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Kein Zwang zur Ausgabe von Sachgutscheinen”

Zur Kon­tro­verse um den jüng­sten Run­der­lass des Sozialmin­is­teri­ums zum Thema
Sach­leis­tun­gen für Asyl­be­wer­ber sagt die aus­län­der­poli­tis­che Sprecherin des
Lan­desvor­standes von Bünd­nis 90/Die Grü­nen, ANETTE LANG

“Bünd­nis 90/Die Grü­nen fordern das Sozialmin­is­teri­um auf, den jüngsten
Run­der­lass, der Kom­munen zur weit­eren Aus­gabe von Gutscheinen an
Asyl­be­wer­ber ver­an­lassen soll, zu rev­i­dieren. Es sollte endlich aufhören,
poli­tis­chen Druck auf Kom­munen auszuüben, die Bargeld auszahlen wollen. Den
Städten und Kreisen muss erlaubt sein, den Ermessensspiel­raum, den das
Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zulässt, auszuschöpfen. 

Es ist uner­hört, dass die Lan­desregierung die Kom­munen zwin­gen will,
ent­ge­gen den Möglichkeit­en der Bun­des­ge­set­zge­bung, die diskri­m­inierende und
die Kom­munen finanziell belas­tende Prax­is der Sach­leis­tun­gen weiterzuführen
oder sie — wie im Fall von Pots­dam — sog­ar wieder einzuset­zen”, sagte ANETTE
LANG. “Sie sollte stattdessen dafür Sorge tra­gen, dass den Betroffenen,
näm­lich Frauen, Män­nern und Kindern, die nach Ver­fol­gun­gen im Heimatland,
nach ein­er lan­gen, gefahrvollen Flucht hier ein Asyl erbit­ten, ein
men­schen­würdi­geres Dasein ver­schafft wird. 

Über­all im Land soll Ver­ständ­nis dafür geweckt wer­den, Ein­schnitte in die
sozialen Leis­tun­gen hinzunehmen, nur hier sollen den Kommunen
Einspar­poten­ziale voren­thal­ten wer­den. Das kann das Min­is­teri­um nicht ernst
meinen.”, sagte ANETTE LANG.

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