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Kenianer fast getötet — Angeklagter: “Keine Erinnerung”

(BM, M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Am ersten Tag des Prozess­es wegen ver­sucht­en Mordes an einem
keni­an­is­chen Asyl­be­wer­ber in Brandenburg/Havel hat der Angeklagte — zur
Tatzeit Ober­feld­webel bei der Bun­deswehr — angegeben, daß er sich “an nichts
mehr erin­nern” könne. Thorsten Z. (26) sagte vor dem Landgericht Pots­dam, er
sei zur Tatzeit “extrem alko­holisiert” gewesen. 

Z. soll den 30jährigen Keni­an­er Oskar Mw. am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004
an ein­er Hal­testelle unweit ein­er Diskothek mit ein­er abgebrochenen
Bier­flasche neben die Halss­chla­gad­er gestochen haben. “Er wollte mich
töten”, sagte gestern das Opfer. 

Das sieht auch Staat­san­walt Peter Petersen so: “Der Angeklagte nahm den Tod
des Mannes in Kauf.” 

Mitangeklagt wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ist der Mau­r­er Andreas R.
Der 30jährige gab zu, dem Asyl­be­wer­ber “eine kräftige Ohrfeige” ver­paßt zu
haben. Er habe sich provoziert gefühlt von Oskar Mw., als alle gemein­sam am
frühen Mor­gen die Diskothek ver­ließen; der habe ihn “aus­gelacht”. Mw. und
ein weit­er­er Afrikan­er gin­gen weit­er bis zu der etwa 50 Meter entfernten
Bushal­testelle. Dort fie­len die bei­den Angeklagten über ihn her, schilderte
das Opfer gestern den Überfall. 

Einen zweit­en, ver­mut­lich tödlichen Stich in den Hals des Schwerverletzten
ver­hin­derten zwei couragierte Frauen, die auf der anderen Straßen­seite auf
den Bus gewartet hat­ten. Als Thorsten Z. erneut auf das stark blu­tende Opfer
ein­stechen wollte, drängten sie ihn zurück. 

Bei­de Angeklagten strit­ten eine frem­den­feindliche Gesin­nung ab. Vor dem
Angriff schrieen sie jedoch: “Geh zurück in dein Land, du Schlampe.” 

Bun­deswehrsol­dat wegen ver­sucht­en Mordes vor Gericht

26-Jähriger soll einen Asyl­be­wer­ber niedergestochen haben

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Am Dien­stag hat im Landgericht Pots­dam der Prozess gegen den
26-jähri­gen Ober­feld­webel Torsten Z. begonnen. Die Anklage wirft ihm und
seinem Kumpan Andreas R. vor, zwei keni­an­is­che Asyl­be­wer­ber am 18. Juli in
Brandenburg/Havel ange­grif­f­en zu haben. Das Motiv: Ausländerfeindlichkeit.
Die Anklage spricht von ver­suchtem Mord. Torsten Z. soll den 28-jährigen
Keni­an­er Oscar M. mit ein­er abge­broch­enen Flasche in den Hals gestochen
haben. Staat­san­walt Peter Petersen sagte, die Wunde war sechs Zentimeter
lang, drei Zen­time­ter tief und “poten­ziell lebens­ge­fährlich”. Torsten Z.
ließ erst von seinem Opfer ab, als zwei Frauen ein­grif­f­en, von denen eine
Sol­datin war. Sie schrie Torsten Z. an: “Hör auf. Er ist schon verletzt.” 

Torsten Z. sagte zum Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes: “Ich weiß nichts mehr.”
Er sei in der Diskothek “Piephahn” gewe­sen, habe erhe­blich Alkohol
getrunk­en, könne sich aber nur an einen Tumult vor der Tür erin­nern und
daran, eine Glass­cherbe aufge­hoben zu haben. Laut Anklage woll­ten die
Keni­an­er am Mor­gen die Disko ver­lassen und wur­den an der Tür beschimpft. Sie
liefen dann zur Bushal­testelle. Die Angeklagten sollen sin­ngemäß gerufen
haben: “Euch geht es wohl zu gut.” Dann erfol­gte der lebensbedrohliche
Angriff. 

Andreas R., wegen Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung angeklagt, legte ein
Teilgeständ­nis ab. Er gab zu, das Opfer geschla­gen zu haben. Von dem Stich
mit der Flasche hat er ange­blich nichts mit­bekom­men. Er habe sich vor der
Disko von dem Gesicht­saus­druck des Keni­an­ers provoziert gefühlt. Zudem
räumte er Ressen­ti­ments gegen Aus­län­der ein. Sie wür­den gut gek­lei­det sein
und kön­nten sich mit Geld vom Sozialamt mehrere Tele­fonkarten kaufen. Ihm
seien kurz vor der Tat die Trä­nen gekom­men, als er an seine eigene
Sozial­hil­fezeit gedacht habe. 

“Dieser Vor­fall zeigt den ganz alltäglichen Ras­sis­mus”, sagte Olga Schell
vom Vere­in Opfer­per­spek­tive, der die Ange­grif­f­e­nen betreut. Das
Diszi­pli­narver­fahren der Bun­deswehr gegen Torsten Z., der derzeit in
Unter­suchung­shaft sitzt, ruht bis zum Urteil am 8. Feb­ru­ar. “Eine Entlassung
erfol­gt, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird”, sagte ein
Sprech­er der Bundeswehr. 

Du sollst sterben”

Gericht ver­han­delt über­raschen­den Angriff eines Sol­dat­en auf Kenianer

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Nichts hat­te am Woch­enende des 17./18. Juli 2004 darauf hingedeutet,
dass der 26-jährige Fam­i­lien­vater und Vorzeige-Zeit­sol­dat Torsten Z. nach
einem Diskobe­such in Brandenburg/Havel kurz nach fünf Uhr eine Bierflasche
zer­schla­gen und die rasierklin­gen­schar­fen Scher­ben dem 30 Jahre alten
Keni­an­er Oscar M., der auf die Früh­straßen­bahn wartete, in den Hals rammen
würde. Wegen dieses mut­maßlichen Mord­ver­suchs, der nach Auf­fas­sung der
Staat­san­waltschaft Pots­dam frem­den­feindlich motiviert war, muss sich der
gel­ernte Elek­tron­iker gemein­sam mit dem 30-jähri­gen Mitangeklagten Andreas
R. seit gestern vor der 1. Großen Strafkam­mer des Pots­damer Landgerichts
unter Vor­sitz von Frank Tie­mann verantworten. 

Knapp und elo­quent referierte der Angeklagte Z. seinen schulisch-beruflichen
Lebensweg, anschließend die Fam­i­lien­ver­hält­nisse: Realschu­la­b­schluss, Lehre
als Energieelek­tron­iker, Bun­deswehrsol­dat, erst als Wehrpflichtiger, danach
als Zeit­sol­dat, für vier, schließlich für zwölf Jahre, Aus­land­sein­sätze im
Koso­vo und in Afghanistan. Die Mut­ter arbeit­et als Kranken­schwest­er in
Brandenburg/Havel, der Vater war Mau­r­er, bevor er zum Elektroniker
umschulte. Torsten Z. wurde nie straf­fäl­lig, eine recht­sex­treme Gesinnung
wird ihm nicht nachge­sagt. Er ist ver­heiratet, lebt mit Frau und Tochter
seit zwei Jahren im selb­ster­richteten Haus — zumin­d­est an den Wochenenden.
Während des Dien­stes bewohnt der Ober­feld­webel eine Kaser­nen­stube bei
Bremen. 

Am Sam­stag, dem 17. Juli, hätte ein entspan­ntes Woch­enende begin­nen können.
Am frühen Abend machte Torsten Z. es sich nach eigen­er Darstel­lung mit
sein­er Frau auf der Ter­rasse bequem. Für den Abend stellte er sich vier
Flaschen Bier kühl. Uner­wartet rief jedoch ein Fre­und an, um den jungen
Sol­dat­en zu einem Umtrunk einzu­laden. Z.s Frau hat­te nichts einzuwen­den, wie
er sich erin­nerte, und aus Freude darüber genehmigte er sich das erste Bier.
Als sich die bei­den Bekan­nten gegen 22.30 Uhr trafen, war kein Bier mehr in
Z.s Kühlschrank. 

Nach Mit­ter­nacht ließen sie sich mit dem Taxi in die Diskothek “Piephahn”
chauffieren. Was dort und später geschah, wird unter­schiedlich geschildert.
Fest ste­ht jedoch offen­bar, dass sich Torsten Z. und der Mitangeklagte
Andreas R. zufäl­lig im “Piephahn” begeg­neten. Wie R. sich erin­nerte, tranken
sie etwa zwei Liter Bier miteinan­der. Torsten Z. kann sich daran offenbar
eben­sowenig erin­nern wie an eine erste Begeg­nung mit dem späteren Opfer
Oscar M. 

Der Keni­an­er wieder­holte gestern vor Gericht, was er schon der Polizei
berichtet hat­te: Zwei junge Män­ner — ein unbekan­nter Mann und später Torsten
Z. — hät­ten ihn in der Diskothek gefragt, ob er ihnen Mar­i­hua­na verkaufe. Er
sei kein Deal­er, sie soll­ten sich von ihm ent­fer­nen, habe er geant­wortet, so
der Mann aus Kenia. Danach war Ruhe. 

Erst als die Diskothek gegen fünf Uhr schloss, begeg­neten sich Torsten Z.,
Andreas R., Oscar M. und dessen Lands­mann Jeff I. erneut auf der Treppe ins
Freie. Es war ver­mut­lich der Fam­i­lien­vater Andreas R., der die Kenianer -
mit denen er zuvor nichts zu tun gehabt hat­te — anpö­belte. R., der damals
arbeit­s­los war und Prob­leme mit sein­er Fre­undin hat­te, suchte möglicherweise
Stre­it, in dem er die Schwarzafrikan­er belei­digt haben soll. Das “freche
Grin­sen” der Keni­an­er habe ihn weit­er “aufge­baut”, meinte R. 

Um die Lage zu entschär­fen, bat­en offen­bar zwei junge Disko-Besucherinnen
Oscar M. und seinen Bekan­nten, den Ort zu ver­lassen. Sie gin­gen zur
Straßen­bahn­hal­testelle, wohin ihnen zunächst Andreas R. nacheilte.
Plöt­zlich — nieman
d ken­nt bish­er den Grund — soll auch Torsten Z.
wutent­bran­nt zur Hal­testelle ger­an­nt sein. Dort zer­schlug er die Flasche,
wie der Keni­an­er sagte, und stach sie ihm in den Hals. “Du sollst sterben”,
habe Z. gesagt. Zwei junge Frauen, die her­beieil­ten, stell­ten sich den
Angreifern in den Weg und ver­hin­derten möglicher­weise noch Schlim­meres. Der
Prozess wird fortgesetzt. 

Lück­en­haftes Gedächtnis

Prozes­sauf­takt: Ober­feld­webel will sich nicht an Scher­be­nat­tacke erinnern

(MAZ, Ulrich Wange­mann) Die Hand­schellen passen nicht zu dem Angeklagten. Torsten Z. blickt
ger­adeaus in die Kam­eras, hebt keine Hand, um sein Gesicht zu verdeck­en. Der
Ober­feld­webel der Bun­deswehr hat Frau und Kind in Neu-Schmerke, hat ein Haus
gebaut und seine Vorge­set­zten loben ihn als “einen unser­er besten Soldaten”.
Sein polizeilich­es Führungszeug­nis ist makellos. 

Seit gestern muss sich der gebür­tige Bran­den­burg­er vor dem Landgericht
Pots­dam wegen ver­sucht­en Mordes an einem Asyl­be­wer­ber ver­ant­worten. Mit
ein­er Glass­cherbe soll er am 18. Juli 2004 nach ein­er Sauf­tour den 30 Jahre
alten Keni­an­er Oscar M. in den Hals gestochen haben. Der drei Zentimeter
tiefe, sechs Zen­time­ter lange Schnitt ging Mil­lime­ter an der Halsschlagader
vor­bei. Zwei mutige Nachtschwärmerin­nen stell­ten sich damals schützend vor
den Verletzten. 

Zum Prozes­sauf­takt legte Z.s wegen Kör­per­ver­let­zung mitangeklagte
Trinkkumpan Andreas R. ein Geständ­nis ab. Er gab zu, vor der Diskothek
Piephahn aus frem­den­feindlichen Grün­den den Stre­it vom Zaun gebrochen zu
haben — ein solch­es Motiv wirkt strafver­schär­fend. “Euch geht es doch gar
nicht schlecht bei uns”, will er zu Oscar M. gesagt haben. Der Angesprochene
habe “frech gegrinst”, daraufhin habe er den Keni­an­er zu Boden geschlagen.
Vom lebens­ge­fährlichen Stich will der 30-jährige Fam­i­lien­vater aber nichts
gese­hen haben. 

Gedächt­nis­lück­en an den wichti­gen Stellen machte der Hauptverdächtige
gel­tend. Er habe zwar eine Glass­cherbe vom Boden aufge­hoben, wisse aber
nichts von ein­er tätlichen Auseinan­der­set­zung mit dem Afrikan­er. Plötzlich
habe eine junge Frau vor ihm ges­tanden und gesagt: “Hör auf, das bist doch
nicht du, er ist doch ver­let­zt!” Dass er sich später von der Schwester
seines Begleit­ers die von der Scherbe ver­let­zte Hand verbinden ließ und
dabei eine Zigarette rauchte, hat­te der for­mal noch nicht aus dem Heer
aus­geschlossene Angeklagte allerd­ings klar vor Augen. 

Eine gän­zlich andere, wenn auch von kleineren Wider­sprüchen durchsetzte
Ver­sion erzählte das Opfer. Der Ober­feld­webel habe noch in der Disko einen
Bekan­nten mit zehn Euro zu ihm geschickt, um ihm “Gras” abzukaufen. Dieses
Ansin­nen habe er mit den Worten, er sei nur zum Spaß im Piephahn und kein
Deal­er, abgelehnt. 

Nach der Sperrstunde hät­ten Torsten Z. und Andreas R. ihn vor dem Tanzlokal
abgepasst. Der Sol­dat habe ihm einen “schö­nen Son­ntag” gewün­scht. Als der
Afrikan­er den Gruß erwiderte, habe Andreas R. ihn aggres­siv gefragt, was er
mit seinem Kumpel zu reden habe. Er nan­nte den Asyl­be­wer­ber “Schlampe” und
riet ihm, zurück in sein Land zu gehen. Bald nach dem ersten Schlag des
Mau­r­ers habe der Sol­dat eine Flasche aus der Tasche gezo­gen, diese
zertrüm­mert und ihm in den Hals ger­ammt. “Du sollst ster­ben”, habe Torsten
Z. dabei geschrien. Der Prozess wird am 20. Jan­u­ar fortgesetzt. 

Prozess um Mord­ver­such an Afrikaner

Unterof­fizier bestre­it­et, zugestochen zu haben

(Tagesspiegel) Pots­dam — Der Afrikan­er blickt starr auf den Richter. “Ich stand auf, er
stach zu und ich fiel wieder hin”, sagt Oscar M. in einem Ton, als würde er
sich weit weg wün­schen. Doch der Asyl­be­wer­ber aus Kenia sitzt im Potsdamer
Landgericht, ganz in der Nähe sein­er mut­maßlichen Peiniger — einem großen,
arbeit­slosen Mau­r­er und einem kleinen Ober­feld­webel. Oscar M. nickt nur kurz
in die Rich­tung des Unterof­fiziers Torsten Z., als der Richter fragt,
welch­er der bei­den Angeklagten zugestochen habe. Und erin­nert sich an den
Spruch “du musst sterben”. 

Das wäre beina­he auch passiert in der Nacht zum 18. Juli 2004 an einer
Bushal­testelle in Brandenburg/Havel: Oscar M. erlitt bei dem Angriff mit
ein­er abge­broch­enen Bier­flasche eine tiefe Schnit­twunde am Hals, knapp
ober­halb der Schlagader. 

Der Staat­san­walt warf gestern zu Prozess­be­ginn dem 26-jähri­gen Oberfeldwebel
Torsten Z. vor, er habe “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut” einen
Mord­ver­such began­gen. Der 30 Jahre alte Mitangeklagte Andreas R. soll den
Keni­an­er als “Schlampe” belei­digt und zu Boden geschla­gen haben. Laut
Anklage hat R. auch dem Keni­an­er dessen Handy aus der Hand getreten, als
dieser nach dem Stich in den Hals die Polizei rufen wollte. Dass Oscar M.
die Nacht über­lebte, ver­dankt er offen­bar zwei Frauen, die Z. von weiteren
Stichen zurück­ge­hal­ten haben sollen. Der Unterof­fizier, der am Ein­satz der
Bun­deswehr im Koso­vo und in Afghanistan teilgenom­men hat, will sich an das
Tat­geschehen nicht erin­nern kön­nen. Mit kaltem Blick und formel­haften Sätzen
sagt Z. dem Gericht, “meines Empfind­ens nach” habe er eine herumliegende
Glass­cherbe aufge­hoben und sich dann an der Hand eine Schnittverletzung
zuge­zo­gen. Andreas R. gibt nur zu, dem Afrikan­er eine Ohrfeige ver­set­zt zu
haben.

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