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Keine Befangenheit im Potzlow-Prozess

Tagesspiegel

 


Keine Befan­gen­heit im Potzlow-Prozess

 

Anträge der Vertei­di­ger abgewiesen

 

Neu­rup­pin. Im Prozess zum Mord an einem Jugendlichen in Pot­zlow haben es die
Vertei­di­ger der drei Angeklagten nicht geschafft, das Ver­fahren platzen zu
lassen. Die Befan­gen­heit­santräge gegen die Jugend­strafkam­mer des
Landgerichts Neu­rup­pin wur­den von der 1. Großen Strafkam­mer zurückgewiesen.
Damit kann die Hauptver­hand­lung diese Woche fort­ge­set­zt wer­den. Die
erkrank­te vor­sitzende Rich­terin der Jugend­kam­mer, Ria Bech­er, wolle am
Don­ner­stag ver­han­deln, hieß es beim Landgericht.

 

Die recht­sex­tremen Angeklagten hat­ten, wie berichtet, im Juli 2002 den
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl schw­er mis­shan­delt. Schöberl starb, die Leiche
wurde in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Die Vertei­di­ger hal­ten der
Jugend­kam­mer vor, sie hätte einige Aus­sagen der zwei jün­geren Angeklagten
gegenüber der Polizei nicht zur Ver­w­er­tung im Prozess zulassen dürfen.
Mar­cel S. und Sebas­t­ian F., zur Tatzeit 17 Jahre alt, sei bei der Vernehmung
im Novem­ber 2002 der Bei­s­tand der Eltern ver­weigert worden.

 


 

Lausitzer Rund­schau

 


Nieder­lage für Vertei­di­gung im Potzlow-Prozess

 

Befan­gen­heit­santräge gegen Gericht abgelehnt

 

Im Prozess um den Tod des 16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl aus Potzlow
(Uck­er­mark) hat die Vertei­di­gung eine weit­ere Nieder­lage erlit­ten. Ihre
Befan­gen­heit­santräge gegen die 1. Strafkam­mer des Landgerichts Neuruppin
wur­den gestern abgelehnt.

 

In dem Prozess müssen sich drei der recht­en Szene zuge­ord­nete junge Männer
im Alter von heute 18 und 24 Jahren ver­ant­worten. Sie sollen ihr 16-jähriges
Opfer vor einem Jahr auf bru­tal­ste Weise mis­shan­delt und getötet haben.

 

Der für gestern geplante 15. Ver­hand­lungstag fiel wegen Erkrankung der
Rich­terin aus. Den den­noch angereis­ten Anwäl­ten wurde der mehrseitige
Beschluss über die Ablehnung ihres Befan­gen­heit­santrages aus­ge­händigt. Damit
müssen Richter und Schöf­fen in dem Prozess nicht aus­ge­tauscht wer­den. Die
Anwälte hät­ten noch zahlre­iche weit­ere Beweisanträge angekündigt, sagte ein
Gerichtssprech­er. Damit ist ein Ende des Prozess­es weit­er nicht abzusehen.

 

Die Vertei­di­gung stre­it­et darum, ob die Aus­sagen ihrer Man­dan­ten bei der
Polizei im Prozess ver­w­ertet wer­den dür­fen. Zwei der drei Angeklagten hatten
bei den polizeilichen Vernehmungen umfassendere Geständ­nisse abgelegt als
vor Gericht.

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