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Kein Rückzug

BERLIN Das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um hält trotz der bish­er erfol­gre­ichen Kla­gen von Geg­n­ern des “Bom­bo­droms” weit­er an der mil­itärischen Nutzung der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de fest. “Es han­delt sich lediglich um Entschei­dun­gen über die auf­schiebende Wirkung von Kla­gen im Eil­ver­fahren, in der Haupt­sache ist nichts entsch­ieden”, teilte ein Sprech­er des Min­is­teri­ums gestern mit. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg hat­te am Vortag die Mil­itär­nutzung des Gelän­des in zwei Fällen erneut untersagt. 

Das Gericht gab den Kla­gen des Hotel­be­treibers See­ho­tel Ich­lim bei Lärz (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) und eines Puten­züchters aus Gühlen-Glienicke (Ost­prig­nitz-Rup­pin) im Umfeld des geplanten Luft-Boden-Schieß­platzes auf auf­schiebende Wirkung statt. Damit beka­men in dieser Instanz erst­mals pri­vate Betrof­fene Recht, die gegen die mil­itärische Nutzung des seit 1992 umstrit­te­nen, 12 000 Hek­tar-Gelän­des bei Witt­stock vorge­gan­gen waren. Den Stopp der Mil­itär­pla­nun­gen hat­ten schon vorher mehrere Gemein­den erre­icht, die sich durch die Bun­deswehr in ihrer Pla­nung­shoheit ver­let­zt sehen. 

Vertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) hat­te bere­its im Vor­feld erk­lärt, dass er den Trup­penübungsplatz in Betrieb nehmen wolle, auch wenn er dies durch alle Instanzen ver­fol­gen müsse. Um das riesige Übungs­gelände wird seit 1992 gestrit­ten. Die Bun­deswehr will dort Tief­flüge üben.

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