Tagesspiegel
Keine Befangenheit im Potzlow-Prozess
Anträge der Verteidiger abgewiesen
Neuruppin. Im Prozess zum Mord an einem Jugendlichen in Potzlow haben es die
Verteidiger der drei Angeklagten nicht geschafft, das Verfahren platzen zu
lassen. Die Befangenheitsanträge gegen die Jugendstrafkammer des
Landgerichts Neuruppin wurden von der 1. Großen Strafkammer zurückgewiesen.
Damit kann die Hauptverhandlung diese Woche fortgesetzt werden. Die
erkrankte vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Ria Becher, wolle am
Donnerstag verhandeln, hieß es beim Landgericht.
Die rechtsextremen Angeklagten hatten, wie berichtet, im Juli 2002 den
16-jährigen Marinus Schöberl schwer misshandelt. Schöberl starb, die Leiche
wurde in einer Jauchegrube verscharrt. Die Verteidiger halten der
Jugendkammer vor, sie hätte einige Aussagen der zwei jüngeren Angeklagten
gegenüber der Polizei nicht zur Verwertung im Prozess zulassen dürfen.
Marcel S. und Sebastian F., zur Tatzeit 17 Jahre alt, sei bei der Vernehmung
im November 2002 der Beistand der Eltern verweigert worden.
Lausitzer Rundschau
Niederlage für Verteidigung im Potzlow-Prozess
Befangenheitsanträge gegen Gericht abgelehnt
Im Prozess um den Tod des 16-jährigen Schülers Marinus Schöberl aus Potzlow
(Uckermark) hat die Verteidigung eine weitere Niederlage erlitten. Ihre
Befangenheitsanträge gegen die 1. Strafkammer des Landgerichts Neuruppin
wurden gestern abgelehnt.
In dem Prozess müssen sich drei der rechten Szene zugeordnete junge Männer
im Alter von heute 18 und 24 Jahren verantworten. Sie sollen ihr 16-jähriges
Opfer vor einem Jahr auf brutalste Weise misshandelt und getötet haben.
Der für gestern geplante 15. Verhandlungstag fiel wegen Erkrankung der
Richterin aus. Den dennoch angereisten Anwälten wurde der mehrseitige
Beschluss über die Ablehnung ihres Befangenheitsantrages ausgehändigt. Damit
müssen Richter und Schöffen in dem Prozess nicht ausgetauscht werden. Die
Anwälte hätten noch zahlreiche weitere Beweisanträge angekündigt, sagte ein
Gerichtssprecher. Damit ist ein Ende des Prozesses weiter nicht abzusehen.
Die Verteidigung streitet darum, ob die Aussagen ihrer Mandanten bei der
Polizei im Prozess verwertet werden dürfen. Zwei der drei Angeklagten hatten
bei den polizeilichen Vernehmungen umfassendere Geständnisse abgelegt als
vor Gericht.