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Kein Verfahren gegen Journalistin

(KLAUS D. GROTE, MAZ) POTSDAM Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat ein Ver­fahren wegen Urkun­den­fälschung gegen die RBB-Fernse­hjour­nal­istin Gabi Prob­st wegen Ger­ingfügigkeit eingestellt. Prob­st hat­te auf dem Brief an einen Häftling der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel als Absender ihr Pseu­do­nym G. Rost und die ehe­ma­lige Pots­damer Adresse des RBB-Mag­a­zins “Klar­text” ver­wen­det. Das Schreiben wurde geöffnet. Begrün­dung: Die Brief­marke war nicht abgestem­pelt. JVA-Leit­er Her­mann Wachter erstat­tete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. 

Prob­st hat­te ver­gan­genen Monat über den Vor­gang berichtet — bei der Ver­lei­hung des Pressepreis­es des Deutschen Anwalt­stages in Dres­den. “Ich wäre damit gar nicht an die Öffentlichkeit gegan­gen, aber ich musste eine Rede hal­ten und habe gesagt, dass jede Medaille zwei Seit­en hat”, sagt Prob­st. Den Preis erhielt sie für ihre Reporta­gen über Missstände in der JVA. Sie berichtete über prügel­nde Beamte, über unter­lassene Hil­feleis­tung und über Wächter, die Häftlinge in der JVA-Werk­statt für sich arbeit­en ließen. 

Vor diesem Hin­ter­grund erschien Prob­st die Anzeige des Anstalt­sleit­ers als “pri­vate Fehde”. Dass sie von der Staat­san­waltschaft auch noch aufge­fordert wurde, unter Andro­hung eines Bußgeldes in Höhe von 600 Euro bin­nen ein­er Woche ihre sämtlichen bish­eri­gen Adressen, Tele­fon­num­mern und Pseu­do­nyme offen zu leg­en, emp­fand Prob­st als Schikane. Sie sprach von Befan­gen­heit der Staat­san­waltschaft. Staat­san­walt Rolf Grünebaum, Sprech­er von Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, suche nach einem wun­den Punkt in ihrer Biografie. 

Der Fall schlug Wellen, brachte Prob­st Unter­stützungszusagen von Kol­le­gen und Poli­tik­ern. Dass Staat­san­walt Grünebaum den Vor­wurf der Urkun­den­fälschung als vertret­bar und “nicht neben der Sache” vertei­digte, machte den Fall nicht weniger skan­dalös. Das Ange­bot, das Ver­fahren gegen ein 300-Euro-Bußgeld einzustellen, wollte Prob­st nicht annehmen. “Das wäre ein Eingeständ­nis gewe­sen”, sagt sie. 

Auch mit der Ein­stel­lung ist die Jour­nal­istin nicht zufrieden, weil der Anfangsver­dacht der Urkun­den­fälschung beste­ht. Zugle­ich hat sie Strafanzeige gegen JVA-Chef Wachter wegen Ver­stoßes gegen das Briefge­heim­nis gestellt. Briefe dürften nur nach richter­lichem Beschluss geöffnet wer­den, sagt sie. Und bis heute sei der Verbleib des Briefes dem Häftling nicht mit­geteilt wor­den. Außer­dem habe er seinen Job bei der Gefan­genen-Zeitung verloren. 

Prob­st ste­ht seit Jahren mit JVA-Insassen in Kon­takt, die sich über die Ver­hält­nisse in den Jus­tizvol­lzugsanstal­ten bekla­gen — oft­mals anonym. Prob­st ist in den Gefäng­nis­sen dur­chaus bekan­nt und auch gefürchtet. Der Job als “JVA-Kum­merkas­ten” brachte Prob­st unter Häftlin­gen bere­its den Beina­men “Heilige Gabi” ein. Ger­ade hat sie wieder einen Besuch­santrag für die JVA Bran­den­burg gestellt. 

Im Fall der prügel­nden Wächter kri­tisierte Prob­st auch die Staat­san­waltschaft als untätig. Zudem berichtete sie über Ver­wick­lun­gen von Staat­san­walt Grünebaum in die Bran­den­burg­er Tren­nungs­geldaf­färe. Die Anklage emp­fand sie deshalb als Retourkutsche. Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg erkan­nte die Brisanz dieser Entwick­lung, machte den Fall zur Chef­sache und forderte einen Bericht der Staat­san­waltschaft Pots­dam an. Beobachter sind sich sich­er: Die Ein­stel­lung bedeutet für die Staat­san­waltschaft eine klare Niederlage.

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