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Sozialministerium will an Gutscheinen für Asylbewerber festhalten

POTSDAM Die Lan­desaus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er hofft auf ein Ein­lenken des Sozialmin­is­teri­ums im Stre­it um Bargeldzahlun­gen an Asyl­be­wer­ber. Die Stadt Pots­dam hat als erste Kom­mune im Land seit Monats­be­ginn Sachgutscheine für Flüchtlinge kom­plett abgeschafft. Stattdessen wird nur noch Bargeld aus­gezahlt. Der Vorstoß hat das Sozialmin­is­teri­um in dieser Woche zu einem Run­der­lass ver­an­lasst, der alle Städte und Kreise auf­fordert, weit­er­hin Gutscheine auszuhändi­gen, wenn Asyl­be­wer­ber seit weniger als drei Jahren hier leben.

 

Pots­dams Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs (SPD) hat sich bere­its für die Beibehal­tung des neuen Sys­tems aus­ge­sprochen. Die zuständi­ge Fach­bere­ich­slei­t­erin Bär­bel Eichen­müller hat eine rechtliche Prü­fung angekündigt. Die Stadt wolle Möglichkeit­en find­en, an der Bargeldzahlung festzuhal­ten. Almuth Berg­er hält den Pots­damer Weg für rechtlich möglich. Das sei eine Frage der Ausle­gung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes. Berlin, Ham­burg, Bre­men, Sach­sen-Anhalt und Meck­len­burg-Vor­pom­mern wür­den genau­so ver­fahren. “Ich würde mir wün­schen, dass das Sozialmin­is­teri­um diesen Weg mit­ge­ht”, so Berg­er zur MAZ.

 

Unver­ständ­nis löste der Erlass bei der Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips im Land Bran­den­burg aus. Ger­ade hat­te man sich über die erste Abschaf­fung der umstrit­te­nen Gutschein­regelung gefreut. In einem offe­nen Brief an Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) ver­langt die Ini­tia­tive nun eine Klarstel­lung. Das Sozialmin­is­teri­um weise die Kom­munen näm­lich nicht auf ihre geset­zlichen Spiel­räume hin. Im Run­der­lass fehle der Hin­weis, dass vom Prinzip der Gutschein­zahlung bei beson­deren Umstän­den abgewichen wer­den kann. Die Ini­tia­tive führt als Begrün­dung die Diskri­m­inierung der Asyl­be­wer­ber bei der Zahlung mit Gutscheinen an, die nur in bes­timmten Geschäften ein­gelöst wer­den kön­nen. Häu­fig wür­den Gutscheine auf dem Schwarz­markt gegen Bares einge­tauscht — für die Hälfte ihres Werts. Bargeldzahlun­gen wür­den die Lebenssi­t­u­a­tion von Flüchtlin­gen verbessern, sagt Almuth Berg­er. Dies sei somit ein Beitrag zum Abbau der Frem­den­feindlichkeit. Auch die Arbeits­gruppe für ein Lan­desin­te­gra­tionskonzept spreche sich für die Abschaf­fung der Gutscheine aus.

 

Die Kom­munen führen zudem finanzielle Gründe an. In Pots­dam kostete allein das Druck­en der Gutscheine jeden Monat 600 Euro. Auch der Ver­wal­tungsaufwand ist jet­zt geringer. Vom Land wer­den die Kom­munen jew­eils nur mit Pauschalen entschädigt.

 

Nach Angaben des Sozialmin­is­teri­ums wird in etwa der Hälfte der märkischen Kom­munen Bargeld an Asyl­be­wer­ber gezahlt, die seit mehr als drei Jahren hier leben. Die übri­gen Kreise beschränken sich auf Gutscheine. Für Flüchtlinge, die weniger als drei Jahre hier leben, gilt der “Vor­rang der Sach­leis­tung”, so Sozialmin­is­teri­umssprecherin Clau­dia Szczes. Die kre­is­freien Städte Pots­dam, Bran­den­burg und Cot­tbus sowie die Kreise Pots­dam-Mit­tel­mark, Uck­er­mark, Dahme-Spree­wald und Ober­spree­wald-Lausitz hat­ten im ver­gan­genen Jahr die Ini­tia­tive zur Abschaf­fung des Gutschein­sys­tems ergrif­f­en. In Brandenburg/Havel wird eine Änderung noch geprüft. Die Stadt Cot­tbus zahlt an fast 80 Prozent ihrer Asyl­be­wer­ber schon seit über einem Jahr Bargeld. Lediglich Neuankömm­linge erhal­ten noch Gutscheine, so der Sprech­er der Stadt Cot­tbus, Peter Lewandrowski.

 


 


Umstrit­tene Gutscheine

 

Die Gutschein­regelung wurde 1994 unter der dama­li­gen Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt (SPD) einge­führt. Kirchen und Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen hat­ten sei­ther gegen den Erlass protestiert. “Eigentlich gab es nie Gründe für die Gutscheine”, sagt Lutz Boede von der Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips. Die erhoffte Abschreck­ung für Flüchtlinge, nicht hier­her zu kom­men, seien sie Gutscheine nicht gewe­sen, sagt Boede. In Pots­dam erhal­ten die 503 Asyl­be­wer­ber jet­zt zwis­chen 199 und 280 Euro. Der Wert ori­en­tiert sich an der Sozialhilfe. 

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