(MOZ) Neuruppin (dpa) Nach 14 Verhandlungstagen ist im Prozess um den Mord an
Marinus Schöberl aus Potzlow (Uckermark) noch immer kein Ende abzusehen. Die
Verteidigung habe weitere Beweisanträge angekündigt, sagte am Donnerstag ein
Sprecher des Landgerichts Neuruppin.
Die Verteidigung streitet seit Wochen darum, ob die Aussagen ihrer Mandanten
bei der Polizei im Prozess verwertet werden dürfen. Zwei der drei
Angeklagten hatten bei den polizeilichen Vernehmungen umfassendere
Geständnisse abgelegt als vor Gericht. Die beiden heute 18 Jahre alten und
ein 24-jähriger Angeklagter räumten weitgehend ein, den 16-jährigen Schüler
Marinus im Juli 2002 stundenlang gequält und dann auf besonders brutale Art
ermordet zu haben. Die Leiche wurde erst Monate später in einer Jauchegrube
gefunden.
Am nächsten Verhandlungstag (Montag, 11. August) wird über einen
Befangenheitsantrag der Verteidiger entschieden. Die Anwälte hatten Zweifel
an der Unvoreingenommenheit der Richter und Schöffen geäußert. Eine andere
Strafkammer muss nun darüber befinden, ob die Bedenken begründet sind. Ob am
Montag, wie seit Wochen geplant, das psychiatrische Gutachten über die
Angeklagten vorgestellt werden kann, ist noch unklar.
Die Verteidiger hatten beantragt, die Aussagen der Angeklagten kurz nach
ihrer Festnahme nicht als Beweise zu verwerten. Die Ermittler hätten Eltern
der Angeklagten bewusst von den ersten Vernehmungen ausgeschlossen und damit
Recht gebrochen, argumentierten sie. Die Richter entschieden jedoch, die
Polizei-Protokolle mit einzubeziehen. Daher müssen die Angeklagten mit einer
Verurteilung wegen Mordes rechnen.
Im Potzlow-Prozess kein Ende in Sicht
(LR) Nach 14 Verhandlungstagen ist im Prozess um den Mord an Marinus Schöberl aus
Potzlow in der Uckermark (die RUNDSCHAU berichtete) noch immer kein Ende
abzusehen. Die Verteidigung habe weitere Beweisanträge angekündigt, sagte
ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin gestern.
Die Verteidigung streitet seit Wochen darum, ob die Aussagen ihrer Mandanten
bei der Polizei im Prozess verwertet werden dürfen. Zwei der drei
Angeklagten hatten bei polizeilichen Vernehmungen umfassendere Geständnisse
abgelegt als vor Gericht.
Am kommenden Montag, dem nächsten Verhandlungstag, wird über einen
Befangenheitsantrag der Verteidiger entschieden. Die Anwälte hatten Zweifel
an der Unvoreingenommenheit der Richter und Schöffen geäußert.