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Schlappe für Struck

Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht unter­sagt der Bun­deswehr Inbe­trieb­nahme des Bombodroms

(Junge Welt) Die Inbe­trieb­nahme des als »Bom­bo­drom« bekan­nten Trup­penübungsplatzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de ist vor­erst gestoppt. Das Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam hat am Fre­itag eine Anord­nung des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur sofor­ti­gen Nutzung des Gelän­des aufge­hoben. Bei dem Gericht waren ins­ge­samt 14 Kla­gen gegen die geplante Inbe­trieb­nahme des Bomben­ab­wurf­platzes ein­gere­icht wor­den. Zudem hat­ten die »Bombodrom«-Gegner und betrof­fene Kom­munen Anträge auf einst­weilige Anord­nung gegen die sofor­tige Auf­nahme des Betriebs gestellt. Gerichtssprecherin Ingrid Schott erk­lärte nach der Entschei­dung, daß Gericht sei zu der Auf­fas­sung gekom­men, daß das Inter­esse der kla­gen­den Gemeinde Schwein­rich das »sofor­tige Vol­lzugsin­ter­esse der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land« über­wiegt. Die Entschei­dung des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur mil­itärischen Nutzung sei zudem rechtswidrig. Die Gemeinde Schwein­rich sei bis zu ein­er recht­skräfti­gen Entschei­dung über die Nutzung des Gelän­des als Eigen­tümerin der Wege­grund­stücke anzuse­hen. Die Bun­desre­pub­lik dürfe daher dieses Gelände nicht gegen den Willen der Gemeinde als Luft-Boden-Schieß­platz nutzen. 

»Das ist nichts weniger als das vor­läu­fige Aus für das Bom­bo­drom«, sagte anschließend der die Gemeinde vertre­tende Anwalt Remo Klinger. Das Ver­wal­tungs­gericht bezweifele offen­bar, daß es für die Nutzungsentschei­dung des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums über­haupt eine Rechts­grund­lage gebe. Sein Anwalt­skol­lege Rein­er Geulen erk­lärte, das Urteil habe weitre­ichende Fol­gen, da das Gericht auch eine »sum­marische Prü­fung« der Erfol­gsaus­sicht­en der Haupt­sachekla­gen vorgenom­men habe. Er gehe davon aus, daß den gegen die Nutzung des »Bom­bo­droms« gerichteten Kla­gen auch in der Haupt­sache stattgegeben werde. 

Für die 1992 gegrün­dete Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de ist das gestrige Urteil ein großer Erfolg. Susanne Hoch, eine ihrer Sprecherin­nen, zeigte sich gegenüber jW zuver­sichtlich, daß nun auch die Kla­gen der anderen Gemein­den und das Haupt­sachev­er­fahren im Sinne der Ini­tia­tive aus­ge­hen. Zumin­d­est habe man wieder einiges an Zeit gewon­nen. Für sie sei es beson­ders wichtig, im Kampf gegen den geplanten Bombenübungsplatz klarzu­machen, »daß es nicht nur darum geht, daß der Platz hier nicht betrieben wird, son­dern daß solche Plätze generell unnötig sind«. Man wende sich gegen jegliche Beteili­gung der Bun­deswehr an kriegerischen Hand­lun­gen und gegen weit­ere Aufrüstung. 

Als ersten Erfolg und Bestä­ti­gung für die ablehnende Hal­tung der Schw­er­iner Lan­desregierung zum Bom­bo­drom wertete Meck­len­burg-Vor­pom­merns Min­is­ter­präsi­dent Har­ald Ringstorff (SPD) die Entschei­dung des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts. Das Gericht sei den berechtigten Ein­wän­den der Kläger gefol­gt, sagte er in Schw­erin. Für die Touris­muswirtschaft in der bran­den­bur­gisch-meck­len­bur­gis­chen Region sei das »ein sehr wichtiges Sig­nal«. Den Kla­gen hat­te sich auch das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern angeschlossen. 

Auch der bran­den­bur­gis­che Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) begrüßte das Urteil. Nach Mei­n­ung des PDS-Lan­desver­ban­des wäre die Wieder­in­be­trieb­nahme des Bom­bo­droms nicht nur wirtschaft­spoli­tisch unsin­nig, son­dern auch ein »falsches frieden­spoli­tis­ches Zeichen«. 

Weniger erfreut zeigte sich das in dem Ver­fahren unter­legene Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um. Man bedau­re die Entschei­dung des Gericht­es, erk­lärte ein Sprech­er von Min­is­ter Struck Peter (SPD) am Nach­mit­tag. Da sich das Gericht aber in diesem Ver­fahren nur mit den Eigen­tumsver­hält­nis­sen einzel­ner Grund­stücke befaßt habe, sehe man keinen Anlaß, an einem Erfolg in der Haupt­sache zu zweifeln, hieß es weiter. 

Das Min­is­teri­um will in Kürze prüfen, ob es Wider­spruch beim Oberver­wal­tungs­gericht in Frankfurt/Oder ein­legt. Man werde alle Möglick­eit­en auss­chöpfen, »möglichst schnell den Trup­penübungsplatz nutzen zu dürfen«. 

Bombodrom”-Gegner erzie­len Teil­er­folg vor Gericht: Luft­waffe vor­erst gestoppt

(Die Welt) Pots­dam — Der als “Bom­bo­drom” bekan­nte Trup­penübungsplatz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de darf vor­erst nicht wieder in Betrieb genom­men wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam habe entsch­ieden, dass eine Klage der Gemeinde Schwein­rich gegen die Nutzung des Are­als bei Witt­stock auf­schiebende Wirkung habe, sagte Gerichtssprecherin Ingrid Schott gestern in Potsdam. 

Die Anwälte der “Bombodrom”-Gegner, Rein­er Geulen und Remo Klinger, teil­ten mit, dass damit die Anord­nung des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur sofor­ti­gen Nutzung des Gelän­des aufge­hoben sei. 

Der Sprech­er von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD), Nor­bert Bich­er, sagte in Berlin, nach dem Vor­liegen des Urteils werde dieses geprüft. Über weit­erge­hende Schritte wollte Bich­er nichts sagen. Der stel­lvertre­tende Sprech­er der Bran­den­burg­er Lan­desregierung, Man­fred Füger, sagte: “Es ist nicht Sache der Lan­desregierung, Gericht­sentschei­dun­gen zu kom­men­tieren.” Nach Auf­fas­sung von Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) bedeute die Entschei­dung für viele Men­schen in der betrof­fe­nen Region eine große Hoff­nung. Zudem zeige sich für die Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, die seit vie­len Jahren gegen den Trup­penübungsplatz kämpfe, dass ihr Ein­satz bish­er nicht umson­st war. PDS-Lan­deschef Ralf Christof­fers sieht in dem Urteil ein Sig­nal in die richtige Rich­tung. Die Wieder­in­be­trieb­nahme des Bom­bo­droms wäre nach seinen Worten nicht hinnehmbar. 

Nach Ansicht der Bran­den­burg­er Grü­nen ist das Urteil ein “erster Etap­pen­sieg der Ver­nun­ft”. Das Gericht nehme die zahlre­ichen Ein­wände gegen das Bom­bo­drom sehr ernst. Zugle­ich müsse Struck “eine empfind­liche Nieder­lage hin­nehmen”. Die Chan­cen für das endgültige Aus des Bom­bo­droms stün­den damit sehr gut. Das Gericht werde darüber voraus­sichtlich Mitte 2004 entschei­den. ddp 

Die Pressemit­teilung des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts zu sein­er Entschei­dung find­et sich hier. Home­page der BI Freie Hei­de: www.freieheide.de

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