Gubens Bürgermeister verzichtet / Schill-Partei beschränkt sich auf die Städte
Insgesamt sieben Parteien, vier Wählergemeinschaften und zwei
Einzelkandidaten wollen zur Kreistagswahl am 26. Oktober antreten. Wegen der
gesunkenen Einwohnerzahl sind nur noch 50 Abgeordnetenplätze zu besetzen.
Vor fünf Jahren waren es noch 56 Mandate.
In allen sechs Wahlkreisen haben SPD, CDU, PDS. FDP, DSU sowie Bündnis
90/Grüne Kandidatenlisten eingereicht. Die Partei rechtsstaatliche
Offensive, die als Kurzbezeichnung noch den Namen ihres Ex-Vorsitzenden
Schill trägt, wird mit eigenen Kandidaten in den Wahlkreisen Guben,
Spremberg und Forst präsent sein. Die Vereinte Sozialgemeinschaft (VS) tritt
in den südlichen Wahlkreisen Spremberg, Welzow/Drebkau/Kolkwitz sowie
Döbern-Land/Neuhausen an. Die Wählergruppe Landwirtschaft und Umwelt schickt
in den Wahlkreisen IV (Burg, Peitz, Schenkendöbern, Jänschwalde) und V
(Döbern-Land / Neuhausen) Kandidaten ins Rennen. Lediglich im Wahlkreis IV
tritt die Wählergemeinschaft Turnow (WGT) an. Nur in Guben kandidiert die
Gruppe Unabhängiger Bürger Spree-Neiße (GUB-SPN), die aus einer
Absplitterung der Gubener SPD entstand. Außerdem gibt es zwei
Einzelbewerber: Nonka Schupp im Wahlkreis IV und Eberhard Müller im
Wahlkreis V.
Über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge entscheidet am Mittwoch, 24.
September, der Kreiswahlausschuss. Die öffentliche Sitzung im Kreishaus
beginnt um 16 Uhr.
Bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren besetzte die SPD mit 34,6 Prozent der
Stimmen 19 Mandate. Auf die CDU (28,3 Prozent) entfielen 16 Sitze, die PDS
(20,3 Prozent) brachte elf Kreistagsabgeordnete ein. FDP, Bürgerbündnis und
DSU bekamen jeweils zwei Mandate. Einzel-Sitze erhielten die
Wählergemeinschaft Landwirtschaft und Umwelt, Bündnis 90/Grüne sowie die
Vereinte Sozialgemeinschaft. Die beiden Bürgerbündnis-Abgeordneten
kandidieren diesmal auf CDU-Listen. Der eigentliche Spitzenkandidat der FDP
in Guben, Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner, verzichtete auf eine
Kandidatur. Im Falle seiner Wahl hätte er sich zwischen ehrenamtlichen
Kreistagsmandat und hauptamtlichen Bürgermeister-Posten entscheiden müssen.