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Kindische Behörden

Das Find­elkind Duc sollte in Deutsch­land die Behand­lung bekom­men, die ihm in Viet­nam ver­wehrt wurde. Eine Fam­i­lie nahm Duc auf — doch das Jugen­damt ver­suchte alles, das Kind abzuschieben. VON MARINA MAI

Duc hat das erste Mal in seinem Leben eine Fam­i­lie. Seine Pflegeel­tern in ein­er Kle­in­stadt in Bran­den­burg spricht der Junge mit “Mama” und “Papa” an. Seine große Schwest­er ist sein Vor­bild. Wenn sie aus der Schule nach Hause kommt, läuft er ihr freudig ent­ge­gen. An ihrer Hand erkun­det er die Umge­bung des Haus­es der Pflegeel­tern. Von ihr hat er Inli­neskat­en gel­ernt. Die Pflege­fam­i­lie H., ein Beamter und eine Haus­frau, wollen den Jun­gen, den sie über zwei Jahre lieb gewon­nen haben, adop­tieren. Doch wenn es nach dem Jugen­damt und der Aus­län­der­be­hörde Luck­en­walde im Land­kreis Tel­tow-Fläming gegan­gen wäre, wäre Duc, der in Wirk­lichkeit anders heißt, längst nach Viet­nam abgeschoben wor­den. In ein Waisenhaus.

Vor einem Waisen­haus in Ho-Chi-Minh-Stadt wurde der Junge, dessen genaues Alter nie­mand ken­nt, auch einst als Find­elkind abgelegt. Er hat­te schwere organ­is­che Schä­den; Ducs Pflege­mut­ter Mar­garete H. ver­mutet dahin­ter eine Spät­folge des Ent­laubungsmit­tels Agent Orange. Das haben das US-amerikanis­che Mil­itär im Viet­namkrieg vor mehr als 35 Jahren in großen Men­gen abge­wor­fen. Noch heute wer­den in dem Land deshalb jährlich hun­dert­tausende Kinder mit Behin­derun­gen geboren. Den meis­ten Fam­i­lien fehlt das Geld für die ärztliche Behandlung.

Das Geld fehlt auch den Waisen­häusern. “Duc wurde dort mit den schw­er­st­geschädigten Kindern gemein­sam in Schlaf­sälen ver­wahrt, gefüt­tert und manch­mal im Bett ange­bun­den”, behauptet seine Pflege­mut­ter. Ihm hät­ten jed­wede Reize gefehlt, die ein Kind zur geisti­gen und kör­per­lichen Entwick­lung braucht. Obwohl der Junge nor­mal intel­li­gent ist, hat er neben seinen Organ­schä­den auch Entwick­lungsrück­stände. Ein medi­zinis­ches Gutacht­en aus Viet­nam bescheinigte ihm jahre­lange Unter- und Fehlernährung.

2006 kam Duc gemein­sam mit anderen schw­erkranken Kindern aus seinem Heim zur Heil­be­hand­lung nach Deutsch­land, finanziert durch Spenden. Denn wenn sie operiert wer­den, haben sie die Chance auf ein Leben ohne Behin­derung. Die Oper­a­tio­nen ziehen sich über Jahre. Bei sein­er Ankun­ft vor zwei Jahren war Duc nur knapp einen Meter groß, obwohl er laut Pass fast acht Jahre alt sein sollte.

Ver­mit­telt hat­te die Heil­be­hand­lung die Ham­burg­er Inter­na­tion­al Childs Care Organ­i­sa­tion, kurz Icco. 1997 gegrün­det galt sie in Deutsch­land lange als ser­iöse Anlauf­stelle für Aus­land­sadop­tio­nen und als Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für behin­derte Kinder in armen Län­dern. Doch Ende 2006 geri­et die Icco ins Visi­er der Staat­san­waltschaft Ham­burg. Der Vor­wurf: Untreue und Kinder­han­del. Sie soll Kinder am Gesetz vor­bei und gegen Bezahlung adop­tion­swilli­gen deutschen Fam­i­lien ver­mit­telt haben.

Die Organ­i­sa­tion fragte uns damals, ob wir ein behin­dertes Kind aus Viet­nam aufnehmen und die medi­zinis­chen Behand­lun­gen organ­isieren wür­den”, erin­nert sich Mar­garete H. Ihre Fam­i­lie stand auf ein­er Liste von Men­schen, die ihre Bere­itschaft dazu erk­lärt hat­ten. H. erfuhr erst Monate nach ihrer Zusage von den Vor­wür­fen gegen Icco. Sie wandte sich Anfang 2007 an das Jugen­damt und bat um einen Amtsvor­mund für Duc, der den bish­eri­gen Vor­mund von Icco ablösen sollte. “Wir woll­ten uns von der Organ­i­sa­tion distanzieren.”

Doch statt ein­er Klärung brachte der Kon­takt zum Jugen­damt in Luck­en­walde der Fam­i­lie H. ern­sthafte Prob­leme. “Bei ihrem ersten und einzi­gen Besuch in unser­er Fam­i­lie zweifelte die neue Vor­mün­derin vom Jugen­damt die Iden­tität unseres Pflege­sohnes an.” Grund: Für seine damals neun Jahre war das Kind viel zu klein. “Die Behör­den behaupteten, Duc sei nicht der Junge aus seinem Pass, und woll­ten ihn deshalb zurückschick­en”, erin­nert sich Mar­garete H.

Das Jugen­damt, das eigentlich das Waisenkind schützen sollte, ver­ständigte die Aus­län­der­be­hörde. Die ent­zog Duc die Aufen­thalt­ser­laub­nis zur medi­zinis­chen Behand­lung, obwohl noch Oper­a­tio­nen bevor­standen. Sie behielt den Pass ein. Duc war jet­zt aus­reisepflichtig. Erst nach ein­er Inter­ven­tion der Inte­gra­tions­beauf­tragten des Lan­des Bran­den­burg, Karin Weiss, wurde sein Aufen­thalt wieder ges­tat­tet — vorüberge­hend bis zur Fest­stel­lung sein­er Identität.

Die klärte sich fast ein Jahr später: Zwei Tage zuvor hat­te die taz das Jugen­damt nach seinem Umgang mit Duc gefragt. Noch während der Recherchen erhielt der Junge von der Aus­län­der­be­hörde seinen Pass zurück. Für das Lan­desju­gen­damt Pots­dam waren bere­its fünf Monate vorher alle Zweifel an Ducs Iden­tität aus­geräumt gewe­sen. Dessen Sprech­er Michael Grun­wald erk­lärt: “Das deutsche Gen­er­alkon­sulat hat uns die Iden­tität des Kindes zweifels­frei bestätigt. Und das haben wir schon damals den Behör­den in Luck­en­walde gesagt.”

Davon unbeir­rt woll­ten Jugen­damt und Aus­län­der­be­hörde in Luck­en­walde auch weit­er­hin nach­weisen, dass Duc nicht Duc sein sollte. Sie stell­ten Strafanzeige gegen unbekan­nt wegen Falschbeurkun­dung. Sie schick­ten Duc zu Rönt­gen- und Zah­nun­ter­suchun­gen und zur Blutab­nahme, um sein Alter schätzen zu lassen. Die ergaben ein viel jün­geres Alter als das im Pass.

Pflege­mut­ter Mar­garete H.: “Ich hat­te ja auch Zweifel an seinem Alter. Ich schätze, dass er heute zwis­chen sechs und neun Jahren alt ist, obwohl er laut Pass zehn sein soll.” Aber sie habe sich gesagt, das sei halt ein Find­elkind. “Er wurde vor einem Heim abgelegt. Da hat sich das Heim­per­son­al wohl bei der Alterss­chätzung ver­tan.” Petra Schla­gen­hauf, die Anwältin der Fam­i­lie, ergänzt: “Jedem sollte klar sein, dass das Alter von Find­elkindern fik­tiv ist und nicht zur Iden­titäts­fest­stel­lung taugt.”

Dass ihr Pflege­sohn wie möglicher­weise andere Icco-Kinder ein Opfer von Kinder­han­del durch diese Organ­i­sa­tion wurde, hat­te Mar­garete H. immer aus­geschlossen. “Ich habe Fotos und Doku­mente von Duc im Waisen­haus gese­hen. Sein Sozialver­hal­ten ist das eines jahre­lang eltern­losen und nicht geförderten Kindes.” Anwältin Schla­gen­hauf ergänzt: “Han­del mit behin­derten Kindern zur Adop­tion macht auch über­haupt keinen Sinn.” Das sah das Jugen­damt anders. “Da die Aus­län­der­be­hörde berechtigte Zweifel an der Iden­tität des Kindes hat­te, sind die entsprechen­den Prü­fun­gen ein­geleit­et wor­den”, sagt Jugen­damt­slei­t­erin Wal­traut Kahmann.

Und während die Behör­den im bran­den­bur­gis­chen Luck­en­walde die Iden­tität des Jun­gen prüften, wurde ver­säumt, ihn zu fördern. Mar­garete H.: “Die Vor­mün­derin hat sich nicht um die Schu­lan­mel­dung geküm­mert. Sie hat den Antrag des Schu­larztes auf Früh­förderung über Monate nicht unter­schreiben.” Früh­förderung ste­ht Duc wegen sein­er Entwick­lungsrück­stände vor der Ein­schu­lung zu. In einem Schreiben, das der taz vor­liegt, hat Jugen­damt­slei­t­erin Wal­traut Kah­mann, fünf Monate nach­dem der Schu­larzt die Früh­förderung genehmigt hat­te, prüfen lassen, ob ihr Land­kreis dafür die Kosten tra­gen muss. Sie selb­st erk­lärt es anders: “Die Früh­förderung kon­nte erst nach Abschluss der medi­zinis­chen Behand­lung erfol­gen. Die Vor­würfe sind sach­lich nicht richtig und ent­behren jed­er Grundlage.”

Das sah das Vor­mund­schafts­gericht in Luck­en­walde anders. Es ent­zog im April dem Jugen­damt die Vor­mund­schaft für Duc. Das Amt könne nicht die Inter­essen des Kindes wahrnehmen, urteilte die Rich­terin. Mar­garete H.: “Erst seit diesem Tag hat­ten wir keine Angst mehr, Duc zu ver­lieren. Wir hat­ten bis dahin den Ein­druck, die Vor­mün­derin als seine geset­zliche Vertreterin kann ihn jederz
eit abschieben lassen.”

Bun­desweite Schlagzeilen

2006 hat­te das Jugen­damt Luck­en­walde schon mal bun­desweit Schlagzeilen gemacht. Damals fand die Polizei zwei unterkühlte Kinder, die mit­ten im Win­ter in einem unbe­heizten Ver­schlag hausen mussten. Obwohl das Jugen­damt von der Kita informiert war, dass die Geschwis­ter einen ver­nach­läs­sigten Ein­druck macht­en, hat­te es sich kein Bild vor Ort gemacht. Auf dem Grund­stück lebten Kampfhunde. Die Wahlkreis­ab­ge­ord­nete Kor­nelia Wehlan (Linke) will prüfen lassen, ob das Jugen­damt im Fall Duc eben­so ver­sagt hat wie vor zwei Jahren.

Ein Detail stößt Anwältin Petra Schla­gen­hauf beson­ders bit­ter auf: Als sie ver­gan­genen Som­mer die Jugen­damt­slei­t­erin gebeten hat­te, für Duc eine Aufen­thalt­ser­laub­nis zu beantra­gen, hätte die ihr Unver­ständ­nis darüber bekun­det, warum kranke Kinder aus Viet­nam über­haupt ein Visum zur medi­zinis­chen Behand­lung nach Deutsch­land bekä­men. Amt­slei­t­erin Wal­traut Kah­mann bestre­it­et das. “Ich habe mich zu keinem Zeit­punkt so geäußert.”

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