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Kirche contra Schönbohm

Gemeinde in Schwante gewährt einem Vater und seinem 5‑jährigen Sohn Kirchenasyl

(TAZ Berlin, Heike Kleffn­er) Ein neuer Fall von Kirchenasyl stellt die harte Lin­ie von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) in Frage. Gestern gab die evan­ge­lis­che Kirchenge­meinde Schwante bekan­nt, dass sie seit Anfang Novem­ber dem viet­name­sis­chen Asyl­be­wer­ber Xuan Khan Ha und seinem fün­fjähri­gen Sohn Zuflucht gewährt. 

Xuan hat­te bis 1990 als Ver­tragsar­beit­er in der DDR gelebt und war 1992 als Asyl­suchen­der zurück­gekehrt. Seit­dem wohnt er in Hen­nigs­dorf, wo 1997 sein Sohn Duc Minh geboren wurde. Seit eini­gen Jahren ist Xuan allein erziehen­der Vater. Das hin­derte die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Ober­hav­el nicht daran, drei Ver­suche zu unternehmen, den Mann ohne sein Kind nach Viet­nam abzuschieben. 

Anfang August ver­hin­derte nur die Inter­ven­tion eines Richters in Frank­furt die Abschiebung. Einen zweit­en Ver­such vere­it­elte das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam. Als Xuan Anfang Novem­ber einen erneuten Ter­min zur Aus­reise erhielt, “gab es keine andere Alter­na­tive als Kirchenasyl”, sagt der Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Die Argu­men­ta­tion der Behör­den, Xuan falle nicht unter die Bleiberecht­sregelung für “Alt­fälle”, weil er strafrechtlich verurteilt wurde, hält der Flüchtlingsrat für “ein Scheinge­fecht”. Der Mann sei kein einziges Mal durch Gewalt­de­lik­te aufgefallen. 

Wie lange die Kle­in­st­fam­i­lie in der Kirchenge­meinde aushar­ren muss, bis es zu ein­er gütlichen Regelung kommt, weiß nie­mand. Heiko Hom­burg, Press­esprech­er des Innen­min­is­teri­ums, erk­lärte lediglich, die bran­den­bur­gis­che Polizei werde “auch in näch­ster Zeit die Räume ein­er Kirche nicht betreten”. Im Übri­gen sei eine Aufen­thalt­sregelung Sache des Land­kreis­es Oberhavel.

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