Monate vor seinem Abitur, zehn Angeklagte zur Grün­dung des “Freiko­rps”
ver­sam­melt haben. Fol­gt man der Anklage, hat H. auf freiem Feld eine
pubertär-mar­tialis­che Zer­e­monie ver­anstal­tet. Mit deutsch­er Gründlichkeit:
Die Recht­sex­trem­is­ten wählten einen Schrift­führer und einen Kassierer. 

Christo­pher H. ist der Einzige, der gestern aus der Untersuchungshaft
vorge­führt wird. Der schmächtige Mann mit dem Mit­telschei­t­el sieht blass
aus, doch die Miene sig­nal­isiert Trotz. Die meis­ten Angeklagten waren bei
der Polizei geständig. Ein­er gibt auf dem Gerichts­flur auch zu, er sei
schuldig. Aber er bleibt dabei: In Bran­den­burg seien die Aus­län­der “zu
ville”. Da erscheint der Erziehungs­be­darf offenkundig. Die Vorsitzende
Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, schließt denn auch
nach Ver­lesen der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus. Im Inter­esse der
Erziehung der Angeklagten müsse eine Stig­ma­tisierung, vor allem in den
Medi­en, ver­hin­dert werden. 

Junge Neon­azis unter Terrorverdacht

Anschläge gegen Imbisse von Ausländern

(LR, 21.12.) In Pots­dam ste­hen seit gestern zwölf junge Män­ner vor Gericht. Sie sollen
aus Frem­den­feindlichkeit Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt haben. 

Zur Tatzeit waren die jun­gen Neon­azis, die von der Staat­san­waltschaft als
ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt wer­den, zwis­chen 14 und 18 Jahren alt. 

Ein Verdächtiger in U‑Haft

Einige der zwölf Angeklagten waren mit Son­nen­brillen erschienen und setzten
sie erst im Saal ab. Unbe­wegt ver­fol­gten die unauf­fäl­lig gek­lei­de­ten jungen
Män­ner die Ver­lesung der Vor­würfe. Fünf Euro im Monat kostete laut
Staat­san­waltschaft der Mit­glieds­beitrag für die rechtsextremistische
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Treibende Kraft soll ein 20 Jahre alter
Abi­turi­ent gewe­sen sein, der seit einem halbem Jahr in Untersuchungshaft
ist. Die anderen sind Schüler, Auszu­bildende oder Angestellte. 

In den Som­mer­fe­rien 2003 grün­de­ten sie der Anklage zufolge die Gruppe und
bes­timmten Vor­sitzen­den, Schrift­führer und Kassen­wart eben­so wie das Ziel:
Die wirtschaftliche Exis­tenz von Aus­län­dern ver­nicht­en, sie so vertreiben.
“Sie woll­ten ein Fanal set­zen”, heißt es in der Anklage. Dem widerspricht
der Anwalt des 20-Jähri­gen. Ein Doku­ment liege nicht vor, sagte er in einer
Ver­hand­lungspause. Nur einige der Jugendlichen hät­ten das mit der
Kam­er­ad­schaft ausgesagt. 

Bei den Anschlä­gen im Havel­land ent­stand Sach­schaden von mehr als 600 000
Euro, rech­net die Anklage vor. Bei einem Bran­dan­schlag auf einen Asia-Imbiss
Ende August 2003 in Nauen griff das Feuer auf ein Gebäudekom­plex über,
Schaden: 526 000 Euro. Andere Imbis­s­wa­gen sollen gle­ich mehrmals heimgesucht
wor­den sein. Die Tat­en seien in wech­sel­nder Beset­zung verübt wor­den, hieß
es, um mögliche Ver­dachtsmo­mente zu verteilen. Vor allem der 20-Jährige habe
Ken­nt­nisse über brennbare und explo­sive Stoffe gehabt. 

Die Anklage hat 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benan­nt. Der Strafrahmen
für die Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung liegt bei einem Jahr bis
zehn Jahren. Dies würde gel­ten, wenn die Her­anwach­senden nach
Erwach­se­nen­strafrecht behan­delt werden. 

Jugend­strafrecht gilt 

Für die unter 18 Jahre alten Angeklagten gilt das Jugend­strafrecht ohne
Strafrah­men. Aus Platz­grün­den tagt das eigentlich in Brandenburg/Havel
ansäs­sige Ober­lan­des­gericht in Pots­dam. Bis Mitte Feb­ru­ar sind elf weitere
Ter­mine ange­set­zt. Die Ver­hand­lung wird am Don­ner­stag fortgesetzt.

Ter­ror-Prozess gegen “Freiko­rps”


In Pots­dam ste­hen seit gestern zwölf Mit­glieder ein­er rechtsextremen
Kam­er­ad­schaft vor Gericht, denen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vereinigung
vorge­wor­fen wird

(TAZ, 21.12.) POTSDAM afp In Bran­den­burg ste­hen seit gestern erst­mals Recht­sex­treme wegen
des Vor­wurfs der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung vor Gericht. Die
Staat­san­waltschaft legt den zwölf Angeklagten im Alter von 16 bis 20 Jahren
zehn Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Imbisse und Geschäfte zur Last. Ihnen
dro­hen Strafen bis zu 15 Jahren Haft. Der Straf­se­n­at des Oberlandesgerichts
Bran­den­burg, der als Staatss­chutzse­n­at nach Jugend­strafrecht im Amtsgericht
Pots­dam ver­han­delt, schloss die Öffentlichkeit aus. 

Die Anklage hält den zur Tatzeit teils erst 14-jähri­gen Jugendlichen vor, in
den Som­mer­fe­rien 2003 die recht­sex­treme Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” gegründet
zu haben, um gemein­sam ter­ror­is­tis­che Straftat­en zu bege­hen. Ziel sei
gewe­sen, im west­lich an Berlin gren­zen­den Land­kreis Havel­land Imbisse und
Geschäfte aus­ländis­ch­er Bürg­er anzuzün­den. Dadurch sollte die
wirtschaftliche Exis­tenz der Unternehmer türkisch­er oder asiatischer
Herkun­ft zer­stört wer­den, um die Betrof­fe­nen zum Ver­lassen der Region zu
zwin­gen. Alle zwölf hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en gehandelt. 

Die zehn ver­sucht­en und vol­len­de­ten Brand­s­tiftun­gen wur­den zwis­chen August
2003 und Mai 2004 verübt. Men­schen kamen dabei nicht zu Schaden. Bei einem
Bran­dan­schlag auf einen Imbiss in Nauen griff das Feuer auf ein
Einkauf­szen­trum über und richtete hohen Sach­schaden an. Der Gesamtschaden,
den die Jugendlichen angerichtet haben sollen, wird auf über 600.000 Euro
bez­if­fert. Nach Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft waren die Brandstiftungen
dazu geeignet, die Bevölkerung erhe­blich einzuschüchtern und dem Staat stark
zu schaden. Das Zusam­men­leben der deutschen und aus­ländis­chen Bevölkerung
sei nach­haltig beein­trächtigt worden. 

Laut Anklageschrift kassierte das von einem heute 20-jähri­gen Abiturienten
geführte “Freiko­rps” monatliche “Beiträge” von 5 Euro, mit denen
beispiel­sweise Ben­zin für Molo­tow­cock­tails gekauft wurde. Der mutmaßliche
Rädels­führer sitzt als Einziger in Unter­suchung­shaft. Kein­er der überwiegend
aus­sagewil­li­gen Angeklagten ist bis­lang vorbe­straft. Für den Prozess sind
zunächst zehn Ver­hand­lungstage angesetzt.

12 Jugendliche vor Gericht — unter Terrorverdacht

(MOZ, 21.12.) Pots­dam (dpa) In Pots­dam ste­hen sei Mon­tag zwölf Jugendliche vor Gericht,
die aus Frem­den­feindlichkeit Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt
haben sollen. Erst­mals klagt die bran­den­bur­gis­che Generalstaatsanwaltschaft
eine Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Der Jüng­ste der
Angeklagten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003 und
Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern im Havel­land verübt
wur­den. Nach Ver­lesung der Anklage schloss das Ober­lan­des­gericht die
Öffentlichkeit von der Ver­hand­lung aus. 

Einige der zwölf Angeklagten waren mit Son­nen­brillen erschienen, set­zten sie
erst im Saal ab. Unbe­wegt ver­fol­gten die unauf­fäl­lig gek­lei­de­ten jungen
Män­ner die Ver­lesung der Vor­würfe. Fünf Euro im Monat kostete laut
Staat­san­waltschaft der Mit­glieds­beitrag für die rechtsextremistische
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Treibende Kraft soll ein 20 Jahre alter
Abi­turi­ent gewe­sen sein, der seit einem halbem Jahr in Untersuchungshaft
ist. Die anderen sind Schüler, Auszu­bildende oder Angestellte. 

In den Som­mer­fe­rien 2003 grün­de­ten sie der Anklage zufolge die Gruppe und
bes­timmten Vor­sitzen­den, Schrift­führer und Kassen­wart eben­so wie das Ziel:
Die wirtschaftliche Exis­tenz von Aus­län­dern ver­nicht­en, sie so vertreiben.
“Sie woll­ten ein Fanal set­zen”, heißt es in der Anklage. Dem widerspricht
der Anwalt des 20-Jähri­gen. Ein Doku­ment liege nicht vor, sagte er in einer
Ver­hand­lungspause. Nur einige der Jugendlichen hät­ten das mit der
Kam­er­ad­schaft ausgesagt. 

Bei den Anschlä­gen im Havel­land ent­stand mehr als 600 000 Euro Sachschaden,
rech­net die Anklage vor. Bei einem Bran­dan­schlag auf einen Asia-Imbiss Ende
August 2003 in Nauen griff das Feuer auf einen Gebäudekom­plex über, Schaden:
526 000 Euro. Andere Imbis­s­wa­gen sollen gle­ich mehrmals heimge­sucht worden
sein. Die Tat­en seien in wech­sel­nder Beset­zung verüb
t wor­den, hieß es, um
mögliche Ver­dachtsmo­mente zu verteilen. Vor allem der 20-Jährige habe
Ken­nt­nisse über brennbare und explo­sive Stoffe gehabt. 

Die Anklage hat 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benan­nt. Der Strafrahmen
für die Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung liegt bei einem Jahr bis
zehn Jahren. Dies würde gel­ten, wenn die Her­anwach­senden nach
Erwach­se­nen­strafrecht behan­delt wer­den. Für die unter 18 Jahre alten
Angeklagten gilt das Jugend­strafrecht ohne Strafrah­men. Aus Platzgründen
tagt das eigentlich in Brandenburg/Havel ansäs­sige Ober­lan­des­gericht in der
Lan­deshaupt­stadt. Bis Mitte Feb­ru­ar sind elf weit­ere Ter­mine angesetzt.
Weit­er geht es am Donnerstag.

Ter­ror-Prozeß: Neon­azis woll­ten Aus­län­der vertreiben

Jugendliche verübten Bran­dan­schläge auf Imbißbe­sitzer — Mammutverhandlung
begin­nt heute

(BM, 21.12., M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Es ist ein Novum in der Bran­den­burg­er Jus­tizgeschichte: Das
Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg (OLG), let­zte und damit höch­ste Instanz im
Land, tagt von heute an im Pots­damer Amts­gericht. Wo es son­st um
All­t­agsstre­it­igkeit­en, zu schnelles Fahren, Kör­per­ver­let­zung und Beleidigung
geht, wird aus Platz­grün­den der erste Ter­ror-Prozeß in der Geschichte des
Lan­des ver­han­delt. In einem Mam­mut­prozeß gegen zwölf Angeklagte aus der
recht­sex­tremen Szene, der bis min­destens bis Feb­ru­ar dauern wird, hat die
Anklage 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benannt. 

Angeklagt sind die Mit­glieder der recht­sex­tremen “Freikorps”-Gruppierung
wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung. Die zwölf Angeklagten waren
zur Tatzeit erst 14- bis 19 Jahre alt — Schüler, Azu­bis und Arbeit­slose aus
dem recht­en Spek­trum der Stadt Nauen (Havel­land), 60 Kilo­me­ter west­lich von
Berlin. Diese Neon­azis sollen in der Zeit zwis­chen August 2003 bis Mai
dieses Jahres acht Bran­dan­schläge auf türkische oder asi­atis­che Imbißbuden
in und um Nauen verübt haben. Men­schen kamen nicht zu Schaden, der
Sach­schaden wird auf rund 770 000 Euro beziffert. 

Weitaus schw­er­er wiegt jedoch das Ziel der mut­maßlichen Ter­ror­is­ten: Sie
woll­ten mit den Anschlä­gen Angst und Schreck­en unter den ausländischen
Imbiß­be­treibern ver­bre­it­en und ein “Kli­ma der Angst unter den hier lebenden
Aus­län­dern schaf­fen”, wie Rolf Grünebaum, Sprech­er der Brandenburger
Gen­er­al­staat­san­waltschaft, sagt. Ziel der Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” soll es
gewe­sen sein, die wirtschaftliche Exis­tenz der Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und
sie so zu vertreiben. Durch die Aktio­nen soll­ten nach der Anklageschrift
weit­ere Aus­län­der eingeschüchtert und ver­trieben wer­den. Mit­tel­fristig sei
geplant gewe­sen, die Aktio­nen auf das gesamte Havel­land auszuweiten. 

Entschei­dend für die Ein­stu­fung als Ter­ror­gruppe sei, daß das Ziel einer
“döner­be­fre­it­en Zone” in ein­er Satzung der Gruppe fest­gelegt war.
Mit­glieds­beiträge von fünf Euro pro Monat seien erhoben wor­den, damit soll
beispiel­sweise das Ben­zin für die Anschläge bezahlt wor­den sein. Regelmäßig
seien kon­spir­a­tive Tre­f­fen abge­hal­ten wor­den. Hier seien keine angetrunkenen
Neon­azis am Werk gewe­sen, die spon­tan zur Tat schrit­ten, so der Sprecher.
“Das ist eine bis­lang noch nie dagewe­sene Qualität.” 

Der mut­maßliche Chef der Gruppe, der zur Tatzeit 19jährige Christo­pher H.,
sitzt in Unter­suchung­shaft. Der Abi­turi­ent war bei seinen Mitschülern dafür
bekan­nt, daß er mit explo­siv­en Chemikalien exper­i­men­tierte — sie nan­nten ihn
sog­ar “Bombi”. Die selb­st­ge­baut­en Sprengsätze erprobte H. meist im Wald nahe
sein­er Heimat­stadt. Dann jedoch begann er auf dem Hof sein­er Eltern in
Pausin (Havel­land), Brandbeschle­u­niger zu mix­en und mit Fre­un­den aus der
recht­en Szene Anschläge auf Restau­rants und Imbisse von Aus­län­dern zu
verüben — in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schönewalde. 

Zum Prozeßbe­ginn soll heute entsch­ieden wer­den, ob wegen des jugendlichen
Alters der Angeklagten die Öffentlichkeit aus­geschlossen wird 

Die Jugendlichen erwarten zum Teil empfind­liche Haft­strafen: Zwis­chen sechs
Monat­en und zehn Jahren Jugend­strafe sieht das Geset­zbuch vor.

Ter­ror-Prozess gegen zwölf Neonazis

600 000 Euro Sach­schaden durch zehn Brandanschläge

(Berlin­er Zeitung, 21.12., Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Die Anklage­bänke erin­nern an eine Abschlussprü­fung in der Schule:
vier Rei­hen, jew­eils drei Plätze und dazwis­chen immer ein Platz frei. Auch
die zwölf Angeklagten sehen aus wie harm­lose Schüler: linkische Bewegungen,
modisch gegelte Haare, Jeans, Sweat-Shirts. Ein­er trägt auf dem T‑Shirt das
Wort “Rebel”. Kein­er ist äußer­lich als Neon­azi zu erken­nen. Und doch werden
die heute 16- bis 20-Jähri­gen aus dem Kreis Havel­land am Mon­tag vom
Staatss­chutzse­n­at des Ober­lan­des­gerichts als erste Brandenburger
Neon­azi-Gruppe wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung angeklagt.
Wegen der vie­len Angeklagten ist das Gericht extra in den größten Saal des
Pots­damer Amts­gerichts gezogen. 

Der Staat­san­walt ver­li­est die Anklageschrift. Sie wirft den jun­gen Männern
vor, zwis­chen Juni 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge gegen Restaurants
und Imbisse von Aus­län­dern in und um Nauen gemein­sam geplant und in
unter­schiedlich­er Beset­zung auch verübt zu haben. Gesamtschaden: 606 400
Euro, ver­let­zt wurde nie­mand. Um ihre Anschlagsserie zu verüben, sollen sich
die Angeklagten in den Som­mer­fe­rien 2003 zur Ter­ror­gruppe “Freiko­rps”
zusam­mengeschlossen haben. Ziel sei “die Ver­nich­tung der wirtschaftlichen
Exis­tenz” der Imbiss­be­treiber gewe­sen, damit diese “aufgeben” und die Region
ver­lassen. Die Anschläge soll­ten ein “Fanal” zur Vertrei­bung von Ausländern
sein, sagt der Vertreter der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Alle Angeklagten
hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en her­aus gehan­delt und woll­ten ihre
Aktio­nen auf das gesamte Havel­land ausdehnen. 

Öffentlichkeit ausgeschlossen 

Der Chef der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft soll der heute 20-jährige
Abi­turi­ent Christo­pher H. sein — der Einzige, der in Untersuchungshaft
sitzt. Bei der Grün­dung der Gruppe soll im “Pro­tokoll” auch ein
Schrift­führer und ein Kassier­er benan­nt wor­den sein, der einen monatlichen
Mit­glieds­beitrag von fünf Euro sam­melte — zum Kauf von “Ben­zin für die
Brand­sätze und die Flucht­fahrzeuge”. Einige der Angeklagten hät­ten sich
nicht an der Aus­führung der Anschläge beteiligt, son­dern nur an der Planung
und an der “Beschaf­fung von Ali­bis”, sagt der Staatsanwalt. 

Als er die Anklage ver­lesen hat, beantra­gen einige Vertei­di­ger, die
Öffentlichkeit aus diesem Jugend­prozess wegen des gerin­gen Alters der
Angeklagten auszuschließen. Da acht der Angeklagten zur Tatzeit noch
Her­anwach­sende waren — sie hat­ten das 18. Leben­s­jahr nicht vol­len­det — und
die vier anderen nicht viel älter waren, wer­den die Medi­en­vertreter aus dem
Gerichtssaal geschickt. Die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig
begrün­det dies damit, dass sich einige der Angeklagten in speziellen
Erziehung­spro­gram­men befind­en, deren Erfolg nicht gefährdet wer­den soll. Bis
zur Urteilsverkün­dung am 14. Feb­ru­ar sind elf weit­ere Prozesstage vorgesehen
und 60 Zeu­gen geladen. 

Ter­ror­bande vor Gericht

Junge Neon­azis woll­ten Aus­län­der aus Bran­den­burg vertreiben

(MAZ, 21.12., Frank Schau­ka) POTSDAM/NAUEN Christo­pher H. aus Pausin bei Nauen im Havel­land hinterließ
nicht den Ein­druck, den man sich von mut­maßlichen Rädelsführern
recht­sex­tremer Ter­ror­ban­den zu machen geneigt ist, als der 20-Jährige, blass
und schmächtig, gestern früh den wuchtig wirk­enden, großen Verhandlungssaal
des Amts­gerichts betrat. 

Vor dem in Pots­dam tagen­den 1. Straf­se­n­at des Brandenburgischen
Oberlandesgerich
ts (OLG) unter Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig müssen sich
der Abi­turi­ent und elf jün­gere Mitangeklagte im Alter von 16 bis 20 Jahren
gegen den in Bran­den­burg ein­ma­li­gen Vor­wurf vertei­di­gen, eine terroristische
Vere­ini­gung gegrün­det zu haben. Mit Rück­sicht auf deren Jugend und erhoffte
Erziehbarkeit wurde die Öffentlichkeit nach Ver­lesen der Anklage von dem
Prozess bis zum Ende der Beweisauf­nahme für ver­mut­lich mehrere Wochen
ausgeschlossen. 

Nach Überzeu­gung der Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hatte
Christo­pher H. die Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” in den Sommerferien
2003 mit dem Ziel gegrün­det, Bran­dan­schläge auf Imbisse ausländischer
Betreiber zu verüben. Die jun­gen Neon­azis woll­ten die wirtschaftliche
Exis­ten­z­grund­lage der Besitzer ver­nicht­en. Die durch die Anschlagsserie
let­ztlich flächen­deck­end erzeugte Angst sollte Aus­län­der zum Wegzug nicht
nur aus der Region Nauen, son­dern schließlich aus ganz Bran­den­burg bewegen.
Bei den neun Bran­dan­schlä­gen, die “Freikorps”-Mitglieder zwis­chen August
2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schön­walde verübten,
ent­stand ein Sach­schaden von schätzungsweise 600 000 Euro. Men­schen gerieten
nicht in Gefahr. Per­so­n­en­schä­den hät­ten auch den Zie­len der Satzung
wider­sprochen, die sich die Neon­azis gegeben hatten. 

Der außergewöhn­liche Organ­i­sa­tion­s­grad macht die Kam­er­ad­schaft für die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft zu ein­er Ter­rorvere­ini­gung. In einem von allen
Mit­gliedern unterze­ich­neten Grün­dung­spro­tokoll wur­den die Funktionsträger
bes­timmt. Die heute 18-jähri­gen Patrick P. und Michael R. wur­den zum
Schrift­führer und Kassier­er gewählt. Fern­er wurde ein Monatsmitgliedsbeitrag
von fünf Euro fest­ge­set­zt. Mit den Ein­nah­men sollte Ben­zin gekauft werden,
das man für die Flucht­fahrzeuge sowie zur Her­stel­lung der Brandbomben
benötigte, wie Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res ausführte. 

Die Vorzüge der Grup­pen­struk­tur wur­den von den Neon­azis auch bei Pla­nung und
Durch­führung der Anschläge bedacht. Laut Staat­san­waltschaft woll­ten nicht
alle Freiko­rps-Mit­glieder Brände leg­en. Die, denen das zu gefährlich
erschien, woll­ten Fahr­di­en­ste leis­ten und Atten­täter mit falschen Alibis
unter­stützen. Um den Ver­dacht zu streuen, soll­ten Anschläge jew­eils von
unter­schiedlichen Mit­gliedern verübt werden. 

Die Atten­täter gin­gen zunehmend pro­fes­sionell vor. Nur bei ihrem ersten
Anschlag auf einen Asia-Imbiss in Nauen blieb es beim Ver­such, weil die
damals 17 und 18 Jahre alten Täter kein Gerät mit sich führten, um die
ver­git­terte Tür und ver­nagelte Fen­ster des Imbiss­es aufzubrechen. Sie
kon­nten den von Christo­pher H. gemix­ten Brand­satz deshalb nicht in das
Innere der Bude schleud­ern und mussten ihren Plan aufgeben. Aus diesem
Fehlschlag lern­ten die jun­gen Neon­azis jedoch. Bei späteren Anschlägen
hat­ten sie Ham­mer, Glass­chnei­der und Brecheisen dabei. 

Mit welch­er Energie und Rück­sicht­slosigkeit die “Freikorps”-Mitglieder ihren
Frem­den­hass in Atten­tat­en entlu­den, zeigte sich beson­ders deut­lich nach
ihrem zweit­en Anschlag. In der Nacht auf den 31. August 2003 ging in Nauen
nicht nur der Imbis­s­wa­gen eines viet­name­sis­chen Betreibers in Flam­men auf,
son­dern auch der angren­zende Super­markt. Der Schaden betrug mehr als 500 000
Euro und war uner­wartet groß. Den­noch beschloss die Gruppe lediglich, bis zu
neuen Anschlä­gen eine Weile zu warten. Von den im
“Freikorps”-Gründungsprotokoll beschriebe­nen Zie­len, Aus­län­der zunächst rund
um Nauen wirtschaftlich zugrunde zu richt­en, rück­ten die jun­gen Neonazis
jedoch nicht ab. Rädels­führer H. soll vielmehr ver­sucht haben, den
Zusam­men­halt der Gruppe zu fes­ti­gen und neue Mit­glieder anzuwerben.

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