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Keine Dienstnummer an der Uniform

Das Land Bran­den­burg bleibt dabei — keine Dien­st­num­mer­tragepflicht für
Polizeibeamte in geschlosse­nen Einheiten

Nach dem Auf­marsch von rund 350 Neon­azis in der Pots­damer Innen­stadt vor
zwei Wochen forderte die Rote-Liste e.V. (Anmerkung Infori­ot: Gemeint ist die Rote Hil­fe) — eine Sol­i­dar­ität­sor­gan­i­sa­tion des
linken Spek­trums — eine Wiedere­in­führung der Dienstnummerntragepflicht.
Polizeibeamte soll­ten danach in Großein­sätzen durch eine gut sichtbare
Num­mer an Uni­form oder Helm für Jed­er­mann erkennbar sein. Nach Auskun­ft der
Rechtsabteilung des Innen­min­is­teri­ums beste­ht jedoch kein Grund für eine
solche Neuerung. Jed­er Beamte habe sich gemäß Polizeige­setz ohne­hin auf
Ver­lan­gen auszuweisen. Die so genan­nte “Legit­i­ma­tion­spflicht” soll
Betrof­fe­nen die Möglichkeit des Wider­spruchs gegen polizeiliche Maßnahmen
sich­ern. Das “Durch­num­merieren” der Beamten jedoch ver­stoße gegen deren
Per­sön­lichkeit­srechte. Nicht ohne Grund verzichtete der Geset­zge­ber bei der
Neu­fas­sung des Polizeige­set­zes auf eine der­ar­tige Pflicht. Die Erfahrung
habe außer­dem gezeigt, dass es ger­ade in Großein­sätzen kaum möglich sei eine
mehrstel­lige Num­mer zu erken­nen; unberechtigten Anzeigen würde dadurch auch
weit­er unnötig Vorschub geleis­tet. Am Rande der friedlichen
Gegen­demon­stra­tion liefer­ten sich etwa ein­hun­dert, teils vermummte,
Ran­dalier­er eine Straßen­schlacht mit den Ein­satzkräften. Steine und Flaschen
flo­gen, 18 Beamte wur­den ver­let­zt, ein­er davon schwer.

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