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Keine Vorbehalte gegen die Awo

RATHENOW Die Arbeit­er­wohlfahrt Havel­land bleibt weit­er Träger des Asyl­be­wer­ber­heimes am Rathenow­er Birken­weg. Der Kreisauss­chuss hat dies am Mon­tag zus­tim­mend zur Ken­nt­nis genom­men. Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen aus dem Land Bran­den­burg hat­ten die Kreisver­wal­tung aufge­fordert, die Träger­schaft zu kündi­gen und neu zu vergeben. Hin­ter­grund ist ein Urteil. Zwei Asyl­be­wer­ber waren im ver­gan­genen Jahr vor Gericht gestellt wor­den. Man warf ihnen Ver­leum­dung vor, weil sie in einem offe­nen Brief Missstände im Asyl­be­wer­ber­heim öffentlich bekan­nt gemacht hat­ten. Unter anderem behaupteten die Autoren des Briefes, im Heim werde die Pri­vat­post von Bewohn­ern geöffnet. In dem Urteil stellte das Amts­gericht fest, dass die Behaup­tun­gen in dem Brief der Asyl­be­wer­ber nicht wider­legt wer­den kon­nten. Die Angeklagten waren frei zu sprechen. 

Inzwis­chen, so Ord­nungs­dez­er­nent Kell­ner am Mon­tag, habe sich der Vor­stand der Arbeit­er­wohlfahrt bemüht, Fehler bei der Arbeit mit den Asyl­suchen­den im Heim zu beseit­i­gen. Es habe auch Gespräche zwis­chen der Arbeit­er­wohlfahrt, ver­schiede­nen Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen und den Asyl­suchen­den gegeben, die allerd­ings von den Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen abge­brochen wur­den. Diese hat­ten per­son­elle Kon­se­quen­zen im Heim gefordert, denen die Arbeit­er­wohlfahrt aus juris­tis­chen Grün­den nicht nachkom­men wollte. Für das Ord­nungsamt des Kreis­es sprechen aber auch andere Tat­sachen dafür, den Ver­trag mit der Awo jet­zt nicht zu kündigen. 

Würde er jet­zt gekündigt, so würde bei ein­er Neuauss­chrei­bung wahrschein­lich kein ander­er Anbi­eter gefun­den, glaubt das Ord­nungsamt des Kreis­es. Der neue Betreiber müsste näm­lich das Per­son­al des alten Betreibers für ein Jahr übernehmen, weil der Ver­trag mit der Arbeit­er­wohlfahrt vorzeit­ig been­det wor­den wäre. CDU-Abge­ord­nete bezweifel­ten im Kreisauss­chuss diese Recht­sauf­fas­sung. Allerd­ings set­zten auch sie ihr Ver­trauen in Sachen Asyl­be­wer­ber­heim weit­er in die Arbeit­er­wohlfahrt. Lediglich die PDS-Abge­ord­neten melde­ten Zweifel an. Zwar sei auch die PDS der Auf­fas­sung, dass die Arbeit­er­wohlfahrt weit­er Träger des Asyl­be­wer­ber­heimes bleiben soll. Den­noch müsse sich die Kreisver­wal­tung Zeit nehmen, um zu prüfen, inwiefern das Ver­hält­nis zwis­chen Heim­leitung und Bewohn­ern nach dem Gericht­surteil noch zu kit­ten sei. Die PDS schlug vor, weit­er an dem Fall zu arbeiten. 

Aus Sicht der Ord­nungs­be­hörde soll der Ver­trag zum Asyl­be­wer­ber­heim auch deshalb nicht vorzeit­ig gekündigt wer­den, weil bis zum Jahr 2008 die Zahl der Asyl­suchen­den stark sinken werde. Dann lohne es sich wahrschein­lich nicht mehr, das Asyl­be­wer­ber­heim zu betreiben. Ab diesem Zeit­punkt müsse die Kreisver­wal­tung andere Unter­bringungsmöglichkeit­en suchen und schaffen.

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