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Keineswegs ein Kavaliersdelikt

(NORBERT STEIN; MAZ) PREMNITZ Ob an Bushal­testellen, Häuser­fas­saden, tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen oder Bahn­höfen. Graf­fi­tis­chmier­ereien gehören heute — lei­der — zum Stadt­bild von Prem­nitz und seinen Ortsteilen. 

Mitar­beit­er der Arbeits­förderungs­ge­sellschaft Prem­nitz (AFP) waren in den let­zten Tagen mit dem Fotoap­pa­rat unter­wegs und hiel­ten über 100 solch­er Graf­fi­tis­chmier­ereien im Bild fest. Auf ein­er Großlein­wand wur­den diese Bilder am Don­ner­stagabend im Prem­nitzer Jugend­club gezeigt. Die AFP und der Prem­nitzer Jugend­club hat­ten gemein­sam zu ein­er Diskus­sion­srunde unter dem Mot­to “Graf­fi­ti — Straftat oder Kava­liers­de­likt?” ein­ge­laden. Etwa 15 Jugendliche kamen dazu leb­haft mit Lutz Bräsell, Präven­tions­ber­ater der Polizei im Schutzbere­ich Havel­land, ins Gespräch. 

Idee ent­stand in Rathenow 

Die Idee zu dem Pro­jekt und der Diskus­sion­srunde sei bei ein­er Beratung des Rathenow­er Stadt­teil­beirates ent­standen, sagte Matthias Hohmann, der Geschäfts­führer der AFP zur Eröff­nung des Abends. Im Stadt­teil­beirat wurde auch über die Graf­fi­tis­chmier­ereien am Rathenow­er Bis­mar­ck­turm disku­tiert. “Dabei habe ich anschaulich das Unver­ständ­nis und die Empörung der Ein­wohn­er zu solchen Tat­en gespürt”, sagte Hohmann am Donnerstag. 

Ordentlich aus­ge­führt kann Graf­fi­ti Kun­st sein. “Aber bei den Fotos, die in Prem­nitz von Graf­fi­tis gemacht wur­den habe ich kein­er­lei Kun­st ent­deckt”, meinte Lutz Bräsell zu Beginn der Diskus­sion. Für ihn ist Graf­fi­ti-Geschmiere “ein Aus­druck von Gewalt”. Häuser, Wände oder Objek­te zu besprühen sei “eine klare Sachbeschädi­gung und kein Kava­liers­de­likt, sofern es sich nicht um per­sön­lich­es Eigen­tum han­delt”, sagte der Präventionsberater. 

Für die Kosten der Besei­t­i­gung von Graf­fi­ti kön­nen Eigen­tümer, wie auch bei anderen Sachbeschädi­gun­gen, Schadenser­satz vom Verur­sach­er ver­lan­gen. Dieser zivil­rechtliche Anspruch auf Schadenser­satz bleibt bis zu 30 Jahre beste­hen. Schon die Besei­t­i­gung klein­er Schmier­ereien an Hauswän­den kostet oft einige tausend Euro. 

Außer­dem könne Sachbeschädi­gung strafrechtlich ver­fol­gt wer­den: die Gerichte ver­hän­gen dann Geld- und Frei­heitsstrafen. Let­ztere kön­nen laut Strafge­set­zbuch bis zwei Jahre dauern. Eine wirkungsvolle Buße für die Täter ist nach Ansicht von Präven­tions­ber­ater Bräsell gemein­nützige Arbeit oder die Auflage, die beschmierten Objek­te wieder zu reinigen. 

Die Diskus­sion mit den Jugendlichen machte deut­lich, dass einige den Unter­schied zwis­chen Straftat und Kava­liers­de­likt noch nicht in vollem Umfang erken­nen. Eben­so sind sich Jugendliche, falls sie beim ille­galen Sprayen erwis­cht wer­den, oft über die Kon­se­quen­zen nicht im Klaren. 

Abend war nicht umsonst 

Der Abend im Jugendzen­trum war aber keineswegs umson­st. Im Früh­jahr will die AFP im Rah­men ihres Pro­jek­tes einige besprühte Häuschen an Bushaltesstellen säu­bern. Einige Jugendliche erk­lärten sich am Don­ner­stagabend bere­it, dabei zu helfen.

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