BERLIN Das Verteidigungsministerium hält trotz der bisher erfolgreichen Klagen von Gegnern des “Bombodroms” weiter an der militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide fest. “Es handelt sich lediglich um Entscheidungen über die aufschiebende Wirkung von Klagen im Eilverfahren, in der Hauptsache ist nichts entschieden”, teilte ein Sprecher des Ministeriums gestern mit. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Vortag die Militärnutzung des Geländes in zwei Fällen erneut untersagt.
Das Gericht gab den Klagen des Hotelbetreibers Seehotel Ichlim bei Lärz (Mecklenburg-Vorpommern) und eines Putenzüchters aus Gühlen-Glienicke (Ostprignitz-Ruppin) im Umfeld des geplanten Luft-Boden-Schießplatzes auf aufschiebende Wirkung statt. Damit bekamen in dieser Instanz erstmals private Betroffene Recht, die gegen die militärische Nutzung des seit 1992 umstrittenen, 12 000 Hektar-Geländes bei Wittstock vorgegangen waren. Den Stopp der Militärplanungen hatten schon vorher mehrere Gemeinden erreicht, die sich durch die Bundeswehr in ihrer Planungshoheit verletzt sehen.
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass er den Truppenübungsplatz in Betrieb nehmen wolle, auch wenn er dies durch alle Instanzen verfolgen müsse. Um das riesige Übungsgelände wird seit 1992 gestritten. Die Bundeswehr will dort Tiefflüge üben.