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Keine Videoüberwachung in Potsdam und anderswo!

Am 13.12.2000 beschloss der Land­tag Bran­den­burg u.a. die Ein­führung der polizeilichen Videoüberwachung öffentlich­er Plätze als neue Befug­nis der Lan­despolizei. Inzwis­chen wur­den in Erkn­er und Rathenow bere­its die ersten Kam­eras geschal­tet. Ab 21.Dezember 2001 soll auch der Pots­damer Haupt­bahn­hof videoüberwacht werden. 

Begrün­det wird dies damit, dass der Pots­damer Haupt­bahn­hof ein Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt und die Videoüberwachung ein geeignetes Mit­tel zur präven­tiv­en Bekämp­fung von Straftat­en sei.

Nichts davon entspricht den Tatsachen: 

Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt Pots­damer Hauptbahnhof?

Im polizeilichen Konzept zur Videoüberwachung führt die Polizei ins­ge­samt 499 Straftat­en an, die in den ver­gan­genen zwei Jahren rund um den Bahn­hof reg­istri­ert wur­den. Das entspricht ein­er Quote von 0,6835616 Straftat­en pro Tag oder auf die täglich den Bahn­hof nutzen­den Per­so­n­en berech­net von 0,0014 %.

Wenn der Pots­damer Haupt­bahn­hof mit dieser Quote zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt erk­lärt wird, müßte Pots­dam prak­tisch flächen­deck­end videoüberwacht werden. 

Der über­wiegende Anteil der Straftat­en am Haupt­bahn­hof sind keine schw­eren Straftat­en son­dern Beschädi­gun­gen und Dieb­stäh­le an Autos (213) und Fahrrädern (105). Auch die Sicher­heit für Leib und Leben von Per­so­n­en recht­fer­tigt also die Videoüberwachung nicht. 

Weit­er­hin argu­men­tiert die Polizei noch mit Aktio­nen der Kam­pagne gegen Wehrpflicht gegen die Ein­beru­fun­gen von Sol­dat­en und der Anreise von Fußball­fans zu den Spie­len des SV Babels­berg 03 in der 2. Bun­desli­ga. Allerd­ings gibt es seit Jahren keine Grup­pen­fahrten von Sol­dat­en zu fes­ten Ein­beru­fung­ster­mi­nen mehr und also auch keine entsprechen­den Protes­tak­tio­nen. Fußball­fans reisen meist über Berlin an und nutzen den S‑Bahnhof Babels­berg statt des Hauptbahnhofes. 

Eigentlich sind diese Fak­ten bekan­nt. Trotz­dem hat das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam den Haupt­bahn­hof ohne Rück­sicht auf polizeiliche Erfahrun­gen und eigene Sta­tis­tiken zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt erk­lärt. Nach Ein­führung der Videoüberwachung forderte der Innen­min­is­ter die Polizeiprä­si­di­en auf, geeignete Stan­dorte für die Videoüberwachung zu benen­nen. Offen­bar hat der Pots­damer Polizeipräsi­dent keinen geeigneten Ort für die Videoüberwachung gefun­den und den Pots­damer Haupt­bahn­hof deshalb zum Krim­i­nal­itätss­chw­er­punkt deklar­i­ert, um den Auf­trag des Innen­min­is­ters erfüllen zu können. 

Videoüberwachung: ein geeignetes Mittel?

Die Videoüberwachung ist als präven­tives Mit­tel zur Bekämp­fung von Straftat­en nicht geeignet. Möglicher­weise wer­den einige Delik­te in Rand­bezirke verdrängt.
Das ist abzulehnen. Die Präsenz von Straftat­en in städtis­chen Bal­lungszen­tren erzeugt einen Druck zur Bekämp­fung gesellschaftlich­er Ursachen von Krim­i­nal­ität. Die Möglichkeit der Ver­drän­gung von Prob­le­men in Rand­bere­iche wird dazu führen, dass weniger auf langfristige Bekämp­fung sozialer Ursachen von Krim­i­nal­ität, als auf repres­sive Mit­tel zurück­ge­grif­f­en wird. 

Auch der Abschreck­ungsef­fekt der Videoüberwachung ist sehr fraglich. Selb­st das Konzept der Polizei, das die Straftat­en für ver­schiedene Zeiträume nach Innen- und Außen­bere­ich auf­schlüs­selt, enthält nur einen einzi­gen Zeitraum, in dem im Bahn­hof selb­st weniger Straftat­en als in den Außen­bere­ichen fest­gestellt wur­den. Ins­ge­samt wur­den ca. 2/3 der reg­istri­erten Straftat­en in dem bere­its jet­zt videoüberwacht­en Innen­bere­ich des Bahn­hofs began­gen. Dies lässt den prak­tis­chen Sinn der Videoüberwachung schon jet­zt sehr fraglich erscheinen. 

Selb­st die Gew­erkschaft der Polizei, die bis­lang jede Geset­zesver­schär­fung begrüßte, hält die Videoüberwachung für völ­lig ungeeignet, um Straftat­en zu bekämpfen. Bere­its nach weni­gen Wochen Videoüberwachung in Erkn­er kri­tisierte der GdP-Lan­desvor­sitzende Andreas Schus­ter, dass die Krim­i­nal­ität in die Neben­straßen ver­lagert wurde und die Polizis­ten in der Zen­trale vor Mon­i­toren sitzen und Straftat­en beobacht­en, als sie durch Präsenz vor Ort zu verhindern. 

Die Alter­na­tiv­en zur Videoüberwachung in Potsdam

Das polizeiliche Konzept zählt eine Rei­he von Begleit­maß­nah­men auf, die mit dem Start der Videoüberwachung umge­set­zt wer­den sollen. Dazu zählen z.B. Umset­zung des Jugend­schutzge­set­zes, Sicher­heitspart­ner­schaften, eine bessere Beleuch­tung der Wege und Park­plätze und die Schaf­fung von Anschließmöglichkeit­en für Fahrräder und Telefonstandorten. 

Wenn die Polizei tat­säch­lich davon aus­ge­ht, dass diese Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Straftat­en dienen kön­nen, ist es erstaunlich, dass sie erst mit der Videoüberwachung durchge­führt wer­den sollen. Offen­bar will die Polizei erre­ichen, dass eventuelle Erfolge der Begleit­maß­nah­men sta­tis­tisch der Videoüberwachung zugerech­net wer­den. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei schlägt zur Bekämp­fung der Straftat­en am Pots­damer Haupt­bahn­hof vor: 

· Ein­rich­tung eines bewacht­en PkW-Parkplatzes

· Schaf­fung zusät­zlich­er Anschließmöglichkeit­en für Fahrräder an allen Bahnhofszugängen

· Her­stel­lung ein­er hin­re­ichen­den Beleuchtung 

· Auf­stellen von Tele­fonzellen an allen Bahnhofszugängen

Mit diesen Maß­nah­men kön­nen die häu­fig­sten Delik­t­grup­pen effek­tiv bekämpft wer­den, ohne dass die Grund- und Bürg­er­rechte unnötig aus­ge­höhlt werden. 

Die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei lehnt die Videoüberwachung generell ab. Sie ist ein tiefer Ein­griff in die Indi­vid­u­al­grun­drechte, der durch keine sin­nvolle Zielset­zung gedeckt ist. Ins­beson­dere dreht sie das Rechtsstaat­sprinzip der Unschuldsver­mu­tung um und stellt die Bevölkerung unter einen Generalverdacht. 

Mit der Videoüberwachung ver­fol­gt Innen­min­is­ter Schön­bohm nicht das Ziel, Krim­i­nal­ität zu bekämpfen. Videoüberwachung ist lediglich ein Akt sym­bol­is­ch­er Poli­tik, der der kon­ser­v­a­tiv­en Wäh­lerk­lien­tel der CDU sig­nal­isieren soll, dass diese Partei hin­ter der Polizei ste­ht. Neben­bei dient die Videoüberwachung noch der Bespitzelung und Ver­drän­gung uner­wün­schter Per­so­n­en­grup­pen aus bes­timmten Stadt­bere­ichen und bes­timmter For­men der Krim­i­nal­ität in andere Stadtteile. 

Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 53

14467 Pots­dam

Tel. (0331) 280 50 83

Fax: (0331) 270 87 28
www.polizeibrandenburg.de

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