Das Land Brandenburg bleibt dabei — keine Dienstnummertragepflicht für
Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten
Nach dem Aufmarsch von rund 350 Neonazis in der Potsdamer Innenstadt vor
zwei Wochen forderte die Rote-Liste e.V. (Anmerkung Inforiot: Gemeint ist die Rote Hilfe) — eine Solidaritätsorganisation des
linken Spektrums — eine Wiedereinführung der Dienstnummerntragepflicht.
Polizeibeamte sollten danach in Großeinsätzen durch eine gut sichtbare
Nummer an Uniform oder Helm für Jedermann erkennbar sein. Nach Auskunft der
Rechtsabteilung des Innenministeriums besteht jedoch kein Grund für eine
solche Neuerung. Jeder Beamte habe sich gemäß Polizeigesetz ohnehin auf
Verlangen auszuweisen. Die so genannte “Legitimationspflicht” soll
Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs gegen polizeiliche Maßnahmen
sichern. Das “Durchnummerieren” der Beamten jedoch verstoße gegen deren
Persönlichkeitsrechte. Nicht ohne Grund verzichtete der Gesetzgeber bei der
Neufassung des Polizeigesetzes auf eine derartige Pflicht. Die Erfahrung
habe außerdem gezeigt, dass es gerade in Großeinsätzen kaum möglich sei eine
mehrstellige Nummer zu erkennen; unberechtigten Anzeigen würde dadurch auch
weiter unnötig Vorschub geleistet. Am Rande der friedlichen
Gegendemonstration lieferten sich etwa einhundert, teils vermummte,
Randalierer eine Straßenschlacht mit den Einsatzkräften. Steine und Flaschen
flogen, 18 Beamte wurden verletzt, einer davon schwer.