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Potzlow-Mordprozess: Noch kein Ende in Sicht

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Nach 14 Ver­hand­lungsta­gen ist im Prozess um den Mord an
Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) noch immer kein Ende abzuse­hen. Die
Vertei­di­gung habe weit­ere Beweisanträge angekündigt, sagte am Don­ner­stag ein
Sprech­er des Landgerichts Neuruppin. 

 

Die Vertei­di­gung stre­it­et seit Wochen darum, ob die Aus­sagen ihrer Mandanten
bei der Polizei im Prozess ver­w­ertet wer­den dür­fen. Zwei der drei
Angeklagten hat­ten bei den polizeilichen Vernehmungen umfassendere
Geständ­nisse abgelegt als vor Gericht. Die bei­den heute 18 Jahre alten und
ein 24-jähriger Angeklagter räumten weit­ge­hend ein, den 16-jähri­gen Schüler
Mar­i­nus im Juli 2002 stun­den­lang gequält und dann auf beson­ders bru­tale Art
ermordet zu haben. Die Leiche wurde erst Monate später in ein­er Jauchegrube
gefunden. 

 

Am näch­sten Ver­hand­lungstag (Mon­tag, 11. August) wird über einen
Befan­gen­heit­santrag der Vertei­di­ger entsch­ieden. Die Anwälte hat­ten Zweifel
an der Unvor­ein­genom­men­heit der Richter und Schöf­fen geäußert. Eine andere
Strafkam­mer muss nun darüber befind­en, ob die Bedenken begrün­det sind. Ob am
Mon­tag, wie seit Wochen geplant, das psy­chi­a­trische Gutacht­en über die
Angeklagten vorgestellt wer­den kann, ist noch unklar. 

 

Die Vertei­di­ger hat­ten beantragt, die Aus­sagen der Angeklagten kurz nach
ihrer Fes­t­nahme nicht als Beweise zu ver­w­erten. Die Ermit­tler hät­ten Eltern
der Angeklagten bewusst von den ersten Vernehmungen aus­geschlossen und damit
Recht gebrochen, argu­men­tierten sie. Die Richter entsch­ieden jedoch, die
Polizei-Pro­tokolle mit einzubeziehen. Daher müssen die Angeklagten mit einer
Verurteilung wegen Mordes rechnen. 

 

Im Pot­zlow-Prozess kein Ende in Sicht

 

(LR) Nach 14 Ver­hand­lungsta­gen ist im Prozess um den Mord an Mar­i­nus Schöberl aus
Pot­zlow in der Uck­er­mark (die RUNDSCHAU berichtete) noch immer kein Ende
abzuse­hen. Die Vertei­di­gung habe weit­ere Beweisanträge angekündigt, sagte
ein Sprech­er des Landgerichts Neu­rup­pin gestern. 

 

Die Vertei­di­gung stre­it­et seit Wochen darum, ob die Aus­sagen ihrer Mandanten
bei der Polizei im Prozess ver­w­ertet wer­den dür­fen. Zwei der drei
Angeklagten hat­ten bei polizeilichen Vernehmungen umfassendere Geständnisse
abgelegt als vor Gericht. 

 

Am kom­menden Mon­tag, dem näch­sten Ver­hand­lungstag, wird über einen
Befan­gen­heit­santrag der Vertei­di­ger entsch­ieden. Die Anwälte hat­ten Zweifel
an der Unvor­ein­genom­men­heit der Richter und Schöf­fen geäußert.

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